Diskussion:Potentialausgleich

Letzter Kommentar: vor 6 Tagen von Crazy1880 in Abschnitt Verschiebung auf Potenzialausgleich

Verschiebung auf Potenzialausgleich

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Sollte man den Artikel nicht nach Potenzialausgleich verschieben, da es auch Potenzial als Lemma heißt. Oder handelt es sich hier um einen feststehenden Fachterminus? --MsChaos 5. Jul 2005 13:04 (CEST)

Nein, denn die Schreibweise Potential hat sich in der WP für den Fachbegriff etabliert. --Benutzer20070331 11:53, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Bezüglich der Verschiebung vom 28. November 2024: Es wird eigentlich überwiegend 66 × Potentialausgleich verwendet und eher selten 3 × Potenzialausgleich, wer das verschiebt müsste andere Artikel wie die Potentialausgleichsschiene auch verschoben oder die Texte aller betroffenen Seiten anpassen, damit das überall einheitlich wäre. Daher sollte das auf Potentialausgleich zurückverschoben werden. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 18:36, 16. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Moin, ich habe auf Bitte, die Rückverschiebung erstmal gemacht. Bitte nutzt die Diskussionsseite um die Verschiebung abzusprechen. @Stefan Schaar, bitte auch beachten, dass sonst alle Artikel entsprechend angepasst werden müssen. Bitte also erstmal hier klären. Danke --Crazy1880 18:47, 16. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Warum?

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Wo kommt denn diese Potentialdifferenz her? – 91.4.38.196 02:41, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Moin, Du meinst sicher die Potentialdifferenz, die den Potentialausgleich (Verbindung zwischen leitfähigen Teilen allgemein) erforderlich macht. Das ist nicht in einem Satz erklärt, deshalb folgende Denkanstöße: Die Ursachen für unterschiedliche Potentiale an (noch) nicht miteinander verbundenen leitfähigen Teilen haben vielfältige Ursachen, das geht schon damit los, daß zwei isoliert aufgestellte Metallplatten im elektrischen Feld ein unterschiedliches (Sonden-)Potential aufweisen. Das elektrische Feld interessiert aber nur in Ausnahmefällen, denn hier (im NS-Netz) geht es um Potentialdifferenzen an Metallteilen, die schon im Normalbetrieb durch Betriebs- und Ableitströme und im Fehlerfall durch Fehlerspannungen/-ströme unterschiedliche Potantiale annehmen können.

Fall 1) Gerät mit Körperschluß (ohne Schutzleiter): Spannung zwischen Gehäuse und geerdeten Teilen, Gefahr für Benutzer --> Wird dieses defekte Gerät auf eine Heizung gelegt, überträgt sich die Fehlerspannung in alle Wohnungen, sofern die Heizung nicht in den Potentialausgleich einbezogen...gerdet worden ist ! (Achtung: Erdung ist ein TEIL des Potentialausgleiches!)


Fall 2) Mensch sitzt in metallischer Badewanne (geerdet) und faßt an metallischen Wasserhahn...leitung (an entfernterer Stelle geerdet und nicht elektrisch mit der Wanne verbunden --> zwischen Wasserhahn und Wanne kann auch ohne direkten Fehler in der Anlage durch elektrische Beeinflussung von außen eine Potentialdifferenz=gefährliche Spannung anliegen ! (z.B. äußerer Netzfehler, elektrische Bahn fährt vorbei und verursacht Strom im Erdreich etc.) --> Es ist also schon möglich, zwischen zwei an verschiedenen Orten in Erde eingeschlagenen Metallspießen eine Spannung zu messen ! Keiner kann mit Sicherheit voraussagen, welche Szenarien auftreten können, daß zwischen verschiedenen Metallteilen eine Spannung liegt, also macht man einen POTENTIALAUSGLEICH, um so durch die leitfähige Verbindung das Entstehen von unterschiedlichen Potentialen="gefährliche Spannung" von vornherein auszuschließen ! Genau deshalb gibt es auch das Schutzleitungssystem, das zum Teil auch nur ein besonderes Potentialausgleichssystem darstellt. Weil es aber in der Starkstrom-Zuleitung mitgeführt wird, heißt es nicht "Potentialausgleich", denn dessen Leitungen werden üblicherwiese separat verlegt, heißen aber auch "Schutzleiter". Nun wird auch klar, warum der Schutzleiter nicht schlechthin als "Erdung" bezeichnet werden darf !

