Diskussion:Politisches System Österreichs

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von T-rainer in Abschnitt Gemeindeebene und staatsrechtliches System

Da Gemeinden keine Gesetzgebungskompetenz haben, können Gemeinderat und Bürgermeister auch nicht Teil der Legislative sein. Gugganij 12:29, 23. Jul 2004 (CEST)

Der Gemeinderat kann doch sehr wohl Vorschriften erlassen, die klarerweise im Rahmen der Bundes und Landesgesetze liegen müssen. z.B. Gemeindebauordnung. So viel ich weiß muß Legistisch nicht nur Gesetz sein oder ? gruß K@rl 12:42, 23. Jul 2004 (CEST)
Hab in Bernd-Christian Funks "Einführung in das österreichische Verfassungsrecht" nachgesehen. Dort steht bei Randzahl 327: Der Gemeinderat ist allerding kein Gesetzgebungsorgan; die Gemeinden sind ja nur Verwaltungsträger ohne Gesetzgebungskompetenz! Folgerichtung wird der Gemeinderat dann auch nicht im Kapitel Gesetzgebung beschrieben, sonder im Kapitel Verwaltung. Der Bürgermeister selber wird als das leitend-exekutive Organ der Gemeinde beschrieben. Unter Randzahl 231 definiert er Legislative als Gesetzgebung. Aus diesem Grund würde ich Bürgermeister definitiv unter Exekutive einordnen, Gemeinderat eigentlich auch (da bin ich mir aber nicht so sicher). Gibts Experten? lg Gugganij 13:09, 23. Jul 2004 (CEST)
Okay, da wirst du recht haben, da alle Verordnungen auch nur in das Verwaltungsrecht und nicht in Straf oder Zivilrecht eingreifen. Damit fällt der Gemeinderat auch heraus. gruß K@rl 13:58, 23. Jul 2004 (CEST)

Gewaltentrennendes Prinzip

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Das muss auf alle Fälle noch zu den Verfassungsgrundsätzen. --Tets 00:37, 4. Mär. 2007 (CET)Beantworten

! --Tets 18:59, 25. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
so hab mal einen Absatz darüber eingefügt -- sgt_bilko Diskussion 19:49, 25. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Ö+EU

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Der Stufenbau der Rechtsordnung, die Verflechtung mit dem pol. System der Eu muss noch dargestellt werden. --Tets 00:37, 4. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Die Verflechtung mit der EU möchte ich später noch darstellen. Wie du wahrscheinlich gesehen ist der Artikel noch im Aufbau (Judikative und Länder fehlen noch komplett). Du kannst mir aber gerne dabei helfen, da ich mich Bereich Judikative und EU nich so gut auskenne -- sgt_bilko Diskussion 09:36, 4. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Vergleiche

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Ich weiß nicht ob es gut, immer wieder Vergleiche zu anderen Staaten, im speziellen zu Deutschland, herzustellen. Wenn schon dann sollten sie breiter gestreut zu anderen Staaten sein. --K@rl 10:35, 11. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Absolut Ihrer Meinung. 80.171.28.228 12:01, 3. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Volksanwaltschaft

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Dieser Punkt feht noch ganz, sollte aber auch eingebaut werden, denn sein Wirken und Einflussnahme ist ja nicht ganz unbedeutend. Nur wo, kann ich nicht wirklich sagen. --K@rl 10:35, 11. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Liberales Prinzip

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Das liberale Prinzip ist allgemein bei weitem nicht so anerkannt wie die anderen Prizipien (oder Bausteine), darauf sollte irgendwie hingewiesen werden. Vgl. Dachs, Herbert u. a. (Hrsg.): Politik in Österreich. Das Handbuch, Manz, Wien 2006. S. 131. --Tets 07:57, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Ich finde die Formulierung im Artikel aber insoferne etwas irreführend, als dass sie nahelegt, dass es inhaltlich umstritten sei, ob der Staat individuelle Freiheitsrechte beachten solle oder nicht. M. E. kann dies aber keinesfalls der Fall sein, umstritten ist vielmehr, ob das "liberale Prinzip" explizit als Baugesetz der Verfassung ausgewiesen werden solle, oder ob das rechtsstaatliche Prinzip nicht ohnehin individuelle Freiheitsrechte (i. S. negativer Freiheit wohlgemerkt) impliziere. Vgl.: Bernd-Christian Funk (2006): Einführung in das österreichische Verfassungsrecht. 12. Auflage. Graz. Randnr. 095. --Vheissu 23:56, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Review Schreibwettbewerb

