Diskussion:Politisches System Bayerns
Seite derzeit unaktuell
BearbeitenSeite im Moment aufgrund der Landtagswahl von 2018 unaktuell. Das bezieht sich insbesondere auf die Mitwirkung der CSU in der Staatsregierung und das verwendete Bild hinsichtlich der Aufteilung der Sitze im Landtag.
Diskussion im Review
BearbeitenOK, jetzt stelle ich auch mal einen Artikel hier rein. Seht ihn euch an, für Verbesserungen bin ich dankbar. --Q'Alex 19:37, 23. Sep 2005 (CEST)
- 1. Gesetzgebungsverfahren sollte nach hinten verschoben werden, weil in diesem Abschnitt Begriffe wie Landtag oder Ministerpräsident vorausgesetzt werden.
- 2. Ob die Verfassung von 1919(?) zum Vergleich kurz erwähnt werden sollte, sei dahingestellt.
- 3. Von den bisher durchgeführten Volksbegehren und Volksentscheiden könnten einige bekannte Beispiele aufgezählt werden.
- 4. Bei der Gerichtsbarkeit sollte die Zahl der LanD- und Oberlandesgerichte vielleicht kurz erwähnt werden.
- 5. Bei der Gemeinden fehlt das Thema Verwaltungsgemeinschaft (als Alternative zur Großgemeinde). Auch das Gemeindewahlrecht (Kumulieren, Panaschieren) könnte kurz erläutert werden.
- 6. Auch die kleineren Parteien, die in Bayern relativ stark sind (Bayernpartei, Grüne, ödp, Republikaner), die ehemalige "Flüchtlingspartei" BHE und die Freien Wähler(!!!) sollten kurz erwähnt werden.
- 7. Das Thema Wahlen (Ergebnisse, Hochburgen, wichtigste Wahlkampfthemen) könnte evtl. aus dem Verfassungsteil gelöst und in einem eigenen Abschnitt dargestellt werden.
- 8. Das Thema Regionalproporz (Finanzministerium für Franken, Kultusministerium für Oberbayern) wäre interessant, ist aber vielleicht nicht enzyklopädisch genug.
- --Kapitän Nemo 15:26, 29. Sep 2005 (CEST)
Danke, ich werd's in den nächsten Tagen mal abarbeiten.--Q'Alex 17:07, 29. Sep 2005 (CEST)
- Bis auf die intensivere Bearbeitung des Themas Parteien und Verbände, zu dem ich aber auch einen Überblick eingefügt habe, hab ich's jetzt mal erweitert. Was sagt ihr?--Q'Alex 20:27, 11. Okt 2005 (CEST)
- Nach Querlesen. Irgendwie fehlt mir die faktische Gewaltenverschränkung ergänzend zur Gewaltenteilung im Text, und allgemein ist es sehr staatsrechtlich, und sehr wenig zur Verfassungswirklichkeit, politischer Kultur, faktische Machtverhältnisse etc. Und als Kleinkrams: der Senat sollte irgendwo eher unter Geschichte: als nicht-existentes-Gremium ist die derzeitige Bedeutung für das politische System ja eher gering ;-) -- southpark 20:49, 11. Okt 2005 (CEST)
Lesenswert-Kandidatur "Politisches System Bayerns"
BearbeitenDas politische System des Freistaates Bayern basiert auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik und der bayerischen Verfassung.
Der Freistaat Bayern ist im föderalen System Deutschlands ein Gliedstaat, der nach den Grundsätzen eines republikanischen, sozialen und demokratischen Rechtsstaats organisiert ist.
Der Review liegt schon etwas zurück, ich habe jetzt noch etwas Literatur hinzugefügt und den Parteienabschnitt etwas erweitert und möchte den Artikel nun hier gerne kandidieren lassen.--Q'Alex QS - Mach mit! 10:17, 4. Mai 2006 (CEST)
- WortUmBruch 11:55, 4. Mai 2006 (CEST)
- in concreto?--Q'Alex QS - Mach mit! 11:58, 4. Mai 2006 (CEST)
- Ein Beispiel: Durch die Sonderrolle der Christlich-Sozialen Union, die seit 1957 ununterbrochen den Ministerpräsidenten stellt, im deutschen Parteiensystem übt es erheblichen Einfluss auf die Bundespolitik aus. -WortUmBruch 12:10, 4. Mai 2006 (CEST)
- Was wird bei lesenswerten Artikeln toleriert? -> "Sprache: Kleinere Holprigkeiten und Schwächen werden toleriert, solange dies nicht das Verständnis erschwert."84.154.86.55 13:35, 4. Mai 2006 (CEST)
- War auch nur ein Beispiel. Noch ein weiteres? Er hatte bei Gesetzesvorlagen eine gutachterliche Aufgaben und war mit einem einfachen Einspruchsrecht in der Gesetzgebung ausgestattet, das der Landtag mit einfacher Mehrheit überstimmt konnte. Der Artikel sollte sprachlich überarbeitet werden! -WortUmBruch 14:26, 4. Mai 2006 (CEST)
Kontra - Die Sprache klingt ein wenig holprig. Der Artikel wirkt irgendwie nicht rund. Daher meiner Meinung nach nicht lesenswert. - - in concreto?--Q'Alex QS - Mach mit! 11:58, 4. Mai 2006 (CEST)
- @Wortumbruch: Mittlerweile editiert (Wobei es jetzt wirklich kein Stress gewesen wäre, diesen contragrund selbst schnell auszubügeln...)--Q'Alex QS - Mach mit! 13:58, 4. Mai 2006 (CEST)
- Habe den Artikel sprachlich ein wenig bearbeitet. Meine Hauptkritik ist folgende: Bei der Beschreibung und Bewertung eines politischen System kommt es deswegen nicht allein auf die formale Beschreibung der Institutionen, der Verfassung und der theoretischen Wechselwirkungen zwischen den Staatsorganen an. Wichtig ist auch die genauere Beschreibung der realen Machtverteilung zwischen den Entscheidungsträgern. Politisches System -WortUmBruch 12:36, 5. Mai 2006 (CEST)
