Diskussion:Realteilung

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 217.111.3.178 in Abschnitt Realteilung und Gesellschaftsrecht

als erster Einstieg zu dem Thema finde ich den Link http://www.kreis.aw-online.de/kvar/VT/hjb1980/hjb1980.39.htm zu einem Artikel von Herrn Dr. Anton Seibel sehr interessant

Inhalt von "Realerbteilung"

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"Bei der Realerbteilung erhielt jedes Kind einen gleich großen Landanteil. Verbreitet war diese Realerbteilung vor allem im südwestdeutschen Raum. Die daraus resultierende Zersplitterung des Bodens führte zu immer kleineren bäuerlichen Wirtschaften, deren Größe ab einem bestimmten Punkt nicht mehr ausreichte, um eine Familie von den Erträgen zu ernähren. Diese Situation trat am Ende des 18. Jahrhundert ein. Etwa zwei Drittel der ländlichen Bevölkerung konnte sich nicht mehr von dem ihnen zur Verfügung stehenden Land ausreichend ernähren. Auch die Möglichkeiten, durch andere Einnahmequellen das Existenzminimum abzusichern, waren begrenzt. Als Fazit blieb ein Leben in permanenter Armut."

Erscheint mir unbelegt, sollte aber nicht ganz unter den Tisch fallen, sondern kann, bei entsprechender wiss. Verifikation, möglicherweise in Teilen verwendet werden. --Historiograf 21:29, 26. Jul 2004 (CEST)

Die Behauptung, dass selbst Bücher oder Backformen hälftig geteilt wurden, dürfte wohl eher einer Polemik gegen diese Art der Erbteilung entsprungen, als realen Zuständen. Bei der Realteilung des Landbesitzes muss unbedingt bedacht werden, dass bis ins 19. Jahhundert hinein in den Gegenden mit den am stärksten zersplitterten Parzellen die Bewirtschaftung in "Zelgen" erfolgt: unabhängig von den Eigentumsgrenzen wurde gemeinsam von allen beteiligten Eigentümern oder Pächtern gemeinsam festgelegt, was gepflanzt wird und dann auch gemeinsam bewirtschaftet.--Hvs50 11:24, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Ein realgeteiltes Buch und realgeteilte Springerlesmodel habe ich mit eigenen Augen mal in einem Museum gesehen, ich glaube, die Model waren im Freilichtmuseum Beuren, aber ich bin mir nicht sicher. Bei den Modeln ist zu beachten, dass auf einer Schablone Bilder für mehrere Springerle waren, beim Durchsägen wurde der/die/das Model also nicht völlig unbrauchbar. Shug 18:01, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Verbreitung

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Realteilung wurde in Deutschland etwa südlich einer Linie Aachen, Bonn, Marburg, Erfurt praktiziert.

Formulierung zu pauschal, weil es auch südlich dieser Linie größere Regionen mit Anerbenrecht gab, z.B. Hohenlohe, Oberschwaben, Mittelschwarzwald, Altbayern. Könnte bitte ein Experte eine "Verbreitungskarte" beisteuern? Über Südwestdeutschland findet man einiges bei Krafft, Anerbensitte und Anerbenrecht in Württemberg (Stuttgart 1930). Preußische Provinz Sachsen, im "Grenzgebiet" gelegen, siehe [1] -- Franzpaul 08:31, 8. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Realteilung wurde in Deutschland etwa südlich einer Linie Aachen, Bonn, Marburg, Erfurt praktiziert.

Die Formulierung ist nicht nur zu pauschal, sie ist schlichtweg falsch. Im gesamten Rheinland galt die Realerbteilung. Und das Rheinland erstreckte sich (von Bonn aus betrachtet) bis weit in den Nordwesten. Zutreffender wäre eine Differenzierung in Süd und West auf der einen, Nord und Ost auf der anderen Seite. (nicht signierter Beitrag von 84.153.50.153 (Diskussion) 14:52, 8. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Realteilung / real teilen

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Der Begriff Realteilung bezeichnet die Teilung von Realitäten, eine alte Bezeichnung für Grundstücke, also wirkliche Besitztümer. Im gleichen Sinne waren Reallasten feste Abgaben auf Grundeigentum. Vgl. etwa dazu Meyers Lexikon: http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=113458

Die Formulierung, der Begriff würde sich auf reales, also "echtes" Teilen beziehen, ist also so nicht exakt. -85.179.80.230 22:09, 12. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Realteilung und Gesellschaftsrecht

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Der Beitrag sollte eine Abgrenzung zur Realteilung im Gesellschaftsrecht enthalten. Es gibt dort die Möglichkeit der Anwachsung und der Realteilung, ist also nicht auf Landwirtschaft begrenzt. (nicht signierter Beitrag von 5.147.209.249 (Diskussion) 15:40, 20. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Das wollte ich auch gerade schreiben. Die gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Bedeutung dieses Begriffes ist mE deutlich größer als die hier definierte Bedeutung. (nicht signierter Beitrag von 217.111.3.178 (Diskussion) 17:27, 8. Dez. 2014 (CET))Beantworten