Diskussion:Produzentenhaftung
Inhaltlich sehr sehr wage, sollte nicht als Quelle genutzt werden. Ebenfalls viele Aspekte nicht angesprochen!
Bearbeitensollte dringlichst überarbeitet werden, teils falsch und missverständlich! verweise auf das prodhg. sind hier eher zweitrangig. vielmehr sollte auf die verkehrsicherungspflichten eingegangen werden desweiteren die tatbestände der richterlichen fortbildung (verschuldensbeweislastumkehr, erweiterte deliktische tatbestände, die "vertragsrechtlich eingefärbt" werden. die exkulpation ist ebenfalls durch den bgh quasi unmöglich gemacht worden. stichworte hier sind organisationsverschulden zweigeteilt in -personalverschulden und -sachverschulden.
nur als indiz zur produzentenhaftung:
produktionsfehler, fabrikationsfehler, instruktionsfehler, produktbeobachtungsfehler. (nicht signierter Beitrag von 84.62.170.163 (Diskussion | Beiträge) 22:46, 9. Jun. 2009 (CEST))
in dem artikel wird m.e. zu sehr auf die produkthaftung eingegangen und diese obendrein ungenau abgegrenzt von der produzentenhaftung. wäre schön, wenn dort bald überarbeitet werden würde. (nicht signierter Beitrag von 79.233.252.3 (Diskussion | Beiträge) 03:48, 12. Feb. 2010 (CET))