Diskussion:Recall (Politik)

Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Lokiseinchef in Abschnitt Recall in D?

NRW

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Fällt die Abwahlmöglichkeit der OB in NRW als Recall zu sehen? --19:50, 24. Mai 2012 (CEST)

Habe es ergaenzt. -- Juergen 95.210.200.23 17:43, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Recall in D?

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In Bayern und NRW gibt es Recall? Bestimmt nicht unter dieser Bezeichnung. Da sollte schon soviel Speicherplatz spendiert werden, das so zu benennen wie es in den ensprechenden Statuten heißt (Abwahl? Volksbegehren? Arschtritt?) -- 62.156.155.14 12:06, 15. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Wieso nehmen wir als Lemma denn nicht Abberufung? "Recall" ist im Englischen nichts anderes als eine Abberufung. KevinMuskelprotz (Diskussion) 03:53, 19. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Ja, das sehe ich auch so, wobei ich tatsächlich Abberufungsreferendum vorschlagen würde, das erscheint mir präzise. Eine simple Abberufung, muss ja nicht zwingend den Stimmgang des Stimmvolks beinhalten. In dem Zuge kann der Artikel auch mal erneuert werden. Der DACH-Teil ist sicherlich ausbaufähig. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 21:18, 16. Sep. 2024 (CEST)Beantworten