Die Erde als großflächiger Leiter ist oftmals (aber keineswegs immer !!) in den Potentialausgleich einbezogen ("Erdung"). Es gibt aber auch bewußt "erdfreie" Netze, hier DARF die Erde nicht einbezogen werden, es ist besonders abzusichern, daß nirgendwo Erdpotential abgegriffen werden kann (Schwierig und daher auf Einzelfälle beschränkt). Allgemein spricht man deshalb auch von Schutzkontakten und Schutzleitern anstatt on "Erdungsleitern" oder "Erdung" im Zusammenhang mit Schutzleitern, denn auch ohne Erdung kann ein Schutzleitersystem bestimmungsgemäß funktionieren, u.a. durch die Wirkung als Potentialausgleich (aber nicht nur). IngoZ – 194.113.77.6 13:11, 17. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Danke für diese ausführliche Erläuterung. – 91.4.21.237 16:44, 17. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Hauptpotentialausgleich

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Hauptpotentialausgleich ist momentan ein Redirect auf Potentialausgleich ohne das es dort weiter erklärt würde. --Itu 06:12, 21. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Hallo Itu. Inzwischen haben wir in der Einleitung einen eigenen Absatz Hauptpotentialausgleich. Den Begriff habe ich dort soeben auch hinsichtlich der Schreibweise entsprechend angepaßt.[1] Damit sollte die Weiterleitung für den danach suchenden Besucher hinreichend gut nachvollziehbar sein, denke ich. Gruß --Tosi F (Diskussion) 19:05, 31. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Örtlicher Potentialausgleich im Bad

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Kann der örtliche Potentialausgleich im Bad nicht ersatzlos entfallen? Wurde soweit ich weiß 2008 in die VDE 0100 so beschrieben. Die Quellenangabe bezieht sich auf die VDE 0100 von 2007. Vielleicht könnte das mal jemand nachrecherchieren, der die Bände zuhause stehen hat. (nicht signierter Beitrag von 79.202.19.178 (Diskussion) 22:23, 12. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

NEIN - kann nicht ersatzlos entfallen! In der aktuellen DIN VDE 0100-540:2007-06 ist der Potentialausgleich im Bad ausdrücklich als "zusätzlicher Schutzpotentialausgleich" erfasst und in Anhang B auf Seite 25 mit der Bezeichnung C6 als "metallene Wasserleitungen im Badezimmer" bzw mit C7 als "fremdes leitfähiges Teil im Handbereich von Körpern" ausgewiesen. Entfallen ist aber der Potentialausgleich für die Badewanne (wenn sie nur einen metallenen Ablauf hat und nicht zur Gänze aus Metall ist). Bedingt durch die Tatsache, dass viele Wasser- und Heizungsleitungen als Kunsstoffverbundrohr verlegt werden, ist der Bezug zu "metallene" Leitungen nicht mehr gegeben und für solche Leitungen entfällt zwangsläufig der Schutzpotentialausgleich. Dadurch entfällt aber der Potentialausgleich im Bad nicht ersatzlos sondern nur partiell. -- Sorbas 48 23:36, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Schutzpotentialausgleich

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Hier werden im Artikel einige Dinge miteinander vermischt, die nicht zusammen gehören und nicht der aktuellen DIN VDE 0100-540:2007-08 entsprechen. Der Schutzpotentialausgleich bezieht sich ausschließlich auf fremde leitfähige Teile, und solche Teile sind unter 541.3.7 definiert als: fremdes leitfähiges Teil, das nicht zur elektrischen Anlage gehört, das jedoch ein elektrisches Potential, im Allgemeinen das einer örtlichen Erde, einführen kann. Gemeint sind damit (siehe Seite 25): metallene Wasserleitung, von außen kommend; metallene Abwasserleitung, von außen kommend; metallene Gasleitung mit Isolierstück, von außen kommend; Klimaanlage; Heizung; metallene Wasserleitung, z.B. in einem Badezimmer; fremdes leitfähiges Teil im Handbereich von Körpern.

