Diskussion:Rechtsterrorismus

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Pistazienfresser in Abschnitt Siehe: Diskussion:Patriotische Union#Terrorismus?
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Rechtsterrorismus“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Quellensammlung im Nachgang der Aufdeckung des NSU
Ein paar US-Beispiele
Allgemein

Der Rechte Rand, Ausgabe 184, Mai/Juni 2020

2011 Norway attacks Polish copycat

Sven Röbel, Maik Baumgärtner: „Deutsche Widerstandsbewegung“ – Tatverdächtiger nach Brandanschlag auf Kanzleramt festgenommen. Der Spiegel, 9. Juli 2015

Hannibal (Netzwerk), "Sektion Nord(Süd? West? Ost?)kreuz"
Walter Lübcke
NSU
(Deutsche) "Prepper"-Szene
Hintergrund Combat 18
Oktoberfestattentat
"Ulrich Chaussy betont die politischen Langzeitfolgen: „Diese Art von Ermittlungen, wie sie in den 80er-Jahren geführt worden sind, also, dass man eben Rechtsterrorismus vor allem als ein minderes Problem von ein paar durchgeknallten Einzelgängern anzusehen hat, hat uns einfach ein paar Jahrzehnte gekostet, diese Gefahr wirklich ernst zu nehmen und entsprechend darauf zu reagieren.“"

Siehe: Diskussion:Patriotische Union#Terrorismus?

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Beim Arbeit am Artikel über die Patriotische Union ist die Frage aufgetaucht, ob deren (geplantes) Wirken als (Rechts-)Terrorismus einzuordnen ist. Die Frage ist auch für diesen Artikel relevant, da die P. U. hier aufgeführt wurde. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:39, 12. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Da die Bundesanwaltschaft die Gruppe so einstuft, ist die Frage derzeit ja klar beantwortet. Falls später ein Gericht zu einem anderen Urteil kommt (also alle jetzt als Terrorverdächtige Festgenommenen freispricht), kann man die Passage hier löschen, vorher nicht. Sonst müsste ja der Hauptartikel zu dieser Gruppe ebenfalls gelöscht werden. EinBeitrag (Diskussion) 19:09, 14. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Die vom Generalbundesanwalt angewendete juristische Definition im Rahmen von Bildung terroristischer Vereinigungen unterscheidet sich gerade von der hier angewendeten (politologischen/soziologischen/vom Verfassungsschutz angewendeten). Terror oder auch nur eine besondere ideologische Zwecksetzung ist im Rahmen von § 129a Abs. 1 StGB gerade nicht erforderlich. Insofern ist das Unterfallen unter die juristische Definition für den Artikel hier bedeutungslos, solange nicht die Definition in diesem Artikel geändert würde. Das steht auch schon in der Diskussion, auf die ich verwiesen hatte. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:31, 14. Dez. 2022 (CET) Verbessert.--Pistazienfresser (Diskussion) 19:52, 14. Dez. 2022 (CET)Beantworten