Diskussion:Postanweisung
Artikel ist Schrott
BearbeitenDer Artikel sollte dringend von jemandem mit FACHKOMPETENZ erneuert werden. Aktuell ist der Informationswert NULL, er stiftet nur Verwirrung und die angebotenen Links sind tot und lassen sich nicht entfernen bzw. korrigieren. Gefühlt sehe ich da nur Infos zu Österreich, aber nichts zum Thema Postanweisung in Deutschland, speziell auch nichts zu ihrem Ende.
Ergänzung von heute auf Basis dieser Pressemitteilung der Post--Bürger 14:05, 10. Feb 2006 (CET)
- Nachtrag: Quelle der Ergänzung vom 11.02.2006 ist der Große Brockhaus, 12. Auflage, um 1958.--84.160.95.41 09:37, 12. Feb 2006 (CET)
Löschdiskussion vom 10.2.06
BearbeitenMedia: Zahlungsanweisungen funktioniert nicht und es bleibt die Frage ob der Artikel relevant ist. Ob er so klein bleiben soll? Muss ausgebaut werden - sonst Löschen --DennisNenner 09:49, 10. Feb 2006 (CET)
- da die Postanweisung jahrzehntelang der Weg des Geldtranfers auf dem Postweg war, sollte der Begriff schon in WP zu finden sein; daher: ausbauen + behalten--Bürger 09:57, 10. Feb 2006 (CET)
- Den Schrott unter dem Lemma kann man nicht "ausbauen", ein Neuanfang wäre effizienter. --Trollaccount 11:28, 10. Feb 2006 (CET)
Der Inhalt ist falsch, das Lemma auch. Das heisst Postbaranweisung und das unbare Zahlungsanweisung zur Verrechnung (nein, das ist KEIN Scheck...). Löschen, da komplett Mist. ((ó)) Käffchen?!? 12:46, 10. Feb 2006 (CET)
- Den Unfug
löschen. Für die grundsätzliche Erklärung haben wir Zahlungsanweisung, daher redirect dorthin. --AT 17:04, 10. Feb 2006 (CET) Votum geändert. --AT 18:54, 11. Feb 2006 (CET)
- Und warum existieren dann noch über 200 000 Verweise auf dieses Lemma ? Meine Oma hat noch Geld per Postanweisungen erhalten. Wenn das Ding jetzt anders heißt, was bei Post und Bahn nicht verwunderlich ist (statt Auskunft heißts da ja auch Service-point etc), dann bitte einen RED. Eine Löschung wäre bei dieser Trefferquote fatal. behalten oder RED. --nfu-peng Diskuss 15:54, 11. Feb 2006 (CET)
- Ich stimme dir zu was den Redirect angeht (Zahlungsanweisung ist generischer), aber woher hast Du die 200.000 Verweise auf das Lemma, siehe Spezial:Whatlinkshere/Postanweisung? --AT 18:54, 11. Feb 2006 (CET)
- Und warum existieren dann noch über 200 000 Verweise auf dieses Lemma ? Meine Oma hat noch Geld per Postanweisungen erhalten. Wenn das Ding jetzt anders heißt, was bei Post und Bahn nicht verwunderlich ist (statt Auskunft heißts da ja auch Service-point etc), dann bitte einen RED. Eine Löschung wäre bei dieser Trefferquote fatal. behalten oder RED. --nfu-peng Diskuss 15:54, 11. Feb 2006 (CET)
- Das sind durchaus zwei Paar Stiefel, die Postanweisung und die Zahlungsanweisung. Wer von den Älteren erinnert sich nicht an Walter Spahrbier, den berühmten Geldbriefträger in den frühen Fernseh-Quizsendungen der 1950er und 60er Jahre? Und eben diese Geldbriefträger der Post haben das Geld einer Postanweisung ins Haus gebracht. Also als spezifischen Begriff des früher durch die Post abgewickelten Zahlungsverkehrs behalten.--84.160.108.46 22:09, 11. Feb 2006 (CET)
