Diskussion:Polizeibeauftragter des Bundes beim Deutschen Bundestag
Landespolizeibeauftragte
BearbeitenPolizei ist zu 90% Landespolizei. Somit wäre relevant, welche Bundesländer einen Polizeibeauftragten haben.
Letztlich gibt's die Bundespolizei nur auf Flughäfen und im Bundestag. Mit denen kommt man seltenst in Berührung - also irrelevant. --2A02:3037:601:D2A5:4C0F:9B03:A8F2:DB95 19:58, 4. Dez. 2023 (CET)
Bundestagsvizepräsident - AfD scheitert
BearbeitenWas hat der Link https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-11/afd-bundestag-vizepraesident-juergen-braun-gescheitert mit dem Thema des Polizeibeauftragten zu tun ? ? ? --Tilman Kluge (Diskussion) 16:47, 18. Jan. 2024 (CET)
Der Aufgabenbeschreibung im Artikel fehlen voraussehbare Essentials
BearbeitenDie völlig unnötige voreilige Veröffentlichung des Artikels bringt es mit sich, daß sich mangels Kenntnisse der aktuellen Bundestagsdiskussion der vss. Aufgabenbereich auf die Untersuchung "der strukturelle(n) Mängel und Fehlverhalten bei den Polizeibehörden des Bundes", also eine Aufpasser-Funktion, beschränkt. Vielmehr aber wird zu seinen klassischen Aufgaben (analog Wehrbeauftragte) gehören, dem Bundestag zu berichten, ihm Vorschläge zu unterbreiten sowie als vertraulicher (!) Ansprechpartner für die Polizisten bereitzustehen. --Tilman Kluge (Diskussion) 16:54, 18. Jan. 2024 (CET)
Was der Artikel völlig ausblendet
Bearbeitenhttps://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-pa-inneres-polizeibeauftragter-978838
--109.43.178.102 07:30, 18. Mai 2024 (CEST)