Diskussion:Punktesystem (Fahrerlaubnisrecht)

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von JLKiel in Abschnitt Punkte in der Probezeit - Sonderregelungen

Tilgung von Punkten durch freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar

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Die Tilgung von Punkten durch freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar ist jeweils nur einmal in 5 Jahren möglich ! Also nicht beliebig oft, wie mancher zunächst hoffen mag. Ich meine, das fehlt hier. vgl. etwa http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp4index.html --Eugen.Schwoerer 10:41, 17. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Selbstdarstellung der Verkehrspsychologen

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Nachdem ich den selbstgefälligen, pseudowissenschaftlichen Duktus hier enzyklopädisch geglättet habe, sei noch einmal dokumentiert, welche Formeln hier (re)produziert wurden:

Punktsysteme sind weltweit zu wichtigen Instrumenten der Verkehrssicherheit geworden, weil sie präventive Wirkungen entfalten.
...
Mit dieser Datei (im Volksmund Verkehrssünderkartei) wird ein bedeutsamer Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet. Die Einträge repräsentieren die individuelle Punktebelastung der jeweiligen Kraftfahrer. Das Punktesystem setzt lernpsychologisch sinnvoll auf die Wirkung der direkten Rückmeldung auf den Kraftfahrer. Jeder kann auf einfache Weise feststellen, wie weit er sich dem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis genähert hat und sein Verhalten daran orientieren. Befürworter sehen darin positive Auswirkungen des Punktesystems auf die Verkehrssicherheit. Das Punktesystem setzt wesentliche Erkenntnisse der Verkehrspsychologie um, die auf Verhaltens- und Einstellungsänderung und die Lernfähigkeit der beteiligten Kraftfahrer setzt. Einsichtsbereitschaft, Selbstreflexion und Lernfähigkeit sind elementare Bestandteile der Mobilitätskompetenz eines Kraftfahrers.

Da wäre es noch interessant gewesen, die Position der "nicht-Befürworter" zu erfahren. Wenn man sich schon als Wissenschaft geriert. --Edoe 22:23, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Grafik ohne Quellen

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Hier war eine Grafik bild:Risk_of_accident.png, die erstaunlich "linear" den Zusammenhang zwischen der Anzahl der eingetragenen Verstöße und des Unfallsrisikos darstellt. Aber welche Skala von 1 bis 7 wird da für das Risiko verwendet? Ist die Fahrleistung eingerechnet? - Also, solche "Wissenschaft" kann man in der BILD unterbringen, schon im ADAC-Magazin nicht mehr, aber schon gar nicht in der WP. Bitte ggf. die zugrunde liegende Studie verlinken, bis dahin muss man davon ausgehen, dass sie nicht existiert: WP:Theoriefindung. Daher Grafik entfernt, ebenso weitere unbelegte Konzepte ("effektive psychologische Förderung" usw.). --Edoe 10:51, 17. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Die Quelle ist hier, ansonsten kann ich nur zustimmen, die Skala ist nicht beschriftet und somit mehr oder minder wertlos. Auch sonst gibt die Quelle keinerlei Informationen preis. Noch dazu ist die Grafik veraltet und bezieht sich auf das alte (18er) Punktesystem. Daher werde ich sie demnächst rausnehmen, wenn keine Einsprüche kommen. Alex42 (Diskussion) 14:52, 28. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Blödsinn - ein Hoch auf das Sichtungssystem

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http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Verkehrszentralregister&oldid=55886526 gesichtet von Florian Adler

"Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister durch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (umgangssprachlich „Idiotentest“) ist nur bis zum Erreichen einer Gesamtpunktzahl von 18 Punkten zulässig. Ab diesem Zeitpunkt ist die Fahrerlaubnis dauerhaft zu entziehen, weil der Kraftfahrzeugführer zum Führen eines KFZ ungeeignet sei."


steht im Widerspruch zu: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Punktesystem&oldid=55631706 gesichtet von Cleverboy

"Bei 18 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Zur Wiedererlangung muss sich der Bürger einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen und diese mit einer günstigen Prognose beenden (= positives Fahreignungsgutachten). 18 und mehr Punkte erreichen etwa 0,1 % aller Kraftfahrer in Deutschland."


Ist eine Wiedererlangung nach erreichen von >=18 Punkten nun möglich oder nicht? Ein Hoch auf das WPD Sichtungssystem! Google, die "allwissende Müllhalde" sagt dazu, u.A.:

bis 8 Punkte: Jetzt können Sie freiwillig ein Aufbauseminar für Punkteabbau (ASP) besuchen. Ihnen werden dann 4 Punkte erlassen.

9 bis 13 Punkte: freiwillig zum ASP bedeutet es werden 2 Punkte erlassen.

14 bis 17 Punkte: ASP Kurs wird Ihnen vorgeschrieben. Besuchen Sie jetzt zusätzlich eine verkehrspsychologische Beratung werden Ihnen 2 Punkte erlassen.

18 oder mehr Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis. Frühestens in 2 Jahren ist eine Wiedererteilung zulässig.

