Diskussion:Polizeieinsatz

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Robert Weemeyer in Abschnitt Definition

ÜA

Bearbeiten

Es fehlen Beispiele, es fehlen Rechtsgrundlage und auch die Einbindung anderer Organisationen. PVB 21:19, 27. Nov. 2006 (CET)Beantworten


vor lauter blauen Links kann man ja kaum was lesen - das sind zuviel. Plehn 15:56, 27. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Letztlich gibt es eine starke Überschneidung von Polizeieinsatz mit Polizeieinsatzart. Plehn 13:34, 7. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Blaue Links sind nicht das Problem aber ein starker 'Polizeisprachstil'! Der Artikel muss vom Dienstsprachgebrauch zur Allgemeinverständlichkeit verschoben werden. --Itu 08:46, 17. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Definition

Bearbeiten

Der Artikel definiert einen Polizeieinsatz als „polizeiliche Handeln im Außendienst unter weitgehender Zuhilfenahme von Einsatzmitteln. Er ist geführt, weitgehend geplant“. Wie nennt man denn ein polizeiliches Handeln im Außendienst, bei dem es zu keiner „weitgehenden Zuhilfenahme von Einsatzmitteln“ kommt? Das ist ja laut Definition kein Einsatz. Außerdem muss ein Einsatz „weitgehend geplant“ sein. Wie heißt polizeiliches Handeln, das spontan, ohne weitgehende Planung, stattfindet? -- Robert Weemeyer 22:33, 25. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Diskussion hierzu: siehe Portal Diskussion:Polizei#Polizeieinsatz. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 10:43, 1. Okt. 2012 (CEST)Beantworten