Diskussion:Privatstraße
dingliche Sicherung
BearbeitenWas ist den "dingliche Sicherung"? Es steht in folgendem Satz: "Erfolgt die Erschließung eines Baugrundstücks nur durch einen über fremde Grundstücke verlaufenden Privatweg, muss diese Zuwegung dinglich gesichert sein." 134.91.141.39 12:02, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Jemanden wird eine bestimmte Nutzung eines anderen Grundstückes rechtlich zugesichert. In diesem Fall wird jemanden das Betreten und Befahren eines Grundstückes zugesichert. Gruß --Mailtosap 14:09, 27. Aug. 2011 (CEST)
- dinglich ist ein Recht, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Dingliches Recht Ra-raisch (Diskussion) 12:37, 8. Jan. 2015 (CET)
doppelter inhalt
Bearbeitenes wird einiges doppelt beschrieben... Gründerzeit, Reinigung, Schneeräumung und Instandhaltung usw. könnte etwas vereinfacht werden. 93.122.68.162 13:18, 12. Dez. 2014 (CET)
Gewohnheitsrecht
BearbeitenMir fehlen Aussagen über gewohnheitsrechtlich dem öffentlichen Verkehr freigegebene Privatwege. Bekanntlich hat der Eigentümer in diesen Fällen nicht mehr das Recht, die öffentliche Nutzung zu untersagen. Ra-raisch (Diskussion) 12:36, 8. Jan. 2015 (CET)
Gewohnheitsrecht wird es da nicht geben, da der Gesetzgeber in Grundstücksangelegenheiten die Schriftform vorschreibt, ergo eine Baulast zugunsten der Öffentlichen Nutzung eingetragen sein muss. JürSt 30.Januar 2019
Geschichte
Bearbeitenund Kosten für Reinigung, Schneeräumung - Diese Arbeiten muss der Anlieger auch bei einer öffentlichen Straße ausführen. ... achso nein, nur auf dem Gehweg. Ra-raisch (Diskussion) 12:58, 8. Jan. 2015 (CET)
Panoramafreiheit?
BearbeitenKoennte bitte sich jemand kompetent aeuszern, ob auf einem weg, der nicht abgesperrt und in keiner weise als privatweg gekennzeichnet ist (kleingartenkolonie i.d.f.), die panoramafreiheit gilt? Generell: wie ist sie ggf. Eingeschraenkt auf voll- oder halb-privat-straszen? Danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 18:04, 13. Aug. 2015 (CEST)
"Privatstraße des Bundes" fehlt
BearbeitenDer Begriff Bundesprivatstraße verweist hierher, ist aber nicht erklärt. Bitte um eine Erklärung dieses merkwürdigen Konstrukts. 94.234.170.17 22:17, 6. Jan. 2018 (CET)
- Mir ist das auch aufgefallen (im Zusammenhang mit der Roßfeldhöhenringstraße, vgl. dortige Diskussion); das sollte einmal geklärt werden. --Friedo (Diskussion) 12:16, 8. Jul. 2021 (CEST)
Bei Bundesprivatstraßen handelt es sich z. B. um Straßen auf Truppenübungsplätzen, die von Zivilisten auf eigene Gefahr mitbenutzt werden dürfen. Wie z. B Teile der Ringstraße auf dem TÜP Bergen-Hohne. https://www.google.com/maps/@52.7439138,9.840501,3a,15y,340.88h,87.2t/data=!3m6!1e1!3m4!1sDl5jcK5Ohg0O77yib6Sl0A!2e0!7i16384!8i8192?entry=ttu --Der Wilderer (Diskussion) 08:30, 12. Mär. 2024 (CET)
Beschilderung
BearbeitenIch wüste gerne, ob der Eigentümer einer Privatstraße verpflichtet ist, ein kennzeichnendes Schild aufzustellen, wie auf dem Foto abgebildet. Muss an der Straßeneinfahrt "Privatstraße" stehen - oder "Nur für Anlieger"? An unserer Privatstraße steht kein Schild, das ist ein besserer Feldweg, der aber als Abkürzung befahren wird. Interessant wäre auch zu erfahren, ob die Aufstellung eines Schildes vom Ordnungsamt/Straßenbauamt genehmigt werden muss. Ich gehe davon aus, da es sich ja um ein Verkehrsschild handelt. (nicht signierter Beitrag von 91.59.174.57 (Diskussion) 08:48, 1. Aug. 2020 (CEST))
Bedeutung unklar
Bearbeiten"Diese Form der (allgemein nutzbaren) Privatstraße steht in der Kritik der 2010er Jahre, da zunehmend Kommunen..."
Satz ergibt für mich keinen Sinn. Eventuell sollte es "seit den 2010er Jahren " heißen? Möchte aber nicht nachbessern, da ich mir nicht ganz sicher bin, was hier gemeint ist. --146.52.220.215 17:20, 24. Jun. 2024 (CEST)