Diskussion:Polizei-Bataillon 307

Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Miraki in Abschnitt Kommandeure
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Der Link (und Einzelnachweis) http://www.ordnungspolizei.org führt auf eine leere Seite. --Andreas LdW (Diskussion) 20:54, 14. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Änderungen August 2016

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Meine Abänderungen der Einleitung entsprechen den Originalquellenangaben (bei Westermann zitiert, ex R 19, file 304, pp. 25-31) und dem Verordnungstext (Über die Einstellung von Wehrpflichtigen in die Schutzpolizei des Reiches), der online über die ÖNB zugänglich gemacht wird. Der sog. "geheime Runderlass Himmlers" hat seinen Ursprung bei Georg Tessin (Die Stäbe und Truppeneinheiten der Ordnungspolizei, 1957, Seite 14), in der Fußnote zitiert er die Zl. des Kommandos der Ordnungspolizei: O-Kdo g 4 (P 1a) Nr. 28/39). Da die rechtliche Absicherung durch Beschluss des Ministerrates für die Reichsverteidigung (Vorsitzender Göring, Innenminister Frick, Wehrmachtschef Keitel, Chef der Reichskanzlei Lammers)und die Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt noch nicht erfolgt war, richtete sich dieser Erlass naturgemäß nur an die intern für die Vorbereitung/Werbung/Umsetzung zuständigen Polizeistellen. Es war keine Geheimsache und kein Alleingang von Himmler, in Kriegszeiten entschied die Wehrmacht über das "Menschenmaterial". Die bei der Werbeaktion angesprochenen Jahrgänge waren aufgrund der Musterungstermine gewählt worden. Die Jahrgänge 1911/12 waren bereits erfasst und hatten im Oktober/November 1939 die Musterungstermine, sie stellten die meisten Polizeirekruten für die ersten Bataillonsaufstellungen (301-312). Der Jahrgang 1909 wurde im Dezember/Jänner von den polizeilichen Meldebehörden erfasst und im Februar/März gemustert. Für die Polizei konnten nur jene optieren, die noch nicht "gedient", also noch nicht militärisch ausgebildet und für die Wehrmacht nicht sofort brauchbar waren. Diese leicht geänderte Einleitung sollte/könnte - so sie akzeptiert wird... - bei allen Wachtmeisterbataillonen und Anwärterbataillonen verwendet werden. --Aschland (Diskussion) 15:38, 11. Aug. 2016 (CEST) Westermann zitiert auch den grundsätzlichen Beschluss zur Aufstellung von Ausbildungsbataillonen: "Der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei, O-Kdo. O Nr. 150/39, Betrifft: Aufstellung von Ausbildungs-Bataillonen, 31. 10. 1939" - Seite 83, Fn. 148 --Aschland (Diskussion) 15:44, 11. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 11:51, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Kommandeure

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Hat jemand Quellen für die Zeiten der Kommandeure. Nach meiner Recherche müsste Major Theodor Stahr bis zum 10.06.1941 Kommandeur des Batl. 314 gewesen sein und kann erst anschließend zum Batl. 307 abgeordnet worden. Quelle ist die Akte "Theodor Stahr" im Bestand "Hauptamt Ordnungspolizei" (Signatur R 19/680). Die dort enthaltene offizielle Abordnung zum Batl. 307 hat das Datum 23.06.1941. In einer Beurteilung vom 24.10.1941 wird allerdings erwähnt, dass Stahr Kommandeur des Bataillons 307 seit 11.06. war.

In der offiziellen Abordnung wird erwähnt, dass vorher Willy Dreßler Kommandeur des Batl. 307 war und dieser nun stattdessen 314 leitete.

Ich ändere den Abschnitt entsprechend. --Music162 (Diskussion) 19:19, 17. Mär. 2024 (CET)Beantworten

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