Diese fremden leitfähigen Teile werden mit "Schutzpotentialausgleichsleitern" auf die Haupterdungsschiene verdrahtet.

Der Begriff Hauterdungsschiene ersetzt in der aktuellen DIN VDE 0100-200:2006-06 und DIN VDE 0100-540:2007-08 den früher üblich gewesenen Begriff: Potentialausgleichsschiene (dieser Begriff gehört auch bei der Bildbeschreibung ausgetauscht)

angepasster Text für Schutzpotentialausgleich:

Der Schutzpotentialausgleich ist der Potentialausgleich zwischen allen in ein Gebäude führenden Leitungen fremden leitfähigen Teilen (wie metallenen Wasserleitungen, Abwasserleitungen oder Gasleitungen (mit Isolierzwischenstück)) sowie "fremden leitfähigen Teilen im Gebäude wie Klimaanlage, Heizung oder leitfähige Teile im Handbereich von Personen" und der Haupterdungsschiene dem Fundamenterder oder bei alten Gebäuden ohne Fundamenterder einem nachzurüstenden anderen Erder.

Hinweis: Die Haupterdungsschiene ist über den Erdungsleiter DIN VDE 0100-540:2007-08 Pkt. 542.3 (Seite 14 ff) mit dem Fundamenterder verbunden. Das gehört aber schon zur allgemeinen Beschreibung des Potentialausgleichs und hat beim Schutzpotentialausgleich nichts verloren. Das gilt auch für den ursprünglichen 2. Absatz, der gehört richtiggestellt ebenfalls unter den Hauptpunkt "Potentialausgleich:

