Rechtskunde ist abgespecke Rechtswissenschaft für Leute die Rechtskenntnisse benötigen, primär im Rahmen einer Berufsausbildung oder für eine Berufsausbildung. In Bayern wird sie in der Schule als Wirtschafts- und Rechtslehre unterrichtet, somit dürfte Rechtslehre weitgehend gleichzusetzen mit Rechtskunde sein, wenngleich auch im Rahmen dieses Faches Bücher für "Rechtskunde" existieren bzw. der Begriff m.E. synonym verwendet wird.
Nach einer u.U. etwas voreiligen Löschung habe ich neu angefangen. Wichtig ist aber, daß die Rechtskunde eben keine Wissenschaft ist und deswegen keine Gliederung für Wissenschaften braucht. Stattdessen sollte es mehr um Didaktisches etc. gehen.
Warum wurde der aktuelle Literaturbeitrag "Mit Jura ans Gymnasium" gelöscht? Oktavian142--Oktavian142 12:37, 25. Aug. 2010 (CEST)