Diskussion:Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Brushwaist in Abschnitt Soll dieses Lemma in „Qualitätswein (Deutschland)“ verschoben werden?
Quellen
BearbeitenDem Artikel fehlen Quellen, möchte die nicht jemand hinzufügen?` --176.198.178.16 15:44, 26. Dez. 2011 (CET)
Soll dieses Lemma in „Qualitätswein (Deutschland)“ verschoben werden?
Bearbeiten„Qualitätswein b. A.“ wurde durch Verordnung (BMI unter Beteiligung des Bundesrats) mit Wirkung vom 31. Oktober 2013 in „Qualitätswein“ umbenannt. Logisch wäre es, das Lemma als Qualitätswein weiterzuführen, jedoch gibt es das schon für die internationale Bezeichnung. Es ergibt sich etwas Arbeit, denn dort wird auch Prädikatswein unter Qualitätswein geführt, eine weitere Bezeichung der Verordnung. Ich möchte daher die Diskussion anregen. Mir erscheint die Verschiebung angebracht. Aktenstapel (Diskussion) 16:55, 18. Nov. 2013 (CET)
- Die Änderung erfolgte bereits Ende 2012 im WeinG. Mit der Anpassung der Verordnung wurde nur etwas getrödelt. Ob man diesen Artikel mit dem anderen vereinen sollte, kann ich nicht beurteilen. Der Umfang und die Bedeutung dieses Artikels ist aber nicht so groß, als das man ihn nicht in den anderen integrieren könnte. --Brushwaist (Diskussion) 20:06, 18. Nov. 2013 (CET)