Der Potentialausgleich Er muss im Hausanschlussraum eines jeden Gebäudes durchgeführt werden. Einzubinden sind neben dem Erder Erdungsleiter und dem Schutzleiter der Stromversorgung alle elektrisch leitfähigen Teile, die ein elektrisches Potential von außen ins Gebäude einführen können, zum Beispiel Rohrleitungen aus Metall Schutzpotentialausgleichsleiter. Die Potentialausgleichsleitungen Alle diese Leiter müssen auf einer Potentialausgleichsschiene Haupterdungsschiene zusammengeführt werden. Über den Erdungsleiter wird Verbindung mit dem Fundamenterder hergestellt oder bei alten Gebäuden ohne Fundamenterder einem nachzurüstenden anderen Erder. -- Sorbas 48 23:14, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ergänzung: siehe auch Übersichten auf: http://www.enbw-eg.de/~upload/enbw-eg/veranstaltung2010/tab_2010/vortraege/2010_02_22_egenbw_erdungundpa_enbw.pdf -- Sorbas 48 23:46, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Es ist immer wieder schön zu lesen, dass es viele Schlaue gibt,die das Potenzialausgleichssystem noch nicht verstanden haben.
Hier einfach : Hauptpotenzialausgleich ist Verbindung Hausanschlusskasten - PEN Kontaktstelle - im TN Netz(in unmittelbarer Nähe zum HA!, wegen der eventuellen Kurzschlussströme,auch bei Blitzschlag) mit Potenzialausgleichsschine, 0,5 x Zuleitungsquerschnitt für Einfamilienhäuser.Beispiel ; 4x35qmm NAYY,daraus folgt: ausgesucht min 16qmm Cu Aderleitung GrGe (Hauptpotenzialausgleichsleitung)als Verbindung.Geerdet wird nichts - nur mit Erdpotenzial verbunden!!Beginnt im Trafo -- Haus Niederspannungsseite zB. Sternpunkt PEN,(TN Netz) mit Erdpotenzial verbunden!!HW
(nicht signierter Beitrag von Meister Weiss (Diskussion | Beiträge) 17:10, 27. Feb. 2012 (CET))Beantworten
Wie man aus der Überschrift "Schutzpotentialausgleich" hoffe ich erkennen kann, geht es beim weiter oben stehenden Text nicht um einen "Hauptpotentialausgleich".
Der aktuellen DIN VDE 0100-540:2007-08 ist dazu auf Seite 3 (sinngemäß) zu entnehmen:
Abschnitt: Schutzpotentialausgleich
q) Der Begriff "Schutzpotentialausgleich" ist nach IEV neu eingeführt worden.
r) Mindestquerschnitte der Schutzpotentialausgleichsleiter für die Verbindung über die Haupterdungsschiene (früher: "Hauptpotentialausgleich") wurden neu festgelegt.
einen Begriff "Hauptpotentialausgleich" sucht man in der ganzen DIN VDE 0100-540 vergeblich. Die Norm selbst nennt sich: "Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter" hat also sehr wohl etwas mit Erdung zu tun, nicht umsonst hat man wohl den frühere Hauptpotentialausgleich in eine Haupterdungsschiene umbenannt.
Die Querschnittbestimmung ist etwas komplexer und in oben genannter VDE sehr übersichtlich dargestellt, denn es gibt ja auch noch verstärkte Schutzleiter für Schutzleiterströme größer 10 mA (Punkt 543.7 Mindestquerschnitt 10mm²) und Schutzpotentialausgleichsleiter mit typisch 6mm² aber darauf möchte ich hier nicht näher eingehen. -- Sorbas 48 19:33, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Wer sich mit theoretischen 6 qmm Pot - Leitern beschäftigt, hat noch nie RICHTIG gelesen!!Dieser Querschnitt kommt in der Praxis nie vor,da er immer!(laut allen Normen) zu dünn wäre!Wie schon gesagt nichts!! wird geerdet, nur mit dem Erdpotenzial auf der Schiene verbunden.Diese Verwirrspiele bringen nur die Auszubildenenden durcheinander. Um Leuten was beizubringen sollten Aussagen praxisnah erläutert werden (ob alte oder neue Normen) - auch bei WIKI.Man kann auch keinen brauchbaren Fehlerstrom im Potenzialausgleichssystem messen,deshalb verlässt man sich auf die Niederohm - Messung ( Verbindung aller!! metallisch - leitfähigen Teile im POT - System),deshalb die vorgeschriebenen Mindestquerschnitte,ab 10qmm Cu!! Örtlicher POT: sind Verbindungen Mindestquerschnitt 2,5 qmm Cu, die der Mensch mit seinem Körper überbrücken könnte!! zB.Eine Stahlbadewanne und einer danebenstehende Waschmaschine oder Heizkörper sollte solch eine Verbindung haben,in so einem Fall wären 4 bis 6 qmm Cu vorgeschrieben! Eine Tuschtasse aus Kunststoff oder Wanne braucht sie nicht!HW (nicht signierter Beitrag von Meister Weiss (Diskussion | Beiträge) 20:11, 28. