Löschantrag

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Benutzer Antaios hat es nicht mal für nötig befunden, darauf zu achten ob, der Link zur Löschdiksussion weist. Ich sehe es als gelinde gesagt merkwürdig an, einen LA mit Nicht omakopatibel.(sic!) zu stellen, ohne sachliche Gründe darzustellen. Diese Art der LA-Begründung entspricht nicht den Regeln. Der LA-Steller ist aufgerufen, entweder den Artikel selbst weiterzuentwickeln oder im Portal Chemie auf den Stub hinzuweisen. Aber am besten Finger weg von Artikeln, die man nicht versteht. -Hati

Phosphorane nur mit organischen Liganden?

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Benutzer Zivilverteidigung hat die Definition der Phosphorane auf organische Reste eingeschränkt: mit der Summenformel PR5, also ein fünfwertiger Phosphor mit 5 kovalent gebundenen organischen Resten. Tja, und und was ist mit den rein anorganischen Derivaten des λ5-Phosphans wie Difluoro-λ5-Phosphan (H3PF2) (Difluor(o?)phosphoran)? Aber egal, Phosphoran gehört meines Wissens seit 1990 nicht mehr zu den Empfehlungen der IUPAC. Trotzdem gebräuchlich und zu erklären. -- Thomas 11:20, 6. Aug 2005 (CEST)

Ich bin auch kein Nomenklaturgenie aber mein Schnellschuss zu H3PF2 wäre Trihydrogenphosphordifluorid. Ansonsten sagst du doch selbst dazu Difluoro-λ5-Phosphan. Leitet sich also von PH3 ab. Was die UIPAC-Empfehlung angeht: Im Holleman-Wiberg 101. Auflage stehts unter Phosphoran.--Zivilverteidigung 12:55, 6. Aug 2005 (CEST)