84.56.141.30 20:23, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Frage zum Punkteabbau

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Im Abschnitt 'Punkteabbau' heißt es im Zusammenhang mit weiteren Eintragungen in der Tilgungszeit mitunter: "Einträge aus Ordnungswidrigkeiten werden jedoch spätestens nach fünf Jahren gelöscht." Wie steht es in diesem Zusammenhang mit der Löschung von Einträgen aus Straftaten? Gibt es da auch eine Höchstzeitdauer? (nicht signierter Beitrag von 80.134.250.49 (Diskussion) 00:06, 6. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Probezeit

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Der Abschnitt Probezeit sollte meines Erachtens entfernt werden, da die Probezeit nichts mit dem Punktesystem zu tun hat. Zudem gibt es einen eigenen Artikel für die Probezeit. --JLKiel (Diskussion) 12:27, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten

BKL gefällig?

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Ich fürchte, es gibt noch mehr Punktesysteme als nur Flensburg und das Gymi-Notenpunktesystem. Also glaube ich, dass eine BKL nötig ist. --Eu-151 (Diskussion) 23:06, 21. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

kein Widerspruch? Dann verschiebe ich mal. "Punktesystem" ist mir zu allgemein, um damit ein Verkehrsstrafpunktesystem zu lemmatisieren. Punktesysteme gibt es auch überall, wo Ranglisten erstallt werden, etwa im Sport oder bei Musikcharts. Bin selbst beim Bearbeiten eines Artikels durch einen Link hierauf gestoßen, wo ich dachte, der Link wird doch wohl nicht zielführend sein. --androl ☖☗ 16:14, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
So, die Links müssen nun gesichtet werden, da sind einige falsche dabei. --androl ☖☗ 17:01, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Geplante Reform des Punktesystems in Deutschland – „mit Regelfahrverbot“

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Ich habe den unter Berufung auf den ADAC eingfügten Hinweis auf das Regelfahrverbot bei besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten wieder entfernt. Die Aussagen des ADAC sind (typischerweise) auf Autofahrer fixiert. Nach dem derzeitigen Stand der Reformplanung gibt es die zwei Punkte aber auch für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, die von Radfahrern begangen werden (z. B. Rotlichtverstoß bei länger als einer Sekunde dauernder Rotlichtphase, Überqueren eines Bahnübergangs troz geschlossener Schranke). Bei Verstößen von Fahrradfahrern ist aber kein Regelfahrverbot vorgesehen, da ein solches mangels Rechtsgrundlage nicht verhängt werden kann (§ 25 Abs. 1 StVG spricht ausdrücklich von Kraftfahrzeugführern).--JLKiel·Disk 17:48, 5. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

0,1 % der Kraftfahrer?

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"18 und mehr Punkte erreichen etwa 0,1 % aller Kraftfahrer in Deutschland." Wie ist dieser Satz zu verstehen? 0,1 % pro Jahr -> das wären ja 50.000 pro Jahr!? Oder in ihrem Leben? (nicht signierter Beitrag von 92.230.73.163 (Diskussion) 10:42, 24. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

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Ich habe den von Benutzer:Weissensee86 wieder in den Artikel eingefügten Link entfernt. Der Link entspricht nicht den Vorgaben von WP:WEB („vom Feinsten“). Die Darstellung ist fehlerhaft bzw. unvollständig: Bei der Straftat „Unterlassene Hilfeleistung“ steht, dass es dafür 3 Punkte gibt. Dies ist aber nur korrekt, sofern die Fahrerlaubnis entzogen wird. Wird hingegen ein Fahrverbot verhängt, gibt es dafür 2 Punkte. Und wenn es weder Entziehung noch Fahrverbot gibt, gibts auch keine Punkte. Zudem stört mich die Werbung, die durch den Link verbreitet wird. Es gibt qualitativ bessere und neutralere Websites, z.B. die des Kraftfahrt-Bundesamtes, um sich über die drohenden Punkte weitergehend zu informieren. @Benutzer:Weissensee86: bitte begründe hier, warum der Link deiner Meinung nach unbedingt im Artikel sein sollte und welchen Mehrwert er dem Artikel bringt, bevor du auf die Idee kommst, ihn wieder einzufügen. --JLKiel 19:57, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten

@Benutzer:JLKiel Stellungnahme: Ich bin mir sehr wohl bewusst, das die Infografik nicht den gesamten Tabbestandkatalog abdeckt. Das ist auch nicht der Anspruch einer Infografik. Die dort Aufgeführten Tatbestände sind lediglich Auszüge. Es ist nicht existenziell wichtig die Infografik zu Platzieren ich konnte den Grund für die Löschung lediglich nicht nachvollziehen. Interessanter weise wird jedes mal ein neuer Grund erfunden um diese zu löschen. Die Infografik war die erste und einzige Grafik die ich gefunden habe welche die Gesamte Änderung abdeckt. Falls das Branding und die unvollständigkeit einer Info Grafik gegen die WP Richtlinien Verstoßen tut es mir Leid, das ich der Masse eine Übersichtliche Information zukommen lassen wollte. -- Weissensee86 20:24, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Möglicher Artikel zum Ausbaue

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Punkte in der Probezeit - Sonderregelungen

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Innerhalb der Probezeit wird härter bestraft. Wie hart ist die Sache? Das gehört in den Artikel. --188.110.184.36 19:15, 10. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Inwiefern wird „härter bestraft“? Das wäre mir jetzt gänzlich neu. Woher hast du diese Information? --JLKiel(D) 20:11, 10. Nov. 2015 (CET)Beantworten