Da der moderne Rechtspositivismus entgegen einem weit verbreiteten Mißverständndis den sozialen Tatsachen ebenfalls Bedeutung zumißt, habe ich den Gegensatz Rechtsrealismus-Rechtspositivismus insofern abgemildert. Es handelt sich weniger um einen Gegensatz als vielmehr um eine unterschiedliche Betonung von Nuancen. Gemeinsam ist beiden Richtungen eine metaphysikkritische Grundhaltung. Betrachtet man allein die Trennungsthese (vgl. hierzu: Radbruchsche Formel) als gedankliches Minimum des Rechtspositivismus, so könnte auch der Rechtsrealismus als eine besondere Variante des (weit verstandenen) Rechtspositivismus aufgefaßt werden. -- Kruwi 12:11, 1. Dez. 2007 (CET)