Diskussion:Rechtssatz
Weitgehend redundant mit Rechtsnorm. Der doch sehr spezielle Gebrauch des Wortes "Rechtssatz" ist mir nicht bekannt. Aber möglicherweise gibt es ihn. Dr. iur. Pelagus 21:23, 8. Jun. 2007 (CEST)
Rechtsgrundsatz
BearbeitenWusstet Ihr, dass es noch gar keinen Wiki-Artiekl zu dem für alle Rechtsprechung zentralen Begriff "Rechtsgrundsatz" gibt? Bitte unbedingt Abhilfe schaffen... Gruß JoachimStillerMünster (Diskussion) 12:39, 26. Aug. 2017 (CEST)
- Siehe inhaltlich dazu den Artikel Grundsatz. Ich denke, damit hier erledigt. --Benatrevqre …?! 20:46, 16. Nov. 2019 (CET)
Beleg Laband exisitert nicht.
BearbeitenDas Laband-Zitat zur Definition des Rechtssatzes findet sich nicht im Digitalisat des DStR Bd. 1 --77.15.155.167 04:43, 1. Mai 2022 (CEST)
Beleg Jellinek existiert nicht
BearbeitenDas Zitiat, dass die Allgemeinheit des Rechtssatzes „wirklich zu den schwierigsten Fragen der ganzen Rechtswissenschaft" gehöre, findet sich weder auf S. 139 noch sonst im Digitalisat. (vgl aber S. 254) --129.206.184.128 16:51, 19. Sep. 2022 (CEST)