- @IPSpahrbier-Kenner: Kannst du mir/uns helfen, den Unterschied zwischen demjenige, was bei Zahlungsanweisung beschrieben wird und dem bei Postanweisung zu begreifen? Für mich sehen diese Stiefel gleich aus. Darum bin ich für Zusammenführen --KaPe, Schwarzwald 01:48, 12. Feb 2006 (CET)
Auf jeden Fall behalten die Postanweisung (ugs richtig, auch wenn der Behoerdenbegriff anders ist) war lange zeit der wichtigste Weg des Geldtransfers. Man vergisst schnell dass Ueberweisungen eher neu sind, und in vielen Laendern (z.B. USA) immer noch nicht Standard - daher auch dort die Starke Position von diensten wie Westen Union. --Raffzahn 22:07, 11. Feb 2006 (CET)
Behalten. Allein schon aus historischen Gründen. --Wolfgang1018 23:45, 11. Feb 2006 (CET)
- Zunächst mal der Hinweis, dass der Begriff 'Postanweisung' z.B. im Großen Brockhaus, 12. Auflage, 1958, einen eigenen Eintrag hat. Natürlich ist der Begriff Zahlungsanweisung als Oberbegriff richtig, aber die Postanweisung war eben eine spezifische Form, die ausschließlich von der früheren Behörden-Post abgewickelt wurde und die deshalb eine große Bedeutung hatte, da sie ohne Bankkonto auch von privat zu privat funktionierte. Auch die eigene Geschichte, die ja mehr Post- als Bankgeschichte ist, rechtfertigt m.E. einen besonderen Eintrag. Minimallösung (die ich jedoch nicht befürworte) wäre ein redirect zu Zahlungsanweisung, dort müsste aber auf die besondere Form der Postanweisung wesentlich ausführlicher eingegangen werden.--84.160.103.157 09:51, 12. Feb 2006 (CET) (Spahrbier-Kenner)
- Auch wenn das möglicherweise mal Postbaranweisung hieß, so ist des Lemma Postanweisung über mehr als einhundert Jahre verbürgt, daher unbedingt behalten. Ich meine, der LA kann jetzt so langsam entfallen.--141.130.250.71 13:26, 15. Feb 2006 (CET)
Ein Blick in die über Texterkennung digitalisierte Version von Meyers Konversationslexikon von 1888 [(http://susi.e-technik.uni-ulm.de:8080/Meyers2/seite/werk/meyers/band/13/seite/0279/meyers_b13_s0279.html)] macht deutlich, dass der Begriff ein-eindeutig ist und der ganze Ablauf schon damals eine erhebliche Bedeutung hatte.
Postanweisungen (engl. Money orders, franz. Man-dats de poste, ital.Vaglle postali, holl.Postwlssels, schwed. Postanwlsnlng), von der Post ausgestellte Anweisungen, auf Grund deren Geldbeträge bei der Absendungspostanstalt eingezahlt und von der Bestimmungspostanstalt an den Adressaten ausgezahlt werden. Die Anfänge des Postanweisungsverfahrens sind in einer 1848 in Preußen getroffenen Einrichtung zu suchen, wonach auf Briefe oder Briefadressen bei der Post bare Einzahlungen bis zu 25 Thlr. geleistet werden konnten. Erst die erhebliche Ermäßigung der Portosätze und die Vereinfachung. der Behandlung der P. haben das Verfahren zu seiner jetzigen Ausdehnung gebracht, in welcher es in allen Kulturstaaten Anwendung findet. 