Diskussion:Räumungskonzept
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Lebrac72 in Abschnitt Enzyklopädischer Inhalt
Enzyklopädischer Inhalt
BearbeitenHier fehlt es noch an enzyklopädischem Inhalt. Der Sicherheitsratgeber des Bundes ist als einziger Nachweis etwas großb gefasst. Es sollte die Thematik Risiko- und Gefährdungsbeurteilung einfließen. Außderdem fehlen die entsprechenden Paragraphen aus dem Gesetzestext. LG --Lebrac72 (Diskussion) 12:56, 23. Okt. 2018 (CEST)
- Hab jetzt noch 2 Quellen eingearbeitet: Das Merkblatt der Stadt Kiel und das Merkblatt der Stadt Würzburg. In der Versammlungsstättenverordnung findet sich in der aktuellen Version kein expliziter Hinweis mehr auf ein Räumungskonzept, in der Praxis wird es aber weiter gefordert, daher habe ich aber den Hinweis auf den Gesetzestext lediglich erwähnt. Eine grundlegende Risiko- und Gefährdungsbeurteilung sollte schon im Sicherheitskonzept erfolgen und findet eher dort den Platz, im Räumungskonzept steht eher eine wenn...dann-Liste über mögliche Gefahren. Als Quellen habe ich die Merkblätter noch als Weblinks ergänzt.--Berlinautor (Diskussion) 07:31, 25. Okt. 2018 (CEST)
- Ist das ganz gut geworden jetzt. Viel Glück mit dem Artikel. Ich denke, er wierd es schaffen. --Lebrac72 (Diskussion) 07:40, 25. Okt. 2018 (CEST)