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Hier scheint in der Tat die Zuordnung der Begriffe nicht ganz im Lot zu sein. Wir sind uns ja wohl einig, dass für „Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter“ die aktuell DIN VDE 0100-540:2007:06 zuständig ist. Sie ist gültig seit dem 1. Juni 2007 und bis zum 1. Juni 2009 durfte auch noch die zuvor gültige Version DIN VDE 0100-540:1991-11 angewendet werden. Die aktuelle 0100-540 definiert ab Seite 10 letzter Absatz unter Kapitel 541.3 „Begriffe“ sehr klar und deutlich, was „wie“ zu verstehen ist. Da eine wörtliche Widergabe der Norm nicht zulässig ist hier ein frei zugängliches Skriptum zu einem Vortrag des Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Würtenberg der zwar unter einem anderen Aspekt aber doch die wesentlichen Aussagen sehr gut herüber bringt. Wir unterscheiden demnach zwischen den Begriffen 541.3.1 „Körper (eines elektrischen Betriebsmittel)“; 541.3.2 „Haupterdungsschiene (auch Haupterdungsklemme oder Haupterdungspunkt)“; 514.3.3 „Erder“; 541.3.4 „Schutzleiter, Bezeichnung: PE“; 541.3.5 „Schutzpotentialausgleichsleiter“; 541.3.6 „Erdungsleiter“; 541.3.7 „“fremdes leitfähiges Teil“; 541.3.8 „Fundamenterder“. Die Diskussion geht die ganze Zeit um den Schutzpotentialausgleichsleiter gem. 541.3.5. Der verbindet „fremde leitfähige Teile“ mit der „Haupterdungsschiene“ und der Mindestquerschnitt dafür ist im weiter oben verlinkten Dokument auf Seite 22 und in der DIN VDE 0100-540 auf Seite 19 unter Punkt 544.1.1 mit Verweis auf Punkt 411.3.1.2 der DIN VDE 0100-410:2007-06 zu finden und mit mindestens 6mm² Cu angegeben. Völlig anders sieht es natürlich beim Schutzleiter aus! Der muß bis zum 16mm² gleichen Querschnitt wie die Versorgungsleitung, bei 35mm² Versorgung mindestens 16mm² und bei größeren Versorgungsquerschnitten mindestens den halben Querschnitt der Versorgungsleitung haben, aber darum ging es beim Thema „Schutzpotentialausgleichsleiter“ nicht. Übrigens auch Badenwannen aus Metall kommen „nicht“ mehr an den Schutzpotentialausgleich (siehe DIN VDE 0100-701:2008-10, schon seit Ausgabe 2002-02 nicht mehr gefordert. -- Sorbas 48 22:12, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ergänzung: die oben verlinkte Seite wird bei Direktaufruf aus Wikipedia oft nicht gefunden (HTTP Error 404). Wenn man die Adresse http://www.enbw-eg.de/~upload/enbw-eg/veranstaltung2010/tab_2010/vortraege/2010_02_22_egenbw_erdungundpa_enbw.pdf direkt in die Adressezeile des Browsers eingibt, dann bekommt man nach einen gewissen Wartezeit das PDF zu sehen. -- Sorbas 48 12:21, 29. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Zu den von Steffen2303 durchgeführten Änderungen: 08:43, 1. Mär. 2012‎ Die DIN VDE 0100-540:2007-06 verweist unter Punkt 544.1.1 (Seite 19) für den „Schutzpotentialausgleich“ auf die DIN VDE 0100-410:2007-06 Punkt 411.3.1.2 (Seite 13) wo eindeutig von „Rohrleitungen die in Gebäude führen (die in Gebäude eingeführt sind)“ gesprochen wird und nicht von „raumübergreifenden“ Rohrleitungen! Außerdem ist die Forderung bedingungslos, also nicht an irgendeine Bedingung wie „wenn diese durch äußere Einflüsse z.B Blitzschlag an Metallfenstern / Metallfassden ) bzw.im Störungsfalle der Elektroanlage ein unzulässige Berührungspannung ( " sog. Stromschlaggefahr" ) annehmen können“ gebunden! Außerdem dürfen auf einer Haupterdungsschiene ausschließlich „grün-gelb“ isolierte Leitungen und unter keinen Umständen eine „blau“ isolierte Leitung geklemmt sein. Die Aussage: „(Grün-gelb) [ wenn Neutralleiter ( blau) und Schutzleiter (grün/gelb)vorhanden !!!! ]„ ist total falsch. Änderungen daher revertiert. -- Sorbas 48 (Diskussion) 10:39, 1. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Normen

