Diskussion:Radarwarnanlage

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Nutzer 132481 in Abschnitt Militärische Nutzung

Mich würde mal interessieren in welchem Maß diese Geräte ordnungswidrig sind, sprich wie genau die Strafe aussieht wenn man so einen Radarwarner benutzt.

Weiß das jemand`?

Strafe in Deutschland

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§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Bußgeldkatalog hierzu:

TBNR: 123618 Sie betrieben als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/ zu stören *). § 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 109a BKat

TBNR: 123619 Sie führten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät betriebsbereit mit, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören *). § 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 109a BKat

  • )Zutreffendes angeben

Bußgeld: 75€ (+25,60€ Gebühren+Auslagen für den Bußgeldbescheid), 4 Punkte, Kat. B Verstoss für Probezeitler.Die verwendeten Geräte werden eingezogen+vernichtet

Quelle (warnung: PDF, 977kb


Quelle ist leider down (404). Hat jemand einen neuen Link? Dann sollte man die Info meine Meinung nach in den Artikel einbauen... --Tux1337 20:07, 6. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
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Ist ein solcher (zumal englischer) Link überhaupt sinnvoll und wünschenswert, wenn die beworbene Nutzung weiter oben als ordnungswirdrig dargestellt wird?--Hagman 19:59, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

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Der Link zum ADAC ist kaputt, Alternative wäre http://adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Blitzer_Warner.aspx oder kurz http://adac.de/radarwarner77.20.140.54 14:05, 15. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Radarwarnfunktion in Navis

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Hier im Artikel werden ja vorrangig eigene Geräte, die diesem Zweck dienen, beschrieben. Nun wird sich Otto-Normal-Autofahrer kaum hinstellen und klammheimlich in seinem Keller so ein Ding basteln oder es über dunkle Kanäle von bösen Verkehrsmafiosi kaufen.
Otto-Normal-Autofahrer besitzt jedoch sehr wohl ein Navi, das standardmäßig eine Warnfunktion vor fest installierten Radarfallen enthält, und dies wird durchaus "betriebsbereit im Fahrzeug mitgeführt".
Wie legal ist das? Wäre schön, wenn der Artikel mit einem Satz darauf eingehen würde.
Im Moment wird leider nur verraten, dass der Besitz solcher Geräte in Österreich legal ist. Wie ist das in anderen Ländern, z.B. Deutschland? Und wie ist es mit dem Gebrauch (nicht nur Besitz) dieser Funktion - da zwischen Gebrauch und Besitz hier ja juristisch offenbar z.T. deutlich unterschieden wird? Gruß unplugged, --93.212.244.226 08:44, 7. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

ELINT vs. ESM

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Die Aussage "Radarwarner ... ermöglichen ... sozusagen zur elektronischen Aufklärung – ELINT ..." steht im Widerspruch zu den Wikipedia-Einträgen zu ELINT bzw. ESM.
Die Informationen von Radarwarnern dienen zur unmittelbaren Lagebeurteilung und für Maßnahmen auf den taktischen Ebene. Damit gehören RWR eindeutig zu den ESM.
Im Übrigen sind die Informationen, die RWR gewinnen und speichern können meist zu unpräzise für ELINT-Zwecke.

Da hier ja inzwischen alles hieb- und stichfest belegt sein muß, mache ich mich 'mal auf die Suche nach einer Quelle.
Das mag eine Weile dauern, aber dann korrigiere ich das.

MfG --Nutzer 132481 (Diskussion) 00:29, 27. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Militärische Nutzung

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Der Artikel ist fokussiert auf zivile Nutzung.

Der Verweis auf die englischsprachige Wikipedia führt daher folgerichtig auch nur zum "Radar Detector" mit Schwerpunkt Warnung vor Verkehrsüberwachung. Die militärische Nutzung ist in der englischsprachigen Wikipedia ausführlicher als hier unter "Radar Warning Receiver" (https://en.wikipedia.org/wiki/Radar_warning_receiver) beschrieben.

Der Eintrag hier zur militärischen Nutzung hier ist sehr rudimentär und recht unvollständig. Es fehlt z.B. völlig die Anwendung auf Kriegsschiffen.

Hier wäre einiges hinzuzufügen, wenn nicht gar ein eigener Artikel (RWR / Militär) erforderlich.

MfG --Nutzer 132481 (Diskussion) 14:44, 27. Jul. 2020 (CEST)Beantworten