Diskussion:Pflegesatz
Pflegesatz - Heimentgelt
BearbeitenDer Begriff Pflegesatz im Abschnitt über Pflegeheime wird in dem Artikel im Sinne des Gesamtheimentgelts verstanden. Dies widerspricht der Terminologie des Pflegeversicherung. In § 87a Abs. 1 SGB XI wird differenziert zwischen Pflegesatz, Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Dies sollte auch in dem Artikel nachvollzogen werden.--Arpinium 22:15, 27. Dez. 2009 (CET)
Bezüglich Krankenhäusern ist der erste Abschnitt bezüglich der Abgrenzung von Pflegesätzen falsch, er ist klar im Gesetz definiert (§ 2 Nr. 4 KHG): " Pflegesätze die Entgelte der Benutzer oder ihrer Kostenträger für stationäre und teilstationäre Leistungen des Krankenhauses". Demnach ist eine Unterscheidung zu den DRG m.E. nicht korrekt, die DRG sind eine Teilmenge. (nicht signierter Beitrag von 2.201.17.199 (Diskussion) 22:21, 12. Okt. 2011 (CEST))
Artikelinhalt auf die Pflegekosten reduziert
BearbeitenDie Version vom 11. Oktober 2011 um 09:51 Uhr durch Benutzer:Giftmischer wurde von Benutzer:Arpinium auf die tatsächlichen Pflegekosten reduziert. Das erfolgte leider nicht durch die dafür in WP vorgesehene Artikelteilung in die zuvor fälschlich hier mit enthaltenen Heimentgelte, so dass diese Artikelteile nun per Hand dorthin übertragen wurden: Deren Versionsgeschichte ist somit verloren gegangen. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 13:08, 19. Okt. 2011 (CEST)
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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Artikel komplett veraltet
BearbeitenSeit 2017 gibt es keine drei Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade. Aktuell soll damit u.a. auch die dementielle Erkrankung in der Einstufung berücksichtigt werden. Entweder findet sich jemand, der den Artikel hier hinsichtlich Pflegesatz komplett überarbeitet (da fehlt mir die Fachkenntnis) oder der Artikel wird besser als veraltet gekennzeichnet oder herausgenommen?