Diskussion:Preußische Treuhand

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 105.6.0.204 in Abschnitt Völkerrechtliches

Fehler im Artikel

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Der Artikel behauptet, die PT nenne sich auf Englisch "Prussian Claims Conference", analog zur Jewish Claims Conference. Aber das stimmt nicht. Der englische Name lautet: Prussian Claims Society. So lautet auch der Artikel in der englischen Wikipedia. Ein Administrator sollte das mal korrigieren!

Ist bereits korrigiert, besten Dank!

Auf der Website der Vereinigung wird Pawelka als Aufsichtsratsvorsitzender genannt, hier im Artikel dagegen soll er Vorstandsvorsitzender sein. Was ist er denn nun? --82.135.10.187 22:14, 11. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Gesellschaftsrechtlich ist einiges falsch. Das werde ich jetzt berichtigen. Zu Gründung müsste auch einiges gesagt werden. --House1630 (Diskussion) 11:28, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Annexion?

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Wurden die betreffenden Gebiete von Polen und der CSSR wirklich im völkerrechtlichen Sinne annektiert? -- mawa 04:18, 20. Dez. 2006 (CET) -> Annexion ist wenn ein Land das Gebiet eines anderen übernimmt.Beantworten

Welches Gebiet ging denn nach dem Zweiten Weltkrieg an die CSSR? Sipalius 09:41, 20. Dez. 2006 (CET) -> Das SudetenlandBeantworten

Sollte bei den annektierenden Ländern nicht auch Russland bzw. die UdSSR genannt werden. -> Gebiet um Königsberg

Völkerrechtliches

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Die BRD hat bereits 1970 im Warschauer Vertrag die Oder-Neiße-Linie als Ostgrenze der Bundesrepublik anerkannt und auf weitere Gebietsansprüche verzichtet, genauso wie Polen. Nach der Wiedervereinigung wurde dieses Bekenntnis im Deutsch-Polnischen Grenzvertrag erneuert. Beides waren und sind völkerrechtliche Verträge. In diesem Zusammenhang von "unterwürfigen" Äußerungen deutscher Regierungsoberhäupter oder "verräterischen" Unterlassungen zu reden, finde ich äußerst grenzwertig. -- Arrmaniac 19:52, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Die Anerkennung der Oder-Neisse-Linie als Ostgrenze geschah unter Zwang. Ohne diese Anerkennung konnte keine Wiedervereinigung geschehen. Da sollten wir uns nichts vormachen.
Goertz 05:46, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Falsch. Die Anerkennung seitens der Bundesrepublik Deutschland erfolgte 1970 ohne Zwang. Spätestens seit 1990 ist sie gültig in völkerrechtlichen Verträgen festgeschrieben und auch Teil des jeweiligen nationalen Rechts. Ein Blick in die deutsche Verfassung zeigt schon, dass das deutsche Staatsgebiet an der Oder-Neiße-Linie endet. Wer das nicht wahrhaben will, stellt sich gegen geltendes Recht. Die Forderungen der Preussischen Treuhand dagegen werden durch diese völkerrechtliche Frage kaum berührt, denn ein Deutscher kann durchaus auch Besitzansprüche oder tatsächlichen Besitz in Polen haben. Ob die Ansprüche der Preussischen Treuhand rechtlich begründet und durchsetzbar sind, darüber werden demnächst wohl die zuständigen Gerichte entscheiden. Meines Wissens müssten im eher unwahrscheinlichen Fall einer Rückgabe an deutsche Alteigentümer auch zwingend Rückzahlungen von Leistungen aus dem Lastenausgleich erfolgen und wohl auch Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen von Deutschland an Polen geleistet werden. Kurzum, ein "Erfolg" der preussischen Treuhand vor Gericht liefe im Prinzip auf ein Hin- und Herschieben von Leistungen hinaus, von dem materiell nur Juristen und Bürokraten profitierten. --MMG 09:16, 6. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Die "Anerkennung" geschah seitens der BRD, die auf diese Gebiete ohnehin keinen Anspruch erheben konnte, da sie nie zur BRD gehoert haben. Anerkennung oder Ansprueche sind daher irrelevant. --105.6.0.204 17:32, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Die P.T. will mit ihren Aktivitäten keine Revision der festgeschriebenen Staatsgrenzen zwischen Polen und Deutschland bewirken, einmal unabhängig davon, dass sie dies auch gar nicht könnte. Sie will auch nicht etwa Massenbeschwerden initiieren mit dem Ziel, dass Polen zu erheblichen Entschädigungssummen verurteilt würde. Es gibt nur sehr wenige Personen, die an der Beschwerde teilnehmen. Einer der Beschwerdeführer ist zum Beispiel der Enkel eines jüdischen Kaufmanns, dessen Familie nur auf Grund eines glücklichen Zufalls aus der Internierung im KZ Theresienstadt entlassen worden und dem sicheren Tode entronnen ist. Sein gesamtes Vermögen wurde von NS-Deutschland konfisziert mit der Begründung, er sei Jude; die polnischen Behörden haben die Vermögenseinziehungen, bei denen es sich juristisch nicht um Enteignungen gehandelt hat, bestätigt mit der Begründung, eine Rückgabe komme nicht in Betracht, weil er Deutscher sei. Gibt es Unterschiede in der Qualität der politischen Verfolgung?

