Diskussion:Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Hagman in Abschnitt Neue Version 1.1.2021

Der Bundesrat hat zugestimmt. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:EB5A:D800:992:7F49:85F4:53E6 (Diskussion | Beiträge) 14:11, 5. Jul 2013 (CEST))

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Ich habe die Links auf:

  • [www.anwaltskostenrechner.de/kostenrechner/anwalt/index.html Anwaltskosten-Rechner]
  • [www.kanzleirechner.de Übersicht zu Anwaltskosten (s. RVG Diktatvorlage)]

entfernt, weil ich beide für Reklameseiten halte. Insbesondere der 2. Link zeigt wohl auf ein Anwaltsprogramm, beim ersten Link bin ich mir nicht ganz so sicher. --Pelz 22:47, 12. Jul 2005 (CEST)

Ja, stimmt beides, weshalb ich mal die URLs auch in diesem Korrekturhinweis entfernt habe. [30.01.2006]


Will nur mal daraufhinweisen, dass zumindest nicht mehr alle Aufträge an Anwälte dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz unterliegen. Die Vergütungstabellen gelten nur noch bei anwaltlicher Vertretung nicht bei außergerichtlicher Beratung seit 01.07.2006.

siehe:

Bißchen wenig "Fleisch"

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Ich habe gerade mal in den Artikel reingeschaut und finde ihn inhaltlich reichlich mager - was da fehlt, sind etwas detailliertere Informationen zum Gesetzesinhalt sowie ein paar Beispielzahlen über anfallende Gebührenhöhen, und zwar möglichst für geringe, "übliche" und hohe Gegenstandswerte.

Kritikpunkte

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Nicht vorhanden sind Kritikpunkte am RVG.

außer das die Gebühren aus Sicht der Rechtsanwälte viel zu niedrig sind, gibt es doch wohl keine Kritikpunke, oder? --Pelz 01:02, 6. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Doch! Rechtssicherheit wird durch das RVG beeinträchtigt. Der Anwalt wird dadurch nicht zum gewinnen des Rechtsstreits, sondern nach Aufwand bezahlt. Er ist durch die Vergütung nicht zur Vertretung seines Mandanten motiviert. Bei Ordnungswidrigkeiten entsteht eine Abschreckung bzw. Barriere sein Recht geltend zu machen. Zudem kann das Finanzamt in Anwaltskostenhöhe die Steuer systematisch falsch abrechnen. Der Geschädigte kann sich zwischen Anwaltsvergütung und Kleinbeigabe preis-, jedoch nicht aufwandsgleich entscheiden. Zumindest sollte nach der Prozessordnung der Schädiger den Aufwand bezahlen. (nicht signierter Beitrag von 93.208.87.243 (Diskussion) 20:39, 8. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Neue Version 1.1.2021

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Es scheint jüngst eine Mehrzahl an Änderungen gegeben zu haben (Art. 7 G v. 21.12.2020 I 3229 (Nr. 66), Art. 12 G v. 22.12.2020 I 3256 (Nr. 66), Art. 2 G v. 22.12.2020 I 3320 (Nr. 67)) mit Änderungswirkung vom 1.1.2021 bzw. 1.10.2021? Ich traue mich nicht, dies entsprechend einzuarbeiten, da selbst bei Juris das noch nicht ganz verdaut worden zu sein scheint. --Hagman (Diskussion) 22:41, 3. Jan. 2021 (CET)Beantworten