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Habe diesen Artikel für den Schreibwettbewerb nominiert. Die Absätze die ich bereits korrigiert habe könnt ihr auf Benutzer:Sgt_bilko/Testseite sehen Jetzt doch gleich auf der Artikelseite -- sgt_bilko Diskussion 18:58, 1. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Gehört der Art. nicht besser in Sek II? Das ist doch ein klassisch politikwissenschaftlicher Stoff, oder? --Atomiccocktail 18:20, 5. Mär. 2007 (CET)Beantworten

hab den Artikel von Sektion III hierher kopiert -- sgt_bilko Diskussion 11:52, 7. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Die grafische Darstellung des Politischen Systems ist zwar schön anschaulich, doch würde ich beim Bild:Politisches system österreich.svg die Farbgebung überarbeiten. Schwarze Schrift auf dunkelblauem Grund ist nicht gerade augenfreundlich. --Andibrunt 13:02, 7. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Die Farbverläufe sind ebenfalls störend. Manchmal ist weniger eben mehr. --Contributor 21:22, 9. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Aus der Lesenswert-Kandidatur

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Der Artikel hat sich im Rahmen des Schreibwettbewerbs sehr verbessert. Deshalb schlage ich ihn hier als Kandidaten für lesenswerte Artikel vor. Er hat sicher noch Verbessrungspotentialt, aber die Kriterien für eine lesenswerten Artikel sind in meinen Augen erfüllt. Als Hauptautor natürlich Neutral -- sgt_bilko Diskussion 21:24, 24. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Neutral hier ein paar Verbesserungsvorschläge (ich schaue selber bei gelegenheit noch mal drüber, aber jetzt gerade drückt die Uni):

  • 1. Absatz: Über dessen Einhaltung wacht der Verfassungsgerichtshof - nö, nicht über die Einhaltung des B-VG, sondern die Einhaltung der Verfassung, das ist nämlich ein kleiner aber feiner Unterschied.
  • Gegen konkrete Handlungen der Exekutive (Verwaltungsakte) können die Bürger Beschwerde bei einem unabhängigen Verwaltungssenat einlegen. Stimmt nicht, gegen (normale) Verwaltungsakte steht der normale Instanzenzug zur Verfügung, der überlicherweise nicht zum UVS führt, sondern je nach Zuständigkeit zum LH, zur LReg, zum Minister, ....
  • Der Bundespräsident ernennt die Bundesregierung (er ist bei der Ernennung an keine Vorgabe gebunden) Najo, die "normalen" Mitglieder werden vom BPäs nach einem Vorschlag des designierten Kanzlers ernannt (Art 70 Abs 1 B-VG).
  • Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler, den Bundesministern und den Staatssekretären. IMHO falsch, Art 69 Abs 1 B-VG führt die Staatssekretäre nicht als Regierungsmitglieder an, auch Art 78 B-VG macht das nicht.
  • Um Gesetze dem Zugriff des Verfassungsgerichtshofes zu entziehen, wurden von den früheren großen Koalitionen Gesetze oft als Verfassungsgesetze beschlossen - mir ist klar, was das heißt, aber einem Nicht-Juristen wohl nicht. Warum kann der VfGH derartige Gesetze nicht aufheben?
  • Hat es einen Grund, warum die Ordentliche Gerichtsbarkeit erst nach VfGH und VwGH kommt?
  • EU: Hochschulstudium ist ein schlechtes Beispiel, weil gerade da die EU keine (oder wenig) Kompetenzen hat. Die Sache mit den numerus-clausus-Flüchtlingen aus Deutschland hat ja nix mit Hochschulrecht zu tun, sondern ist eine Sache des allgemeinen Diskriminierungsverbotes. Und entsendet Österreich nicht 18 MdEPs?
  • Gemeindevertretung: ich würde Gemeinderat schreiben, so steht's zumindest in Art 117 Abs 1 lit a B-VG.
  • Die Reihenfolge der Absätze gehört IMHO nochmal überdacht. Derzeit sind oft Grundlagen/Allgemeines (wie EU, Direkte Demokratie) mitten unter den Gebietskörperschaften; wo man die Bezirke einbauen könnte ist mir auch unklar, die gehören weder zu Bund noch zu Land, sind aber IMHO weit weniger wichtig als Gemeinden.

