Diskussion:Rechtsstreit um das Jichinsai von Tsu
Betrag
Bearbeiten7.663 Yen Wieviel ist das denn in Euro?--Tresckow 03:18, 4. Sep. 2007 (CEST)
Leitentscheidung = Urteil?
BearbeitenHabe keine Ahnung von juristischer Fachterminologie, aber trotzdem den Artikel in die Kategorie:Urteil eingeordnet. Falls eine "Leitentscheidung" kein Urteil sein sollte, die Kategorie bitte wieder entfernen.--Peter 05:06, 4. Sep. 2007 (CEST)
Das wäre an sich schon richtig; nur ist "Urteil" wohl eine sogenannte Leerkategorie, wo keine einzelnen Entscheidungen eingestellt werden sollen sondern nur Gruppen davon. Ich warte jetzt aber erst mal ab, ob sich da jemand beschwert. Eine Unterkategorie für Entscheidungen des japanischen OGH ist derzeit wohl noch verfrüht.--Karl-Friedrich Lenz Disk 09:06, 4. Sep. 2007 (CEST)
- Das ist mir hinterher auch aufgefallen. Jetzt gäbe es die Möglichkeit, den Artikel in die Kategorie:Historisches Urteil (sind nicht alle Urteile nach ihrer Verkündung historisch?) einzuordnen oder eine neue Kategorie:Urteil des Obersten Gerichtshofs von Japan o. ä. aufzumachen.--Peter 17:46, 4. Sep. 2007 (CEST)
Aus Kategorie:Urteil: „Diese Kategorie dient der Aufnahme von Artikeln zu einzelnen Urteilen oder anderweitigen gerichtlichen Einzelentscheidungen.“
Aus: Kategorie:Historisches Urteil: „Diese Kategorie dient der Aufnahme von Artikeln zu Entscheidungen von Gerichten, die heute nicht mehr bestehen.“
Da sowohl der OGH als auch das OLG Nagoya m.w. nach noch bestehen, sollte dieser Artikel wohl in der Kategorie:Urteil stehen. Dies bleibt unbenommen der Tatsache, dass dort „keine Artikel eingestellt, diese vielmehr in der jeweiligen Unterkategorie gelistet werden sollen.“ Es gibt schlicht noch keine entsprechende Unterkategorie für diesen Artikel, daher ist diese Übergangslösung vorzuziehen. --Asthma 05:59, 5. Sep. 2007 (CEST)
Öffentliche Bewertung
BearbeitenSollte man diese noch in den Artikel einbauen? Mir liegt da bei Lokowandt eine umfangreiche zeitgenössische Stellungnahme des Jinja-Honchō (dem der Ōichi-jinja, dem die ausführenden Priester angehörten, angeschlossen war) vor, die Bezug auf das Urteil des OLG Nagoya nimmt. --Asthma 06:09, 5. Sep. 2007 (CEST) PS: Daß der Kläger der kommunistischen Partei angehörte, habe ich übrigens deswegen eingefügt, weil in dieser Stellungnahme gegen Christen und Kommunisten polemisiert wird, die das Urteil des OLG benutzen würden, um „ränkevoll“ gegen den staatlichen bzw. öffentlichen Charakter des Schrein-Shintō vorzugehen.
Man könnte auch die „schriftliche Anfrage zu den Beziehungen zwischen Einrichtungen des Staates und öffentlichen Gebietskörperschaften und der Religion“ des Unterhaus-Abgeordneten Fujinami Takao erwähnen, der anläßlich der Verhandlung vor dem OLG am 12. Mai 1970 genannte Frage eingebracht hatte und dem u.a. Ministerpräsident Satō Eisaku am 19. Juni 1970 geantwortet hatte. Dieser Vorgang wird auch in Urteilsbegründung des OLG erwähnt. --Asthma 06:56, 5. Sep. 2007 (CEST)