- outrerhin 05:07, 6. Mai 2006 (CEST) Kontra - Die Sprache ist immer noch holprig und teilweise mehr als das ("Für Bayern wurde als einem der ersten deutschen Staaten bereits 1808 eine Konstitution erlassen".) Wenn man übrigens schon in der Verfassungsgeschichte bis 1808 zurückgeht, was ja nicht zwingend ist, sollte ein kurzer Hinweis auf Montgelas schon drin sein. Ein Verweis auf die einfachgesetzlichen Rechtsgrundlagen (GO, LKrO, BezO, KommZG) fehlt; bei den Städten sollte noch auf die Zwischenstufe "Große Kreisstadt" hingewiesen werden. ABER viel gewichtiger ist, dass der Artikel eine Reihe handfester Fehler enthält: 1.) Der Bayerische Rechnungshof ist kein Organ der Justiz, aber im Artikel wird er unter dieser Überschrift aufgeführt (die in dem Zusammenhang auch für die zu Recht unter sie subsumierten Organe nicht ganz zutreffend ist, Judikative wäre passender, aber das nur am Rande). 2.) Die Bezirke sind nicht "mit der staatlichen Verwaltungsebene Regierungsbezirk identisch", sondern die Gebiete der Bezirke sind identisch mit denjenigen Gebieten, für die die staatlichen Mittelbehörden "Regierung" zuständig sind; die Verwaltung des Bezirks wird gem. Art. 35 BayBezO in einem Verwaltungsverbund mit der Regierung geführt. Das ändert nichts daran, dass Bezirke selbständige kommunale Gebietskörperschaften sind, die mit den Regierungen nicht, auch nicht teilidentisch sind. 3.) Auch die Landkreise sind keine "unteren Verwaltungsbehörden", sondern kommunale Gebietskörperschaften, vgl. Art. 1 BayLKrO. Der Verfasser hat hier Landkreis und Landratsamt verwechselt. Ein kurzes Eingehen auf das Landratsamt und seine Doppelnatur wäre denn allerdings geboten gewesen, der Begriff kommt aber im ganzen Artikel nicht vor. 4.) Art. 31 GG ist für Grundrechte in Landesverfassungen nicht einschlägig (dies behauptet aber der Artikel), weil Art. 142 GG als lex specialis vorgeht. Neben diesen positiv falschen Angaben hat der Artikel noch andere Mankos. Wieso bspw. gibt es Kapitel "Bayern im Bund", "Bayern in Europa", ohne dass auf die Vertretungen Bayerns in Berlin und Brüssel eingegangen wird und auf die eigenen Staatsminister für diese Bereiche? Wenn diese Fehler behoben sind und die Sprache geglättet, dann ist der Artikel durchschnittlich. Lesenswert würde er, wenn er z.B. ein Kapitel enthielte, dass spezifisch auf die Besonderheiten des bayerischen politischen Systems gegenüber anderen deutschen Ländern einginge. Denn während ca. 80% des Gesagten auf andere Länder übertragbar ist, gibt es ja doch gewichtige Unterschiede, die hier benannt werden könnten und den Leser erwartungsgemäß interessieren werden. Zu diesen Unterschieden gehören: Dritte Ebene der kommunalen Selbstverwaltung, Popularklagemöglichkeit, umfassende Volksgesetzgebungsmöglichkeiten, keine kommunale Verfassungsbeschwerde nach Landesrecht usw. --
Der Artikel ist auf Grund der Stimmen (0/2/0) und inhaltlicher Fehler nicht lesenswert. --semperor Gibs mir! | pro/contra 11:49, 11. Mai 2006 (CEST)
Nur bayrische Staatsangehörige wahlberechtigt??
BearbeitenLaut dem Artikel ist jeder Bayer wahlberechtigt, wobei "Bayer" auf die bayrische Staatsangehörigkeit verlinkt. Heißt das, ein zugezogener deutscher Nicht-Bayer darf den Landtag nicht mitwählen?? --129.70.14.65 16:33, 24. Sep. 2008 (CEST)
Die Antwort steht im verlinkten Artikel: "Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen." --DanielDüsentrieb 17:36, 7. Okt. 2008 (CEST)
Unterabschnitt "Im Bundestag vertretene Parteien"
BearbeitenHier ist kein Wort über die Partei DIE LINKE zu lesen, obwohl diese ebenfalls zu den im Bundestag vertretenen Parteien gehört und wie die FDP gegenwärtig nicht im Bayerischen Landtag vertreten ist. Es liegt der Verdacht nahe, dass sie absichtlich weggelassen wurde, um sie auf diese Weise zu marginalisieren. Der Abschnitt sollte daher geändert oder alternativ gestrichen werden, da er in der momentanen Form unvollständig und politisch nicht vollkommen neutral ist. (nicht signierter Beitrag von 88.64.113.138 (Diskussion) 20:18, 21. Jul 2015 (CEST))
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bayern.de/Verfassung-.451/index.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
Legislative
BearbeitenDer Satz „die Legislative liegt beim Landtag“ stimmt nicht überein mit Art. 72(1) der Verfassung des Freistaats Bayern „Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen“. --Bavarese (Diskussion) 11:51, 3. Okt. 2016 (CEST)