Polen hat an den deutschen Heimatvertriebenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, weil die polnischen Behörden die deutschen Zivilisten aus ihrer Heimat vertrieben, misshandelt, nicht selten getötet und Frauen in einer an den jugoslawischen Bürgerkrieg erinnernden Systematik vergewaltigt haben. Die Vermögenseinziehung ist nur ein untergeordneter Teilaspekt dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit.Nach den Regeln über die Staatenverantwortlichkeit ist Polen im völkerrechtlichen Sinne zur Restitution verpflichtet, d.h. zur Rehabilitierung unschuldiger Verfolgter und zur Rückgabe des seinerzeit völkerrechtswidrig und somit illegitim eingezogenen Vermögens. Es ist völkerrechtlich unzulässig und mutet absurd an, die deutschen Zivilisten für die zweifelsfrei zahlreich begangenen Verbrechen zum Nachteil des polnischen Staates und seiner Bevölkerung zu bestrafen. Ebenso wenig käme man doch auf den Gedanken, z.B. jeden einzelnen Chinesen für die Verbrechen der Volksrepublik China in Tibet verantwortlich zu machen. Es gibt im Völkerrecht keine solche Haftung, wie sie die polnische Regierung zu konstruieren versucht.

Das Motiv der deutschen Bundesregierung und aller Parteien, die Heimatvertriebenen zu unterstützen, liegt weniger in der Furcht vor einer Störung des nachbarschaftlichen Verhältnisses zu Polen; sondern mit denjenigen Argumenten, welche die P.T. und andere Heimatvertriebene gegen Polen geltend machen, können die Opfer der vergleichbaren politischen Verfolgungen des Besitzbürgertums von Deutschland die ihnen bislang verweigerte Rehabilitierung und Rückgabe verlangen. Da dies von allen ernst zu nehmenden politischen Parteien nicht gewollt wird, darf man konsequenterweise auch nicht die vertriebenen Ost- oder Sudetendeutschen unterstützen.

Dr. Thomas Gertner, 16.07.2007

Formulierung Einleitungssatz

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„Organisationsform zur Durchsetzung von Eigentumsansprüchen“

Wenn das ein Zitat ist, sollte man die Quelle nennen. Die Formulierung klingt für mich ein wenig nach Werbesprech der Preußischen Treuhand. --Trainspotter 07:35, 21. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Fehlende wichtige Anhaltspunkte im Artikel..

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Der Artikel lässt leider bisher nicht einblicken, dass die Preußische Treuhand zusammen mit den Vertriebenen-Verbänden am äußersten rechten Rand der Gesellschaft agieren und unter anderem rechtsextreme Publikationen unterstützen. (Quellen: WDR, Freitag, Junge Welt, TAZ, Stern etc.)

Unabhängig von einer Distanzierungserklärung der Vertriebenenverbände agiert weder die PT am rechten Rand noch tun es die Verbände. Warum wird der berechtigte Wunsch nach Restitution des individuelle Privatvermögens (speziell das besonders schützenswerte Recht an Grund und Boden) so oft mit rechter Gesinnung gleichgesetzt?


