Dieser Artikel entstand durch eine Zusammenführung der entsprechenden Absätze der Artikel Moses Pelham, Sabrina Setlur, Sampling (Musik) und Kraftwerk (Band). Die Autoren finden sich in den jeweiligen Versionsgeschichten. --Albert Magellan (Diskussion) 21:51, 16. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

BVerfG hat sich auch schon vorher mit dem Urheberrecht beschäftigt, ggf. aber ohne mündliche Verhandlung

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Die Aussage, das BVerfG "beschäftigte sich damit – laut dem Vorsitzenden des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof – zum ersten Mal in seiner Geschichte mit verfassungsrechtlichen Fragen des Urheberrechts" ist falsch. Es gibt mindestens eine frühere Entscheidung des BVerfG zum Urheberrecht: Beschl. v. 23.01.1990, BVerfGE 81, 208, 222 – Bob Dylan.

Der zitierte Satz wird auch nicht durch die angegebene Primärquelle belegt . Dort heißt es: "Das Bundesverfassungsgericht betritt nach Angabe des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof mit dem Verfahren Neuland, denn es sei das erste Mal, dass es sich in einer mündlichen Verhandlung mit verfassungsrechtlichen Fragen des Urheberrechts befasse." Die wiedergebene Aussage von Kirchhoff könnte m.E. in der Tat zutreffend sein; die Entscheidung Bob Dylan erging als Beschluss (also ohne mündliche Verhandlung). --Macundcheese (Diskussion) 15:42, 1. Dez. 2024 (CET)Beantworten