Diskussion:Pflichtmitgliedschaft

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

Demokratischer Aspekt der Pflichtmitgliedschaft

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Ein wesentliches, aber selten offen ausgesprochenes Argument für die Pflichtmitgliedschaft in demokratisch strukturierten Wirtschaftsverbänden ist die Tatsache, dass durch den Wegfall der Austrittsdrohung die Erpressungsmacht finanziell potenter Mitglieder reduziert wird. Unter der Voraussetzung freier Wahlen setzen sich dagegen die vielen Kleinen institutionell durch ihre Zahl durch. Im Gegensatz dazu begünstigt bei freiwilligen Verbänden das Prinzip "Wer zahlt, schafft an" die Interesssen der mächtigsten Mitglieder.

Robert Schediwy 84.112.54.160 13:36, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Änderung bei den Einzelnachweisen

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Hallo, bei den Einzelnachweisen gab es eine Änderung: Der Verein "IHK Verweigerer e. V." hat sich umbenannt: Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk e.V.) Der Link ist nun: http://www.bffk.de/index.php?article_id=32

Beleg für dir Umbennenung: "Der bffk e.V. hat sich seit seiner Gründung (damals unter dem Namen IHK-Verweigerer e.V.) ..." http://www.bffk.de/index.php?article_id=66

Leider war mir nicht ersichtlich, wie ich die Änderung hätte einpflegen können. Darum bitte ich jemanden von den Berechtigten darum. Liebe Grüße --90.186.39.98 12:40, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Den Einzelnachweis bezüglich Bundesverband für freie Kammern habe ich geändert. Bitte keine weitere Linkspam zum BffK.--Ihkalo 00:54, 13. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Die Vielzahl der Einzelnachweise war leicht zu ersetzen, da es auf der Seite des BffK eine Aufzählung mehrere Organisationen gibt.--Ihkalo 01:34, 13. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Pflichtmitgliedschaft GEMA, VG Wort?

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Hallo, ich finde den Absatz über die Freistellung von einer Pflichtmitgliedschaft irreführend. Es gibt zwar die sogenannte GEMA-Vermutung, diese stellt aber im eigentlichen Sinne keine Pflichtmitgliedschaft dar. Hier wird man nur als Nichtmitglied zu einer weitreichenden Mitwirkung, bzw. Widerlegung der Vermutung gezwungen.

Eine Begründung für die Formulierung wäre hilfreich, oder eine Quelle die das erläutert, ansonsten kann man das so nicht stehen lassen. (nicht signierter Beitrag von 84.166.176.116 (Diskussion) 03:18, 26. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 15:14, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Abriss Kammerzwang in allen EU-Ländern ???

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Im Jahr 2005 gab es im Internet noch weitgestreute "Anti-Kammer-Seiten"; --- was dem Artikel am meisten fehlt ist ein EUROPA-VERGLEICH der Verkammerung in allen EU Staaten, welcher 2005 noch im Internet zu finden war; jetzt leider wie viele andere kritische Stimmen systematisch aus dem Netz genommen - findet man keinen Hinweis mehr, dass von den 16 EU Mitgliedsstaaten nur noch 3 einen Kammerzwang besitzen; --- diese Massenbewegung ist stark abgeebbt;

durch eine einzelne Seite - still und heimlich - mit extrem wenig Winderzeugung - wird nun - der Kammerzwang - pro Forma - bühnenhaft in Frage gestellt; ebenso erfolglos - wie unbekannt;

ein ähnlicher Effekt wie die flächendeckende Abschaffung vieler kritischen deutschen Gewerkschaften und Zentralisierung in einer einzelnen Vorzeige-Gewerkschaft in Berlin Mitte, Nähe Bundestag; ---