Diskussion:Prügelbock

Letzter Kommentar: vor 13 Tagen von Der Gimp in Abschnitt Bebilderung

Prügelstrafe ist nicht verboten

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Hallo,

die Anwendung der Prügelstrafe im Rahmen der Justiz stellt nach Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention keine Folter dar: „Der Ausdruck [Folter] umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.“

Aufgrund dessen ist die Anwendung der (in einigen Staaten vorgeschriebenen, so z.B. in Malaysia, Singapur, Saudi-Arabien) Prügelstrafe erlaubt.

Ich bitte darum, das entsprechende Unterkapitel über das (angebliche) Verbot der Prügelstrafe zu ändern. Leider kann ich es nicht, bin nicht angemeldet.

Mit freundlichen Grüßen,

--109.41.0.138 23:43, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten

An sich zwar schon, nur nicht in der Absolutheit und auch nicht unmittelbar aufgrund der AEMR, siehe dort Rechtlicher_Status. Es macht auch wenig Sinn, bei jeder Gattung von Schusswaffen allgemeine Ausführungen zu rechtlichen und ethischen Fragen beim Schußwaffengebrauch zu machen. Denabe ich daher aufgelöst und in der Einleitung eine weniger absolute Aussage zum rechtlichen Istzustand gemacht. --Der Gimp (Diskussion) 12:56, 20. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Bebilderung

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Wir haben zwei Bilder zu Prügelböcken der NS-Zeit, einer reicht an sich. Der erste zeigt zwar das technische Konzept besser, der andere ist aus Dachau und daher symbolträchtiger. --Der Gimp (Diskussion) 12:58, 20. Dez. 2024 (CET)Beantworten