Diskussion:Rechtsfolge

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von R2Dine in Abschnitt Strafe?

Strafe?

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Kann man, laienverständlich ausgedrückt, "Rechtsfolge" mit Strafe gleichsetzen? Also die Rechtsfolge der Straftat XY ist z.B. eine bestimmte Geld- oder Freiheitsstrafe? --195.33.105.17 16:54, 16. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Beschränkt auf das Strafrecht ist diese Auffassung grundsätzlich zutreffend. Bei zivilrechtlichen Anspruchsnormen( Bsp.: Anspruch auf Schadensersatz) ist deren Rechtsfolge auf den Erhalt von Geld-oder Sachleistungen durch den Anspruchsgegner gerichtet. 87.123.228.97 17:30, 5. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Weshalb es auch Quatsch ist in diesem Artikel Rechtsfolge mit Sanktion gleichzusetzen. Der Eigentumsübergang z.B. ist keine Sanktion! 88.67.63.64 11:45, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Def. überarbeitet.R2Dine (Diskussion) 11:24, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 11:24, 7. Jul. 2015 (CEST)