Ist ein interessanter Artikel mit Potential, ich hätte ihn aber ehrlichgesagt zuerst in's Review gegeben. Mal schauen, vielleicht lassen sich die genannten Mängel kurzfristig beheben, sind ja eh nur Kleinigkeiten. Was mir noch fehlt: Parteien und Wahlrecht - zumindest anreißen. Auch über die Geschichte findet sich null. Das würde den Artikel aber wohl zu sehr aufblähen? Naja, ein Absatz drüber würde nicht schaden. --Wirthi ÆÐÞ 22:10, 24. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

  • Veto „Ein [lesenswerter] Artikel muss die Kernaspekte des Themas abdecken“ (WP:KrLA). Die Frage der Kontrolle des Systems ist ein solcher Kernaspekt. Diese wird aber nicht abgehandelt, ist nicht mal mit einem eigenen Abschnitt bedacht, auch der Fließtext gibt nichts her (wenig verwunderlich: der Wortstamm *kontroll* kommt so auch nur 2x im Zuge von Randbemerkungen im gesamten Korpus vor). Wichtige verfassungsrechtlich verankerte Kontrollorgane des Systems werden dementsprechend nicht erwähnt, geschweige denn kurz beschrieben (Parlamentarische Untersuchungsausschüsse, Rechnungshof, Volksanwaltschaft um nur einige zu nennen). So geht das finde ich nicht. --Contributor 23:37, 24. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Abwartend Meiner Meinung nach ein gut lesbarer Artikel. Allerdings wird er durch die Zusammenfassung und Kürzung an manchen Stellen meiner Meinung nach etwas zu ungenau. Wirklich hängen geblieben bin ich aber am Abschnitt über die Sozialpartnerschaft.

Am Ende des ersten Absatzes heißt es: "Die meisten Gesetzentwürfe werden auch den Interessenvertretungen zur Begutachtung zur Verfügung gestellt, bevor die Bundesregierung sie an den Nationalrat weiter leitet." Da leider das Begutachtungsverfahren weiter oben nicht beschrieben ist, könnte man leicht zur Annahme kommen, dass nur die Interessensvertretungen das Recht und die Möglichkeit hätten, Stellungnahmen im Gesetzgebungsprozess abzugeben. Tatsächlich steht dieses Recht jedem Bürger und jeder Organisation zu - die Begutachtungsverfahren sind öffentlich.

Wirklich missglückt ist allerdings leider der zweite Absatz. Da heißt es z.B. "Die Interessenvertretungen werden meist mit Vertretern besetzt, die den beiden Großparteien SPÖ und ÖVP nahestehen. Die kleineren Parteien (FPÖ, Grüne, BZÖ) sind deshalb meist nicht in den Interessenvertretungen repräsentiert.". Das ist irreführend: Die gesetzlichen Interessensvertretungen (die Kammern) werden nicht besetzt, sondern verfügen ober Organe, die von den Mitgliedern (den Arbeitnehmern, den Bauern, den Wirtschaftstreibenden, etc.) gewählt werden. Diese Organe wählen in der Regel Exekutivorgane, die die jeweilige Organisation leiten und nach außen vertreten. Sowohl in den direkt gewählten Gremien der Wirtschaftskammern, als auch der Arbeiterkammern sind die Grünen und die FPÖ (genaugenommen die jeweiligen Vorfeldorganisationen) nahezu flächendeckend vertreten. Auch die Vorstände und Präsidien der Kammern sind zum Teil nach Proporz besetzt, und zumindest in den 90er Jahren waren dort auch Freiheitliche vertreten.