1887 betrug der Gesamtumsatz an P. in Deutschland jährlich über 58 Mill. Stück mit einem Betrag von 31/2 Milliarden Mark und im Gesamtbereich des Weltpostvereins 140 Mill. Stück mit einem Wert von 7ˆ Milliarden Frank. Die P. werden auf von der Post gelieferten Formularen ausgestellt; ein angefügter Abschnitt kann zu schriftlichen Mitteilungen jeder Art benutzt werden. Äm Bestimmungsort wird das Formular dem Empfänger zugestellt; die Auszahlung des Betrags erfolgt bei der Postanstalt gegen Rückgabe des quittierten Formulars; der Abschnitt kann vom Empfänger zurückbehalten werden. Der Meistbetrag der auf je ein Postanweisungsformular zulässigen Einzahlung beträgt in Deutschland 400 Mk. An Gebühren sind ohne Unterschied der Entfernungen zu zahlen: bis 100 Mk. 20 Pf., über 100-200 Mk. 30 Pf., über 200-400 Mk. 40Pf. Über den Austausch von P. im internationalen Verkehr ist gemäß Art. 13 des Pariser Weltpostvertrags vom 1. Juni 1878 ein besonderes Übereinkommen zwischen Deutsch land, Österreich -Ungarn, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Ägypten, der Türkei, Tripolis und Tunis geschlossen worden. Danach beträgt der Meistbetrag einer internationalen Postanweisung 500 Fr. und die Gebühr 25 Cent. für je 25 Fr. Wert, mindestens aber 50 Cent. (in Deutschland 20 Pf. für je 20 Mk., mindestens aber 40 Pf.). Die Einzahlung erfolgt in der Währung des Aufgabegebiets, die Auszahlung nach dem von dem Bestimmungsland festgesetzten Kurs in der Währung des Ankunftsgebiets. Außer nach den oben bezeichneten Ländern findet noch von Deutschland, Australien, Barbados, Kanada, der Kapkolonie, Großbritannien und Irland, Britisch-Ostindien, den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan und den niederländischen Kolonien in Ostindien ein Austausch von P. unter ähnlichen Bestimmungen statt. Auch auf telegraphischem Weg kann in Deutschland und einigen andern Ländern die Überweisung der auf der Postanweisung eingezahlten Beträge auf Verlangen des Absenders erfolgen. Dies Verlangen ist am Post- oder Telegraphenschalter des Ausgabeortes zu stellen, worauf die Ausfertigung des Telegramms der Post- oder Telegraphenanstalt obliegt. Für telegraphische P. hat der Aufgeber zu entrichten: die Postanweisungsgebühr, die Gebühr für das von der Aufgabeanstalt auszufertigende Telegramm sowie endlich für die Bestellung am Bestimmungsort (welche bei telegraphischen P. stets im Weg der Eilbestellung erfolgt) die Eilbestellgebühr. Eine vereinfachte Form der P. sind die Postnoten (s. d.).
Die Textstelle wurde von mir, soweit erkennbar, handschriftlich verbessert. Also behalten. --84.160.124.35 18:06, 15. Feb 2006 (CET)
- Vielleicht denken die Löschen-Befürworter auch mal an jüngere Leser von alten Büchern und Geschichten, in denen der Begriff vorkommt. Dann sollte zumindest Wiki eine Möglichkeit bieten zu erfahren, was das mal war. Daher behalten.--84.160.85.198 11:30, 19. Feb 2006 (CET)
erweitert (und hat noch einiges Potential) - bleibt --Rax postfach 22:03, 19. Feb 2006 (CET)
ich kopiere diese Löschdiskussion auf die Diskuseite des Artikels --Rax postfach 22:03, 19. Feb 2006 (CET)
Deutschlandlastig?
BearbeitenDer Einführungssatz bezieht sich nur auf Deutschland, obwohl die Postanweisung auch nach dem Artikel in anderen Nationen üblich war. Deswegen bin ich für eine allgemeinere Formulierung. Und: auch in der DDR gab es Postanweisungen... --Trainspotter 09:50, 21. Dez. 2006 (CET)
Siehe auch
Bearbeiten- Anweisung
- Zahlungsanweisung
- Wechsel
- Scheck (nicht signierter Beitrag von Siehe-auch-Löscher (Diskussion | Beiträge) 18:17, 4. Apr. 2020 (CEST))