Diskussion:Porselen
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
eingemeindung
Bearbeitenmit einer eingemeindung wird die ortschaft nicht "aufgelöst", sondern lediglich die wahrnehmung der gemeindlichen rechte und pflichten einer anderen verwaltung übertragen. Richtig ist die eingemeindung in oberbruch, richtig ist aber auch die -indirekte- eingemeindung nach heinsberg. Was POSELEN betrifft, ist diese eingemeindung die aktuelle--217.88.172.136 09:45, 28. Dez. 2013 (CET)
- Ja und nein. Es kommt auf die jeweilige Gesetzeslage an. --MitigationMeasure (Diskussion) 14:07, 28. Dez. 2013 (CET)
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.heinsberg.de/satzungen/allgemeine-verwaltung/satzung_10_1_01.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: 61808 7511729 (aktuell)