Auch der darauffolgende Satz "Die Sozialpartnerschaft wird von den Kritikern als undemokratisch bezeichnet, da sie eigentlich keine wirkliche demokratische Legitimation haben." ist schlichtweg falsch. Die Organe der gesetzlichen Interessensvertretungen sind von ihren Mitgliedern demokratisch legitimiert, daran kann es keinen Zweifel geben. Was vor allem vor 2000 immer wieder kritisiert wurde (unter anderem von Robert Menasse), war, dass die Sozialpartner über ihren eigentlichen Wirkungsbereich hinaus großen Einfluss auf die gesamte Gesetzgebung genommen hätten, und damit den Einfluss des Parlaments als verfassungsmäßiger Gesetzgeber beschnitten hätten. Aus dem jetzigen Text geht das allerdings nicht hervor. Die beiden letzten Sätze dieses Absatzes sind meines Erachtens sehr subjektiv und sollten am Besten entfallen. --SK1879 02:56, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Naja, so falsch ist der Satz nicht! Weil grad der Name Menasse gefallen ist: Der schreibt in einem Buch ("Das war Österreich"), dass die Spzialpartnerschaft (bzw. der Vorgänger Paritätische Kommision) kurze Zeit nach dem 2.WK gesetzlich verankert werden hätte sollen. Das Gesetz wurde dann aber vom Verfassungsgerichtshof (!!) aber wieder aufgehoben, da nicht verfassungskonform. Die Zusammenarbeit der Organisationen an sich (und nicht nur ein erweiterter Wirkungsbereich) ist nicht 100% demokratisch abgesichert -- mehrleisealslaut 21:16, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Entschuldigung, mein Diskussionsbeitrag ist gegen Ende hin auch nicht ganz geglückt. Was mich stört, ist, dass durch den Artikel leicht der Eindruck entstehen kann, dass die Organe der Sozialpartner selbst nicht demokratisch legitimiert sind. Und dagegen gibt es einfach formale Einwände: alle gesetzlichen Interessensvertretungen haben direkt durch die Mitglieder gewählte Organe, die ihrerseits die Leitungsgremien bestimmen. Es stimmt zwar, dass diese Leitungsorgane von den Vorfeldorganisationen von ÖVP und SPÖ dominiert werden; das liegt aber zuallererst einmal daran, dass diese Vorfeldorganisationen bei Wahlen seit 1945 fast immer (außer in den 90er Jahren) auch überwältigende Mehrheiten errungen haben: Zuletzt errang errang der Wirtschaftsbund (die ÖVP-nahen Unternehmer) bei den Kammerwahlen der Wirtschaftskammer ca. 70%, bei den Arbeiterkammerwahlen errang die Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter (FSG) ca. 65% und in den Landwirtschaftskammern errang der (ÖVP-nahe) Bauernbund über 90% der Stimmen. In den 90er-Jahren, wo die Mehrheitsverhältnisse nicht ganz so klar waren, waren die freiheitlichen Vorfeldorganisationen aufgrund des (von der FPÖ heftig kritisierten) Proporzsystems übrigens auch in vielen Leitungsgremien der Arbeiter-, Wirtschafts- und Bauernkammern vertreten (zum Teil waren sie es auch früher schon, zum Teil sind sie es heute noch).
Ich möcht auf keinen Fall irgendjemanden das Recht absprechen, Kritik an der Sozialpartnerschaft zu üben, und ich denk das gehört auch in den Artikel hinein. Ich möchte nur auch nicht, dass die Zusammenarbeit der Sozialpartner schnell einmal für undemokratisch (oder nicht 100% demokratisch) erklärt wird, ohne dass das auf eine profunde Grundlage gestellt wird, weil das ein sehr harter Vorwurf ist, der im Artikel selbst m.E. nicht ausreichend begründet wird; auf die innere Organisation der gesetzlichen Interessensvertretungen bezogen trifft er auch ganz einfach nicht zu.
Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, das du zitierst, sollte auf jeden Fall in diesen Artikel - oder in den Stammartikel über die Sozialpartnerschaft - hinein, weil es eben die verfassungsrechtlichen Grenzen der Sozialpartnerschaft aufzeigt; Ich werd mich bemühen, die Vorwürfe vom Menasse auf einen Punkt zu bringen, komm allerdings wahrscheinlich erst nächste Woche dazu, das ausführlich zu recherchieren.
--SK1879 03:03, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Komme leider erst jetzt dazu etwas zu schreiben. Da der Artikel doch noch stark verbesserungswürdig ist und ich aufgrund der Schule nicht in der Lage das alles gleich auszubessern, ist es wohl besser ich ziehe die Kandidatur zurück und stelle ihn zuerst ins Review. Ich dachte mir, da er jetzt 1 Monat lang im Rahmen des Schreibwettbewerbs im Review war und dort keine Verbesserungsvorschläge gemacht wurden, der Artikel schon so weit wäre ihn als lesenswerten Artikel kandidieren lassen. -- sgt_bilko Diskussion 15:16, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Das stimmt leider, im Review passiert meist nicht sehr viel. Du musst halt motivierte Leute finden, die sich um den Artikel annehmen, und wenn schon nicht ausbessern, dann wenigstens Fehler suchen oder Verbesserungsvorschläge machen. Ich verspreche, noch das eine oder andere mal drüber zu lesen und insbesondere Meine obigen Vorschläge noch einzubauen. Wär doch gelacht, wenn wir den nicht lesenswert brächten --Wirthi ÆÐÞ 21:44, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Politisches System