Das dürfte sicher nicht ganz korrekt sein. Der Bund der Vertriebenen, also der größte Verband, distanziert sich sogar von einer Zusammenarbeit mit der Preußischen Treuhand (Quelle: http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/preussische_treuhand/index_3.jhtml). Eine Verbindung soll zur Landsmannschaft Schlesien bestehen, deren 1. Vorsitzender ebenfalls Rudi Pawelka ist. Die Tatsache, dass Vertriebenenverbände möglicherweise vom Verfassungssschutz beobachtet werden, meint nicht gleichzeitig, dass sie „am äußersten rechten Rand“ agieren. Darüber hinaus untermauert eine Aufzählung mehrerer Presseblätter ohne konkrete Angaben diese Behauptung sicherlich nicht. --Sysa 09:58, 21. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ständige Löschung und Wiedereinfügung einer Textpassage mit wörtlicher Rede

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Aufgrund der zahlreichen Wiedereinfügungen einer gelöschten Passage bitte ich (nochmals), weitere Änderungen zunächst zu diskutieren.

Ich halte das Teilzitat von Rudi Pawelka in einer juristischen (!) Analyse und im Zusammenhang mit dem übrigen Text für verfehlt. Abgesehen davon, dass diese „Analyse“ offenbar gezielt mögliche Gründe für ein Verbot der Gesellschaft aufzeigen soll, wirkt die Passage schlicht gesagt danach, als müsste sich die juristische Überzeugungskraft unbedingt noch aus einer solchen Belanglosigkeit ergeben.

Es fehlt auch ein Beleg für die Passage in der polnischen Zeitung.

Darüber hinaus halte ich eine juristische Auseinandersetzung in einem Wikipedia-Artikel für deplatziertes Gefachsimpel. Gemäß den Regelungen der Wikipedia sollen Artikel allgemeinverständlich verfasst sein. Dass die Analyse eher nur für Juristen und sonstige Eingeweihte verständlich ist, dürfte sich wohl von selbst verstehen. Ob es deshalb einer Löschung oder wenigstens einer Umformulierung bedarf, soll den Administratoren überlassen sein.

Ich lasse die letzte streitige Veränderung daher jetzt wie sie ist, zumal sie - wenigstens für einige - offenbar als gewichtiges Argument im Gesamtzusammenhang beiträgt. --Sysa 22:03, 22. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Stand der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof

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Weiß jemand, wie der Stand des Verfahrens ist bzw. wie lange der Gerichtshof normalerweise braucht, um sich mit solchen Klagen zu befassen? --Bernardoni 01:25, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

inzw. wurden die Klagen für unzulässig erklärt ...Sicherlich Post 19:01, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Juristische Analyse ..." (erl.)

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Meiner Meinung nach kann der gesamte Abschnitt wegfallen, da er im wesentlichen den Inhalt eines juristischen Fachartikels und die äußerst ausführliche Gegenargumentation der "Preußischen Treuhand" enthält (wer die hier wohl reingestellt hat ...). Da die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof inzwischen abgelehnt wurde, ist das Ganze erst recht hinfällig. --Bernardoni 23:58, 15. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Sehe ich auch so. -- Framhein 15:11, 17. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

auch ich stimme dem zu, deswegen habe ich auch den Artikel Fall Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a. A. gg. Polen verfasst, in dem die Juristische Auseinandersetzung vor EGMR genauer und ausführlicher beschrieben wurde. Außerdem, so wie es im Moment im o.g. Abschnitt darstellt, könnte man meinen, dass die Klagesperre aus dem Überleitungsvertrag von 1955 irgendeine Rolle bei dem EGMR-Urteil gespielt hätte. Auch die Passage:

"Schließlich wurden diese Enteignungen auch nicht zu Reparationszwecken vorgenommen, vielmehr sprechen die einschlägigen polnischen Dekrete von der Übernahme „verlassenen bzw. herrenlosen Gutes“. Erst in den 1990er Jahren gingen polnische und tschechische Juristen verstärkt dazu über, die Enteignung der Vertriebenen als eine Art Reparation einzustufen."

ist etwas irreführend, als ob es noch juristisch geklärt werden müsste. Das Gegenteil ist aber der Fall, der Gerichtshof stellte fest, dass durch die Enteignungen keine bis jetzt andauernde Rechtsverletzung bewirkt worden sei und die von Polen diesbezüglich erlassenen Gesetze als Folge und im Sinne der Vereinbarungen der Siegermächte in Jalta und Potsdam und dem Abkommen über Kriegsreparationen für Polen verfasst wurden. Desweiteren, Polen sei nach Meinung des Gerichtes auch nicht verpflichtet, Gesetze zur Rehabilitation oder Restitution zu erlassen. Jogesch 09:44, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 10:33, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten