Diskussion:Rechtspädagogik

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Überarbeiten (2006)

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Der ganze Artikel wirkt so, als sei er irgendwo abgeschrieben worden. --TMFS 21:54, 21. Feb 2006 (CET)

Danke für so viel Aufmerksamkeit! Ich habe ihn von mir selbst "abgeschrieben".
Dann empfehle ich Dir die Lektüre von Wikipedia:Wie schreibe ich einen guten Artikel und Wikipedia:Selbstdarsteller. Gruß --TMFS 22:19, 21. Feb 2006 (CET)
Aber dringend. "Friedliches Zusammenleben in der interkulturellen, demokratischen High-Tech-Gesellschaft des 21. Jahrhunderts" - auweia. --Scooter Sprich! 00:15, 22. Feb 2006 (CET)

Das gehört zur Legaldefinition der Rechtspädagogik. Daran wird nichts geändert. (nicht signierter Beitrag von Jugendrechtshaus (Diskussion | Beiträge) Scooter)

Hallo, geht's noch? Erst den Artikel mehrfach komplett leeren, und dann erklären "daran wird nichts geändert"? Mach Dich erst einmal mit den hiesigen Gepflogenheiten vertraut, bevor Du uns mit Deiner "Mitarbeit" beglückst. --Scooter Sprich! 00:52, 23. Feb 2006 (CET)
Auf derartige "Geflogenheiten", wonach diejenigen, die hier ein neues Unifach vorstellen wollen, erst einmal beleidigt und dann gezwungen werden sollen, andere Definitionen zu verwenden, als die seit Jahren für das Fach verwendet werden, verzichten wir. Wenn hier also eine Beschreibung nicht im üblichen, wissenschaftlich neutralen Rahmen möglich ist, dann wird darauf ganz verzichtet und eben alles glöscht. (nicht signierter Beitrag von Jugendrechtshaus (Diskussion | Beiträge) Scooter)
Tja, siehste, und genauso läuft das eben hier nicht. Ich empfehle mal Wikipedia:Selbstdarsteller. Nette Nachtlektüre. --Scooter Sprich! 01:10, 23. Feb 2006 (CET)
Die Formulierungen kommen offenbar von hier: http://www.jugendrechtshaus.de/pdf/Flyer_JRH_04.pdf -- Nockel12 01:30, 23. Feb 2006 (CET)

Untauglicher Artikel

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Das ist kein Artikel, sondern ein Werbeprospekt. Ich denke, er gehört entweder gelöscht oder zumindest deutlich umformuliert. Ganz kurz würde sich das angesichts der Fakten im Artikel so lesen: "Rechtspädagogik" ist eine Begriff, den S. v. H. in den 1990er Jahren eingeführt hat, und der über ihre eigenen Schriften und Seminare, wenige "Jugendrechtshäuser" und eine Berufsfachschule in Berlin nie hinausgekommen ist. --AndreasPraefcke (Diskussion) 09:14, 24. Mär. 2012 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 21:46, 24. Dez. 2015 (CET)Beantworten