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Bin sehr froh, das dieser wichtige Artikel sich endlich gefüllt hat. Allerdings find ich es sehr bezeichnend, dass - soweit ich das sehe - kein einziges Mal auf Politisches System verlinkt worden ist. Der allergrößte Teil des bisherigen Artikels könnte auch einfach unter Bundesverfassung (Österreich) subsummiert werden, ist also aus einer sehr juristischen Sichtweise geschrieben. Soll der Artikel lesenswert werden, müssen auf jeden Fall noch Abschntte zu den politischen Parteien und zur Politischen Kultur rein. Ich hoff, ich komm in nächster Zeit einmal dazu, da mitzuarbeiten. -- mehrleisealslaut 21:16, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

erstes Bild

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Das erste Bild wirkt mir irgendwie zu knallig und ich finde es zu stark "angreifend". Was sagen die anderen, sollte man es nicht eher verkleinert an den Rand stellen, wie sonst auch üblich?Bücherwürmlein 22:19, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Exekutive

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Kommt in dem Schaubild nicht die Landesregegierung als Exekutive des Landes (bzw. die mittelbare Bundesverwaltung) zu kurz?Pelagus 13:34, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten

OK hat sich erledigtPelagus 21:34, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Verfassungsgrundsätze

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Es handelt sich beim demokratischen Prinzip doch im Sinne der Organisation der Staatswillensbildung um eine Staatsform, während das republikanische Prinzip auf die Regierungsform hinweist: Republik - und nicht Monarchie. Daher ist der Satz "Das republikanische Prinzip betrifft die Staatsform ...." meiner Meinung nach falsch. 14. März 2008 (Por09)

Bitte Hilfe!

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Bestimmt kann man ein bestehendes Bild irgendwie bearbeiten (ich kann's [noch?] nicht, ich weiß nicht, wie man das macht). Konkret geht es um einen schlichten Schreibfehler im Bild „Bild:Politisches System des Bundes und der Länder in Österreich.svg“ zu Beginn dieses Artikels. Da steht nämlich im Text der Zeichenerklärung rechts oben „Ernennung / Anlobung“ statt richtig „Angelobung“.

Kann das bitte jemand ausbessern, der sich damit auskennt? (Und mir dann vielleicht bitte insgeheim verraten, wie's geht?) --Waldo47 18:54, 3. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Bilder kannst du nicht direkt editieren. Du kannst es allerdings herunterladen und mit einem Bildbearbeitungsprogramm korrigieren, anschließend neu hinaufladen. Das überlasse ich in dem Fall allerdings auch den Profis, da's sich um ein SVG handelt. Außerdem: ist Ernennung wirklich prinzipiell falsch? --Wirthi ÆÐÞ 19:00, 3. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Da steht auch "Ordentliche Gerichtbarkeit" ohne "s". --Moritz M. 19:03, 3. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Hab die beiden Tippfehler ausgebessert -- sgt_bilko Diskussion 20:43, 3. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

@ Wirthi: „Ernennung“ ist natürlich nicht falsch; mein Einwand hat sich - wie sgt_bilko ja richtig erkannt hat - bloß auf „Anlobung“ bezogen.

Lieber sgt_bilko, zunächst besten Dank für die kleinen, aber feinen Korrekturen. Aber da wären noch drei größere nötig, die mir dummerweise erst jetzt aufgefallen sind.

Zu ersetzen wäre:

o „Bundesverfassungsgericht“ durch „Verfassungsgerichtshof“

o „Bundesverwaltungsgericht“ durch „Verwaltungsgerichtshof“

o „Landesminister“ durch „Landesräte“

Machst du das BITTE auch noch? Vielen Dank schon vorweg! --Waldo47 08:14, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich hab die Fehler ausgebessert. Mir ist allerdings noch aufgefallen, dass beim vom Nationalrat ein blauer Pfeil (Wahl) zum Bundeskanzler geht (was wohl die deutsche Situation abbildet). In Österreich wird der Bundeskanzler aber eben nicht durch das Parlament gewählt. Ich wollte den Pfeil allerdings nicht entfernen, da man irgendwie ja das Verhältnis von Parlament und Regierung veranschaulichen sollte, zb Das Misstrauensvotum. -- sgt_bilko Diskussion 11:09, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Das Muss aber weg, weil es in Österreich eben keine Wahl des Bundeskanzlers gibt, da sollte man entweder den Pfeil umfärben oder weglassen. Alles andere wäre einfach falsch. Außerdem steht im blauen Feld (also bei der Exekutive) auf Landesebene "Landesgesetzgebung" und auf Bundesebene "Bundesgesetzgebung", das muss auch raus. Landesgesetzgeber ist der Landtag, Bundesgesetzgeber der Nationalrat mit dem Bundesrat, sonst niemand.--Moritz M. 15:32, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habs jetzt entfernt und die beiden anderen Fehler auch noch berichtigt -- sgt_bilko Diskussion 00:21, 6. Okt. 2008 (CEST)Beantworten


In der Grafik ist jetzt der Pfeil vom Nationalrat zum Bundeskanzler entfernt. Wählt der Nationalrat nicht den Bundeskanzler? Wenn nicht, sollte man den Pfeil wieder einfügen. Atompilz 19:57, 7. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Der Bundeskanzler wird in Österreich vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundespräsident kann theoretisch jeden zum Bundeskanzler ernennen. In der Praxis werden aber nur Leute ernannt die auch eine ausreichende Unterstützung im Parlament haben. Der Nationalrat kann aber gegen jeden Minister bzw Bundeskanzler ein Misstrauensvotum starten. Insofern kann der Bundespräsindet als doch wieder nicht jeden ernennen, weil ihn ja das Parlament jederzeit wieder absetzen kann. -- sgt_bilko Diskussion 20:49, 7. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Lieber sgt_bilko, herzlichen Dank für deine Mühe! --Waldo47 22:59, 7. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Legislative

