Diskussion:Pretty Easy privacy
Veraltet? Aktueller Status?
BearbeitenDie verlinkten Webseiten sind tot. Meldungen in der Fachpresse aus den letzten 3…4 Jahren sind auch rar. Gibts das Projekt noch? --RokerHRO (Diskussion) 21:38, 29. Okt. 2023 (CET)
- Sieht nicht danach aus, habe jedoch keine offizielle Presserklärung gefunden. Die meisten Webseiten sind nicht mehr erreichbar, mit Ausnahme von der hier. Die letzten Presseberichte sind von 2018. Ach und die Apps sind verschwunden. Gruß -Quant8 (Diskussion) 13:14, 30. Okt. 2023 (CET)
Pep Foundation /Stiftung in Liquidation ,Stiftung wird gelöscht.
BearbeitenDie pEp Foundation ""pEp FOUNDATION Stiftung, Winterthur 2015983""
hat in ihrer Gründungsurkunde für den Fall einer Liquidation festgelegt, verfügbares
Restvermögen
einer gemeinnnützlichen steuerbefreiten Organisation mit möglichst ähnlicher Zwecksetzung in der Schweiz (etwa der Verein Swiss Privacy Foundation) zuzuweisen.
Siehe:
https://cva.unifr.ch/system/files/artifacts/media/pdf/pep-stiftungsurkunde-min.pdf
Bezüglich der Liquidation der Nachweis:
https://stiftungen.stiftungschweiz.ch/organisation/pep-stiftung-in-liquidation
Siehe hier "SHAB-Eintrag 8.März.2024"
https://www.shab.ch/shabforms/servlet/Search?DOCID=1005980705
"pEp Stiftung, in Winterthur, CHE-497.782.377, Stiftung (SHAB Nr. 8 vom 12.01.2024, Publ. 1005932499). Name neu: pEp Stiftung in Liquidation. Uebersetzungen des Namens neu: (Fondation pEp en liquidation) (Fondazione pEp in liquidazione) (pEp Foundation in liquidation). Mit Urteil vom 08.02.2024 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Winterthur über die Stiftung mit Wirkung ab dem 08.02.2024, 14.30 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Stiftung aufgehoben."
EIn kurzer historischer Überblick der pEp Foundation Stiftung in der Schweiz:
https://www.zefix.ch/de/search/entity/list/firm/1241231
Allgemeines Recht bezüglich Stiftungen in Liquidation in der Schweiz:
https://www.bsabb.ch/klassische-stiftungen/liquidation:
BSABB BSABB BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel Klassische Stiftungen Liquidation / Aufhebung und Löschung einer Stiftung
"
Die Selbstauflösung einer Stiftung ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung einer auf unbefristete Zeit errichteten Stiftung kann nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde und in einem formellen Aufhebungsverfahren erfolgen.
Die Aufsichtsbehörde hebt die Stiftung auf Antrag oder von Amtes wegen auf, wenn deren Zweck unerreichbar geworden ist und die Stiftung durch eine Änderung der Stiftungsurkunde nicht aufrechterhalten werden kann oder der Stiftungszweck widerrechtlich oder unsittlich geworden ist.
Kann die Stiftung ihren Zweck nicht mehr erfüllen oder liegt ein statutarischer Aufhebungsgrund gemäss Stiftungsurkunde vor, kann der Stiftungsrat ein Gesuch um Aufhebung der Stiftung einreichen. Das Gesuch ist hinreichend zu begründen und die Unmöglichkeit der Zweckerfüllung muss glaubhaft dargelegt werden.
Nach dem durchgeführten Liquidationsverfahren hebt die Aufsichtsbehörde die Stiftung formell auf. Die Aufhebung wird dem Handelsregister mitgeteilt, damit die Stiftung gelöscht werden kann.
Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld der Aufhebung einer Stiftung mit uns in Verbindung zu setzen. Wir informieren Sie über den Verlauf des Aufhebungsverfahrens und beraten Sie gerne.