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Ich habe versucht den Abschnitt "Normen" dem aktuellen Stand anzupassen und einheitlich darzustellen. Dabei ist mir allerdings aufgefallen, dass die Aussage "Potentialausgleichsmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen" mit keiner aktuellen DIN EN 60079 oder VDE 0165 in Verbindung gebracht werden kann. Es gibt zwar Hinweise zur Prüfung des Potentialausgleichs, aber keine konkreten (besonderen) Maßnahmen in dieser Normengruppe. Sehr wohl findet man in diversen Foren und (pseudo)Fachberichten immer wieder diese Zuordnung, möglicherweise voneinander kopiert.

Ich habe diese (eine fragliche) Norm daher erst einmal an das Ende der Liste gestellt, wenn jemand was findet dazu, kann man ja aktualisieren. Ansonsten sollte man die Zeile nach 1 bis 2 Wochen löschen. -- Sorbas 48 (Diskussion) 11:49, 28. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Danke fürs Überprüfen. Allerdings wird mir die Bedeutung der Fettschreibung von Massnahmen nicht klar. Allgemein gilt bei ATEX besondere Sorfgalt bezüglich Potentialausgleich, da Potentialunterschiede beim Ausgleich Funken hervorrufen können und damit eine Zündquelle darstellen.
Auf die IEC 60079-14:2002 Unterabschnitte 6.5 und 12.3 wird im Blitzplaner ISBN 3-00-015975-4 auf Seite 28 verwiesen. Ich denk der Blitzplaner ist momentan das Standardwerk zu dem Thema und kein Pseudofachbericht. Diese Norm hab ich allerdings nicht zur Hand. --Ikiwaner (Diskussion) 19:02, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
In der aktuellen Ausgabe des Blitzschutzplaners von DEHN & SÖHNE Redaktioneller Stand: Februar 2007
findet sich dieser Verweis auf IEC 60079-14:2002 Unterabschnitte 6.5 und 12.3 in dieser Form nicht mehr. Die DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1):2004-07 wird nur noch auf Seite 312 (im PDF = Seite 313) unter Literatur ohne besonderen Bezug auf einen Unterabschnitt angeführt.
Die aktuelle Version der EN 60079-14 ist übrigens 2008 und in der mir zur Verfügung stehenden Britischen Ausgabe steht im Unterabschnitt 6.5:
Lightning protection
In the design of electrical installations, steps shall be taken to reduce to a safe level the effects of lightning (see IEC 62305-3, Annex D). Subclause 12.3 gives details of lightning protection requirements for Ex ‘ia’ apparatus installed in locations requiring EPL ‘Ga’. - also erst einmall nur, dass Funkenschlag vermieden werden soll, aber noch nichts über Potentialausgleich.
Der Unterabschnitt 12.3 "Installations to meet the requirements of EPL 'Ga'"
zieht sich über eine ganze Seite und die Kernaussage hinsichtlich "Potentialausgleich" ist:
If earthing of the circuit is required for functional reasons, the earth connection shall be made outside the locations requiring EPL ‘Ga’, but as close as is reasonably practicable to the EPL ‘Ga’ equipment. - den Potentialausgleich nach außen zu verlegen. Der Rest des Unterabschnittes beschäftigt sich hauptsächlich mit Überspannungsableitern. Ich hoffe die Recherche bringt etwas Licht in die Szene. -- Sorbas 48 (Diskussion) 22:56, 16. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

so nicht

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Das Titelfoto zeigt eine unglückliche Installation. Feuerverzinkter Stahl muss beim Austritt aus dem Beton vor Korrosion geschützt werden, mit Densobinde oder dickem Schrumpfschlauch. Oder man führt den Übergang gleich in V4A aus. Ansonsten rostet der Stahl beim Übergang, wegen des alkalischen Milieus im Beton. Wer kann ein besseres Bild beitragen? --Ikiwaner (Diskussion) 19:02, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Das erste Foto zeigt einen Fehler: die Potentalausgleichsleitungen sind nicht beschriftet (Zielbezeichnungen). Das 3. Foto zeigt übliche Schutzleiterschienen, die aber trotzdem nicht der Norm entsprechen: es fehlt der Schutz gegen Selbstlockern. (nicht signierter Beitrag von 194.242.41.78 (Diskussion) 13:58, 22. Dez. 2014 (CET))Beantworten

Wirkungsweise?

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Es wäre toll, wenn hier verhältnismäßig einfach erklärt würde, wie der angestrebte Schutzmechanismus funktioniert!

--Martin schulte (Diskussion) 14:15, 4. Aug. 2015 (CEST)Beantworten