. Sachbearbeitung z. B . Erstellung von Strafanzeigen

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Die Sachbearbeitung, in der Hinsicht auf das Erstellen von Strafanzeigen, ist kein Bereich, wozu Polizisten selber eine Schulung bekommen.

Die Sachbearbeitung, wobei der Jeweilige Beamte die Fälle aufnimmt, ist in der Verwaltungsschule gegliedert, wozu man Separat natürlich im Zivil, Strafrecht etc. geschult wird.

Somit also die Zusammenhänge erkennt und die Kraft der Schupo, bei Erstaufnahme entsprechend hierzu die Kollegen informieren kann.

Der Autor mit dieser Literatur, wahr wohl eher ein Griff ins Lehre.

Trageweise der Uniform ( Anzugsordnung ), hierzu gibt es keinen Unterricht, wer im Bekannten/ Freundeskreis jemand hatte, der noch unter der Wehrplicht wahr, wird es mitbekommen haben.

Es sind Vorgaben wo man welche Kleidung ( Ausgehuniform) tragen soll, so etwas haben damals die Feldjäger kontrolliert, im Zivilen gibt es dazu Meldungen.