Diskussion:Polizeibegriff in Deutschland
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Einarbeitung in Polizei
BearbeitenWas spricht gegen eine Einarbeitung in den Polizei-Artikel? Polizei-Begriff erscheint mir nicht relevant genug und suchen würde man auch eher im Polizei-Artikel, vermute ich. -- Emdee 22:02, 3. Mär. 2009 (CET)
- Das würde ziemlich lang, oder? Die Tendenz in Wiki geht doch eher dahin, für ausführliche Unterfelder eigene Artikel anzulegen. Sinnvoll wäre es natürlich, im Artikel "Polizei" auch einen entsprechenden Link anzulegen.
- Ich habe mich mal um die Quellenlage gekümmert. Dabei habe ich auch noch die eine oder andere Unschärfe beseitigt und Wikilinks eingefügt (das könnte noch besser werden); die Abschnitte zur NS- und Nachkriegszeit habe ich komplett überarbeitet. -- 91.64.193.212 22:10, 3. Mär. 2009 (CET)
- Beide haben ungefähr genausoviele Zeichen (25k und 26k ohne Leerzeichen), was zusammen noch immer weit unter 100k ergibt. -- Emdee 22:48, 3. Mär. 2009 (CET)
Rechtliche Situation
BearbeitenKann jemand noch was zur rechtlichen Situation ergänzen? Zwar darf der Begriff "Polizei" ja frei verwendet werden, es gibt aber ja auch diese "Polizei-Verlage", die ohne Genehmigung den Begriff in ihrem Firmennamen führen dürfen. Auf der anderen Seite ist es jedoch verboten, auf Fahrzeugen oder Bekleidung diesen Begriff unrechtmäßig zu verwenden. -- 79.224.159.187 14:18, 17. Apr. 2010 (CEST)
Polizey?
BearbeitenIch habe ziemlich viele Quellen aus dem 15-17.Jhd. gelesen und mir haftet irgendwie die Schreibung Policey stärker im Gedächtnis... Polizey (häufig auch Politzey - bis ~1540 dominierend) nimmt erst nach 1544 durch obrigkeitliche Publikationen einen vermerkenswürdigen Anteil an. Man könnte sagen, dass bis zur Mitte des 16. Jhd. der Begriff Policey bedeutungsgleich mit dem englischen police oder - allgemein gesprochen - dem deutschen Politik war. Erst durch die folgenden Veröffentlichungen von Polizey-Ordnungen ändert sich das in "Verwaltungsnormierung" usw. Dieser Begriff änderte sich wiederum im 17.Jhd. durch die beginnende/versuchte Institutionalisierung des herrschaftlichen Gewaltmonopols, welches letztendlich nicht mehr erlaubt oder delegiert, sondern den modernen Polizeibegriff entstehen lässt.--85.177.77.11 00:28, 22. Okt. 2015 (CEST)
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://dejure.org/gesetze/wrv/9.html
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
Einheitssystem in Bremen
BearbeitenIrgendwie konnte ich bislang keine Anhaltspunkte finden, die darauf hindeuten, dass in Bremen eindeutig das Einheitssystem zugrunde liegt. Es gibt dort eine Landespolizei sowie die Ortspolizeibehörde Bremerhaven, die dort die Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes wahrnimmt. Sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven gibt es allerdings außerdem auch noch Ordnungsämter (in Bremerhaven bis 2006 als "Verwaltungspolizei" noch Teil der Ortspolizeibehörde, seitdem aber eigenständig). Ob das Bremer OA zuvor auch einmal Teil der Polizei war, habe ich noch nicht herausgefunden. Nach heutigem Stand sieht jedoch alles nach einer eindeutigen Trennung von Polizei und Ordnungsbehörden aus. Hat sich das vielleicht wirklich geändert oder bin ich auf dem Holzweg? Weiß da jemand Näheres? --Anorax (Diskussion) 14:57, 25. Jun. 2020 (CEST)