Diskussion:Rechtsgeschichte von England und Wales

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Enzian44 in Abschnitt Literatur

Rechtsgeschichte/Rechtsgeschichte (Wissenschaft) versus Geschichte des Rechts

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Der Artikel Rechtsgeschichte beschreibt offenbar die Rechtsgeschichte als Wissenschaft oder Forschungsgebiet (Rechtsgeschichte (Wissenschaft)). Dieser Artikel (Rechtsgeschichte von England und Wales) beschreibt offenbar etwas, das diese Wissenschaft herausgefunden hat, nämlich einen (regionalen) Teil der Geschichte des Rechts (die Geschichte des Rechts von England und Wales/Geschichte des Rechts (England und Wales) ). Meines Erachtens sollte an eine Angleichung der Lemmata bzw. Verschiebung gedacht werden.--Pistazienfresser (Diskussion) 13:41, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Hmmm ... Ich verstehe, was du meinst und es wäre eine sehr trennscharfe und konsequent-systematische Lemmatisierung. Dagegen spricht allerdings 1. dass die Lemmata dann wirklich sehr ungelenk werden (Geschichte des Rechts von England und Wales ginge wohl noch, Geschichte des Rechts Deutschlands mit doppeltem Genitiv find ich schwierig), 2. kann man "Rechtsgeschichte" durchaus als Homonym (1. Wissenschaft, 2. Geschichte des Rechts) sehen, das macht die Literatur imho auch so. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 15:16, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten
ad 1. Doppelter Genitiv würde vermieden mit Geschichte des Rechts von Deutschland (auch für Rio-Reiser-Fans gut zu merken) ODER analog zu den Artikeln zum geltenden Recht mit Geschichte des Rechts (Deutschland)/Geschichte des Rechts (England und Wales) (wäre zumindest insofern passend, da die geschichtliche Entwicklung des damals jeweils geltenden Rechts/jeweiligen nationalen Rechtssystems beschrieben wird).
ad 2. Ich dachte für Homonyme (also mehrere Begriffe mit einem Namen, Teekesselchen) gibt es bei Wikipedia eigentlich Begriffsklärungsseiten (steht auch so im Einleitungssatz von WP:BKS). Artikel zu und mit mehreren gleichlautenden Begriffen in einem Artikel (also ohne einen denkbaren gemeinsamen Definitonssatz) finde ich tendenziell eher grauslich.
Bin in Bezug auf Rechtsgeschichte/Geschichte des Recht allerdings eher etwas leidenschaftslos (und muss im Moment neben dem Strafrecht (Deutschland) nicht noch an einem zweiten Überblicksartikel herumschrauben).--Pistazienfresser (Diskussion) 22:07, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Literatur

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Mich würde wundern, wenn es zu diesem Thema keine Literatur geben sollte, die in einem eigenen Abschnitt genannt werden sollte und nicht nur in irgendwelchen Einzelnachweisen versteckt. --Enzian44 (Diskussion) 14:10, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten