landläufig gehörig zum Elstergebirge, naturräumlich zum Westerzgebirge oder?--straktur 17:16, 6. Apr. 2010 (CEST)
- Ich würde hier bei Bergen und Ähnlichem generell die landläfige Einordnung wählen. Ansonsten muß überall auf die unterschiedlichen Abgrenzungen hingewiesen werden, was meines Erachtens zu weit führt. Diese sind ja auch bei den Artikeln Elstergebirge und Westerzgebirge zur Genüge behandelt. --JWeller 19:24, 6. Apr. 2010 (CEST)
- falls kein Einwand, werde ich ändern "die höchste Erhebung im Elstergebirge" zu "bei landläufiger Gebirgsgliederung die höchste Erhebung im Elstergebirge". Analog dies beim Kapellenberg. --straktur 21:07, 11. Apr. 2010 (CEST)
- Nur zu! Ich fürchte nur, dass der Begriff „landläufige Gebirgsgliederung“ nicht unbedingt jedem Leser geläufig ist und damit unnötig „verkompliziert“. Außerdem bin ich mir unsicher, ob die deutschen naturräumlichen Gliederungen in Tschechien überhaupt anwendbar sind. Siehe dazu auch die (teilweise heftige) Diskussion hier. Dort bist Du ja auch dabei --JWeller 21:32, 11. Apr. 2010 (CEST)
- falls kein Einwand, werde ich ändern "die höchste Erhebung im Elstergebirge" zu "bei landläufiger Gebirgsgliederung die höchste Erhebung im Elstergebirge". Analog dies beim Kapellenberg. --straktur 21:07, 11. Apr. 2010 (CEST)