Diskussion:Politisches System Tschechiens
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BearbeitenDer Artikel ist nicht Belegt. Bitte Quellen nachlegen. Grüße TZV ☢/ ☣Sprich mich an! 23:20, 31. Aug. 2008 (CEST)
Exekutive.
Bearbeiten"die Exekutive aus dem Präsidenten, der Regierung und der Staatsanwaltschaft"
Ich kenne mich zwar nicht im politischen System von Tschechien aus, aber ich glaube nicht, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Kontext mit genannt werden sollte. Vielleicht könnte das jemand überarbeiten. Danke.
mw
- Laut Verfassung ist die Staatsanwaltschaft der Exekutive beigegliedert (Art. 80). Stimmt schon. --Sasik 13:35, 31. Dez. 2008 (CET)
- Aber, die Staatsanwaltschaft gehört im Allgemeinen zur Verwaltung, die der Exekutive, also Präsidenten bzw. Regierung untergeordnet ist und ist nicht eine eigenständige Institution die neben den anderen beiden steht. Wenn dies dennoch so sei, dann sollte es weiter unten im Teil der Exekutive behandelt werden und dies somit klar dargestellt werden. mw --91.43.95.159 11:28, 2. Jan. 2009 (CET)
sry für die Änderung
BearbeitenPasst hier doch nicht rein ! (nicht signierter Beitrag von Saiga12 (Diskussion | Beiträge) 01:04, 18. Feb. 2010 (CET))
System der allgem. Gerichte - Fehler
BearbeitenMöchte dich auf einen eventuellen Fehler hinweisen!
Ich glaube die Instanzen "Bezirksgericht und Kreisgericht" wurden vertauscht. 1. Instanz = Kreisgericht 2. Instanz = Bezirksgericht
Siehe dazu die Graphik auf der Website der europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/civiljustice/org_justice/org_justice_cze_de.htm LG -- Daylyconnect 23:23, 31. Jan. 2011 (CET)
- Kein Fehler, sondern eine Inkonsistenz bei Übersetzung kraj vs. okres, ziemlich breit und ziemlich bekannt. Ich trage es morgen zusammen. -jkb- 00:55, 1. Feb. 2011 (CET)
Hab mir das jetzt noch mal angesehen und die Sprache der EU-Seite auf tschechisch umgestellt! Siehe da, das Organigramm zeigt nun sein wahres Gesicht!!! Tut mir leid, war ein Anfängerfehler meinerseits!! LG Daylyconnect -- Daylyconnect 18:30, 3. Feb. 2011 (CET)
- Na ja, nicht ganz. Siehe die oben verlinkte Diskussion - es ist nicht einfach, wenn man darüber deutsch redet. Jedenfalls noch einmal danke für den Hinweis. Gruß -jkb- 19:05, 3. Feb. 2011 (CET)
Direktwahl Staatspräsident
BearbeitenIch wollte mal darauf hinweisen, dass der Artikel im Bezug auf die im Februar 2012 vorgenommene Verfassungsänderung für die Direktwahl des Staatspräsidenten (Link) überarbeitet werden sollte. Die im Artikel beschriebene indirekte Wahl durch das Parlament ist schon länger nicht mehr aktuell.--Jonas Steinhöfel (Diskussion) 16:29, 9. Jul. 2012 (CEST)
- Danke für den Hinweis, ist gemacht. -jkb- 17:15, 9. Jul. 2012 (CEST)
Thumbnail und SVG stimmen nicht überein
BearbeitenPolitisches_System_Tschechiens.svg ist zwar aktualisiert worden, jedoch zeigt der Thumbnail noch die alte Version an (-> Wahl des Präsidenten) (nicht signierter Beitrag von 91.114.143.225 (Diskussion) 22:57, 30. Jan. 2013 (CET))
- Meinst du die Fahne des Präsidenten? Bei mir scheint sie ok zu sein. Könnte ein Cacheproblem sein, bzw. die Bilder für IPs werden - so glaube ich - von einem anderen Server geliefert, der noch nicht aktuell ist. -jkb- 23:34, 30. Jan. 2013 (CET)
Kompetenzen Staatspräsident/ Gegenzeichnung
BearbeitenOben heißt es:
"In einigen Bereichen entscheidet wiederum der Senat allein (Zustimmung zur Ernennung der Verfassungsrichter, Verfassungsklage gegen den Präsidenten wegen Hochverrats)"
unten steht dann:
"Ohne Gegenzeichnung ernennt er [(der Präsident)] die Richter des Verfassungsgerichtes [...]"
Widerspricht sich das nicht? Zwar benötigt der Präsident nur die Zustimmung und nicht die Gegenzeichnung, aber so wirklich selbständig ist sein Handeln diesbzgl. ja doch nicht... Wenn nicht falsch, finde ich es zumindest leicht irreführend...
Ebenso irreführend finde ich die obige Formulierung im Hinblick auf die Kompetenzen des Senats. Denn der Senat entscheidet nicht allein, ob es zu einer Verfassungsklage gegen den Präsidenten kommt. ("Der Senat kann mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses eine Verfassungsklage gegen den Präsidenten der Republik beim Verfassungsgericht einreichen [...]", Art. 65, Abs. 2.) Der Senat bringt lediglich den Vorschlag zu einer Verfassungsklage ein. Dieser muss aber dann mit einer Dreifünftel-Mehrheit vom Abgeordnetenhaus bestätigt werden, damit es tatsächlich zu einer Anklage kommt. (Vgl. Art. 65, Abs. 3) (nicht signierter Beitrag von 216.185.45.60 (Diskussion) 13:35, 31. Dez. 2014 (CET))
- Hallo, der Artikel ist korrekt.
- Ad 1: Tschechien hat ein Zweikammerparlament und in manchen Fällen entscheidet der Senat allein – also ohne die untere Kammer.
- Ad 2: Die (siehe:) Gegenzeichnung bezieht sich auf die Exekutive. Er ernennt also als Staatspräsident die Verfassungsrichter ohne die Gegenzeichnung eines Regierungsmitgliedes.
- Ad 3: Bei der Verfassungsklage klagt der Senat vor dem Verfassungsgericht den Präsidenten an. Braucht hierfür aber die Zustimmung der unteren Kammer. Der Senat (und zwar ausschließlich er) ist in diesem Verfahren die Anklage.
- --Sasik (Diskussion) 19:11, 31. Dez. 2014 (CET)
Defekte Weblinks
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- http://www.mvcr.cz/rady/strany/
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://portal.justice.cz/
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
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