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Folgende Sätze sind missverständlich: "Die Legislative wird in Österreich durch den Nationalrat und den Bundesrat wahrgenommen. Die Legislative beschließt den Haushalt des Bundes und alle Bundesgesetze." Tatsächlich beschließt nur der Nationalrat die Gesetze ( Artikel 42 BV-G (1) Jeder Gesetzesbeschluss des Nationalrates ...) und der Bundesrat kann dann Einspruch erheben oder nicht. Damit wirkt er nur passiv und kontrollierend an der Gesetzgebung mit. Er gehört jedoch trotzdem zur Legislative, weil der Gesetzgebungsprozess über ihn läuft, wenn auch nur passiv.

Ich würde mit Art. 42 (2) BV-G formulieren: Zur Legislative gehören in Österreich der Nationalrat und der Bundesrat. Der Nationalrat beschließt den Bundeshaushalt und alle Bundesgesetze. Ein Beschluss kann aber nur dann Gesetz werden, wenn der Bundesrat dagegen keinen Einspruch erhebt.

Vergleiche auch Gesetzgebungsverfahren_(Österreich) --Lemandra 09:49, 11. Sep. 2009 (CEST)(Beitrag von Lemandra (Diskussion | Beiträge) 18:39, 9. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Am besten wäre wohl: Die Bundesgesetzgebung ist Aufgabe von Nationalrat und Bundesrat. Gesetzesvorschläge werden im Nationalrat eingebracht und - dessen Zustimmung vorausgesetzt - anschließend dem Bundesrat übermittelt. Ausnahmen bilden hier die Nationalratsgeschäftsordnung und der Bundeshaushalt. Diese werden ausschließlich vom Nationalrat beschlossen und abgeändert. Bei den übrigen Gesetzesvorhaben kommt dem Bundesrat jedoch meist nur ein suspensives - das heißt aufschiebendes - Veto zu. Absolute Vetomacht hat der Bundesrat nur dann, wenn durch die Gesetzesänderung seine verfassungsrechtliche Existenz oder bundesverfassungsrechtliche Kompetenzen der Länder betroffen sind. oder so... --Zoris Trömm 16:29, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Eventuelle Redundanzen

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Ich wollte nur mal fragen, wie sich der Artikel Politisches System Österreichs hinsichtlich des Inhalts zum Artikel Bundesverfassung verhält und der Artikel Bundesverfassung zu den Artikeln Österreichisches Parlament, Nationalrat (Österreich), Bundesrat (Österreich), Gesetzgebungsverfahren (Österreich), da der Inhalt dieser Artikel ,zum Teil, auch der Inhalt des Artikels Bundesverfassung sein kann (wenn man ihn ausbaut). Die Bundesverfassung ist ja das Verfassungsrecht, welches zu großen Teilen schon im Artikel Politisches System Österreichs untergebracht ist. Gruß -- Orchester 23:35, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Kritik und Einzelbelege

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Abgesehen von dem von mir mit Einzelbeleg-fehlt-Baustein versehenen Abschnitt ist meiner Meinung nach ein Abschnitt zur allgemeinen Kritik vonnöten, wie etwa im Artikel Politisches System Deutschlands#Theorie und Praxis – Kritik und Dysfunktionalität. -- Meri-Re 12:57, 9. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Die Schlussfolgerung im letzten Satz

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stellt in meinen Augen eine Meinung dar, zumindest aber benötigt der letzte Absatz Referenzen! (nicht signierter Beitrag von Maximalrakete (Diskussion | Beiträge) 20:54, 21. Feb. 2015 (CET))Beantworten

Da hast du recht. Ich hab den letzten Satz entfernt. --Peter Gugerell 22:24, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Gemeindeebene und staatsrechtliches System

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Warum zählen der ebenfalls von den Bürgern gewählte Bürgermeister bzw. Gemeinderat als Exekutive (siehe Beitrag ganz oben) nicht zum staatsrechtlichen System und sind somit nicht in der Grafik angeführt? Danke für die Erklärung.--T-rainer (Diskussion) 21:07, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten