Diskussion:Recht

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Kichi Dagny in Abschnitt Digitalisierung des Rechts
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Digitalisierung des Rechts

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Was denkt Ihr darüber, einen Abschnitt über die digitale Transformation des Rechts einzufügen? Es herrscht Einigkeit in Wissenschaft und Praxis, dass die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Rechtswesen ganz wesentlich sind.--Kichi Dagny (Diskussion) 20:10, 3. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Völlig einig, die Prozesse sind nicht aufzuhalten. --Stephan Klage (Diskussion) 00:07, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Danke für das Feedback! Zur Abgrenzung zu den bestehenden Artikeln "Legal Tech" und "Rechtsinformatik": Ich sehe das so, dass der Begriff Legal Tech die technischen Tools im Recht bezeichnet, Rechtsinformatik für das entsprechende Forschungsgebiet steht und der Abschnitt, von dem wir hier sprechen, sich im Gegensatz dazu damit beschäftigt, dass und inwiefern die digitale Transformation das Rechtswesen insgesamt strukturell, also von Grund auf verändert (siehe Beiträge dazu von Markus Hartung, Jochen Brandhoff und Stephan Breidenbach (das sind glaube ich die renommiertesten Autoren und "Legal Tech Pioniere" dazu)). Beispiele: Durch Predictive Analytics werden Gerichtsurteile vorraussehbarer und Ausreißer sichtbarer. Das verändert die Rechtsprechung selbst und damit das Recht grundlegend, z.B. weil dadurch auffällt, wenn ein bestimmtes Amtsgericht ständig relevant höhere Strafen z.B. für den Diebstahl geringwertiger Güter als ein anderes verhängt usw.. Oder das Thema KI in der Rechtsfindung: Wenn autonome Systeme anfangen, (zunächst einfache und dann immer komplexere) Streitigkeiten selbtständig zu entscheiden, dann verändert auch dies das Recht von Grund auf, weil dann nicht mehr (z.B. für Vorurteile bez. der Herkunft usw. stärker anfällige) Menschen urteilen, sondern Algorithmen (die ihre eigenen, aber eben andere, ev. gar nicht mehr nachvollziebare Tendenzen entwickeln). Meinst Du das auch so ähnlich? --Kichi Dagny (Diskussion) 14:47, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Du hast die Abgrenzungen und „Besprechungspunkte“ meines Erachtens recht sauber auf den Punkt gebracht. Vermutlich hast Du dem Grunde nach bereits einen Leitfaden. Insbesondere das Phänomen eines KI-Einflusses wäre disruptiv für das Rechtswesen. Was hältst Du davon, wenn Du Deine Anfrage auf das Portal:Recht überträgst? Dort wird sie von einer Mehrzahl (insbesondere Juristenkollegenaktivität) wahrgenommen. Ggf. könnte dort ein Rahmen abgesteckt werden, um die Inhalte einzufrieden - soweit Du noch kein klares Konzept haben solltest (oben klingt es jedenfalls durch, dass Du eines hast). Ich möchte diesen Schritt aber gern Dir überlassen. Aus meiner Sicht important, was Du ansprichst. VG --Stephan Klage (Diskussion) 08:41, 6. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich habe die Anfrage wie angeregt auf das Portal:Recht übertragen, indem ich im Portal Diskussion:Recht einen entsprechenden Abschnitt eingefügt habe (erscheint dort jetzt unten auf der Seite). Ich hoffe, das war so gemeint. --Kichi Dagny (Diskussion) 10:06, 9. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ganz genau. Mir geht es um die Einholung eines breiteren Meinungsbildes, insbesondere für den Fall dass Vorschläge und Einwände Platz greifen sollten, die mir entgangen /nicht eingefallen sind. Das Portal steht unter Dauerbeobachtung und gewährleistet bessere Begleitung von Anliegen, hier juristische Anliegen. An der ersten Reaktion siehst Du aber bereits, dass Diskussionsbedarf jedenfalls nicht vorab besteht. Freue mich auf Deine Arbeit. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 15:10, 9. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Die Digitalisierung und das Recht ist ein sehr weites Feld, das in vielen Artikeln behandelt werden müsste. Von den digitalen Grundrechten (informationelle Selbstbestimmung plus IT-Grundrecht) über E-Governemtn und E-Justice zu den Anforderungen an die Form im Rechtsverkehr und die Medien des Rechts (Vesting). Informationsintermediäre. Alles noch nicht verarbeitet, jedenfalls nicht auf aktuellem Stand. Wenn wir bei der Recherche, fachlich oder technisch behilflich sein können, melde dich bitte!--Aschmidt (Diskussion) 20:45, 9. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Digitalisierung des Rechts ist tatsächlich ein wichtiges und aktuelles Thema, das uns Juristen immer stärker beschäftigt. Bei vielen Kongressen wird darüber gesprochen, unter anderem im September 2020 beim Deutschen EDV Gerichtstag in Saarbrücken. Es gibt auch viele Veröffentlichungen dazu. Im Moment haben sich aufgrund der Pandemie Fragen der virtuellen bzw. elektronischen Verhandlung in den Vordergrund gedrängt. -- Lapp (Diskussion) 16:00, 18. Mär. 2020 (CET)Beantworten

vielen Dank für die Gedanken! Ich bin in den letzten Wochen shutdown-bedingt fast ausgefallen bei Wikipedia und mache mich ganz langsam wieder an die Arbeit. Ja, die Digitalisierung des Rechts ist wirklich ein weites Feld und ich denke, wir sollten sie in mehreren Artikel verarbeiten. Ich bin der Meinung, wir sollten beim geplanten Digitalisierungsabschnitt hier beim Grundlagenartikel "Recht" nicht alle grundlegenden Entwicklungen auf einmal aufnehmen sondern vor allem dieenigen, die Auswirkungen auf das positive Recht haben, also auf die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, d.h. auf die objektive Rechtsordnung. --Kichi Dagny (Diskussion) 11:49, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten