Diskussion:Qualifikation

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Michileo in Abschnitt Links/Einzelnachweise und Erklärungen

Qualifikation im Recht

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Zu dem Artikel Qualifikation (Recht) gab es 2021 eine Löschdiskussion, in Folge derer der gelöschte Artikel zur Einarbeitung zur Verfügung steht: in dieser Version. Bitte dabei die HInweise aus Hilfe:Artikelinhalte auslagern beachten. --Minderbinder 17:41, 29. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Die Backlinks auf den gelöschten Artikel lasse ich stehen, die müssten mit Sachverstand aufgelöst werden - möglicherweise erst nach Überarbeitung des Artikelbestands zum Thema. --Minderbinder 17:43, 29. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Vielen Dank @Minderbinder für diesen ersten grundlegenden Schritt. Üblicherweise kritisiere ich einen einzelnen Artikel oder ein Konvolut nicht nur, sondern habe auch den Überarbeitungsplan in der Tasche. Hier leider (erst) mal nicht, denn mir fehlt die Zeit. Nimmt sich also jemand anderes der „Qualifikation(en) im Strafrechtssinne“ an, werde ich kein Vordrängeln behaupten. ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 18:29, 29. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Danke auch an @Minderbinder! Habe das Ende der Löschdiskussion verschlafen. Ich werde mich um die Integration des (ehemaligen) strafrechtlichen Abschnitts in Qualifikation (Strafrecht) kümmern und die internen Links, die auf die gelöschte Seite verweisen korrigieren. — Écarté (Diskussion) 21:38, 6. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Links/Einzelnachweise und Erklärungen

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von Vorderseite übernommen:

Im Zivilrecht beispielsweise kann sich die Notwendigkeit ergeben, Verträge einem bestimmten Vertragstyp zuzuordnen. Nach der Rechtsprechung des BGH ist für die Einordnung von Verträgen die Qualifizierung der Hauptleistungspflicht maßgeblich.[1]

  1. BGH, Versäumnisurteil vom 7. November 2018 - XII ZR 109/17, Rn. 7.

--Michileo (Diskussion) 07:19, 30. Dez. 2022 (CET)Beantworten