Diskussion:Pflegezeit (Arbeitsfreistellung)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Noch aktuell?

Bearbeiten

Seit 01.2012 gibt es die Familienpflegezeit http://www.familien-pflege-zeit.de/ - gilt das Pflegezeit-Gesetz noch? (nicht signierter Beitrag von 95.208.11.190 (Diskussion) 12:19, 30. Mär. 2012 (CEST)) Beantworten

Auch nach Einführung der Familienpflegezeit gibt es weiter die Pflegezeit. Die Modelle unterscheiden sich wesentlich. Auf die Pflegezeit gibt es u.a. einen Rechtsanspruch, auf die Familienpflegzeit nicht. Während der Pflegezeit wird das Arbeitsentgelt nicht fortgezahlt, während der Familienpflegezeit erfolgt dagegen eine Entgeltfortzahlung, indem ein Arbeitszeitkonto enstsprechend mit einem Minus belastet wird. Das Minus muss der Arbeitnehmer nach der Familienpflegezeit wieder "abarbeiten". --Arpinium (Diskussion) 12:36, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Kritik

Bearbeiten

Die Kritik an den "zwei Jahren" zielt wohl auf den § 2 Familienpflegezeitgesetz. Die Pflegezeit ist grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt (§ 4 PflegeZG). Die Kritik steht also im falschen Artikel. 132.199.121.157 11:22, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Bringe bitte Referenzen, die Deine Aussagen stützen, um den Artikel qualifiziert zu verbessern. Die Kritik ist zudem an der nicht angebrachten Länge der Pflegezeit zum Dedarf zu sehen. --Hans Haase (Diskussion) 11:25, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Ein Blick ins Gesetz erleichert die Rechtsfindung. Welchen beleg brauchst Du noch? Typisch Wikipedia... 132.199.121.157 15:08, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Wir haben einen Gesetzestext und eine reputable Sekundärquelle. Dann stelle die Aussagen gegenüber. Finde keine Wahrheit, sondern gib die Quellen wieder. Wann war die letzte Änderung? Tobe Dich mal hier in der Diskussion aus, ich werde mich bald näher damit beschäftigen. --Hans Haase (Diskussion) 15:15, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Die Kritik war weder belegt, noch war sie sachlich zutreffend. Zusätzlich zu dem oben bereits gesagten, war nicht erkennbar, wo der sachlich Zusammenhang zwischen Pflegezeit und den in der Kritik angedeuteten Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Jobcenter und Sozialamt liegen sollte. Die Pflegezeit ist keine Sozialleistung sondern eine arbeitsrechtliche Regelung. Deswegen ist auch nicht das Sozialgericht zuständig. Sofern die soziale Situation pflegender Angehöriger angesprochen werden soll, so kann diese Thematik dort behandelt werden. --Arpinium (Diskussion) 15:56, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Du hast einen Revert gemacht und Informationen entfernt, verweist auf einen nicht verlinkten Artikel ohne Referenzen. So nicht. Das ist kein Beitrag. Meine Referenz ist die Komplette Sendung mit Manuskript und Mitschnitt. Du scheinst hier etwas zu verwechseln. Die WP trägt Wissen zusammen. --Hans Haase (Diskussion) 16:09, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Die von dir angegebene Quelle behandelt das Thema Pflegezeit überhaupt nicht, auch nicht das dort verlinkte Manuskript der Sendung. --Arpinium (Diskussion) 16:25, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Ich Zitiere Dir aus dem Link: Sendung zum Lesen und Manuskript (185,9 KB) und Audio herunterladen (25.15 MB | mp3) Was sagst Du nun? 8-) --Hans Haase (Diskussion) 16:53, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
...dass du bisher weder aufzeigen konntest, wo deine Quelle die Problematik der arbeitsrechtlichen Pflegezeit anspricht, noch hast du bisher auf die vorgetragenen Sachargumente erwidert. Nochmal: Wenn du Wissen über die soziale Situation pflegender Angehöriger einbringen möchtest, magst du das an anderer Stelle tun, hier ist der falsche Ort. --Arpinium (Diskussion) 17:11, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Überhaupt nicht. Es sind die Folgen des Gesetzes und die WP trägt wissen zusammen. Damit gehört das hier her. --Hans Haase (Diskussion) 17:14, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Familienpflegezeit

Bearbeiten

In diesem Artikel finde ich keinen Verweis auf die hiermit zusammenhängende Familienpflegezeit (siehe WP-Stichwort). Ich empfehle, hier nicht nur einen Verweis einzufügen, sondern Interessierten unter "Pflegezeit" einen Überblicksartikel zu bieten, inhaltlich vergleichbar mit www.wege-zur-pflege.de. Denn im Fall der Fälle haben Angehörige oft Zeitdruck und brauchen - auch in der WP - einen schnellen Überblick. (nicht signierter Beitrag von Gpapke (Diskussion | Beiträge) 19:02, 17. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 13:25, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten