Diskussion:Regionale Gruppen der UN

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2A02:3032:A:E491:904F:BE0C:4A90:FFDB in Abschnitt Fehler unter "Keine Mitglieder"

Fehler in den Auflistungen

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Italien fehlt in der Auflistung (gehört zu WEOG)
Japan gehört zur asiatischen Gruppe, nicht zur WEOG! (nicht signierter Beitrag von 136.199.212.151 (Diskussion) 22:10, 30. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

interne Verlinkungen (hier zur CEPAL)

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Im Moment ist dies ein reiner Listenartikel mit begrenzter Aussagekraft. Zufällig bin ich bei Forschungen zur Dependenztheorie auf die CEPAL gestossen, die einen grossen Einfluss auf die Dependenztheorie hatte. Ich denke dies war eine besondere Entwicklung im lateinamerkanischen Bereich, im Moment fehlt mir aber die Zeit nachzuprüfen, ob auch im afrikanischen Raum ähnliche Forschungen unternommen wurden (was ich aber eher bezweifele). Dies ist (auch) theoriegeschichtlich interessant, weil einige Teile der der Weltsystem-Theorie aus der Dependenytheorie hervorgegangen sind. --Ai24 (Diskussion) 03:57, 11. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Absatzüberschriften

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Ich sehen den Sinn in der Länge verschiedenen Absatzüberschriften nicht. Warum wird bei den Regionalgruppen sowohl der deutsche Name, wie auch in Klammer der englische Name der Regionalgruppe mit Abkürzung sowie der Anzahl der Gruppenmitglieder genannt? Beispielsweise: „Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten (Group of Latin American and Caribbean States/GRULAC, 33 Staaten)“ Sollte hierfür keine sinnvolle Begründung vorliegen, werde ich die Überschrift auf den deutschen Namen mit Abkürzung verkürzen (Beispielsweise in: „Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten (GRULAC)“) und Überschriftinformationen ggf. in den Absatz einbauen. --Redonebird (Diskussion) 08:35, 31. Mär. 2022 (CEST)Beantworten

Da kein Widerspruch oder sonstiger Kommentar, habe die Überschriften auf die deutsche Entsprechung zum Namen auf der Webseite der UN geändert. --Redonebird (Diskussion) 11:05, 12. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten

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Warum werden bei der „Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten“ Kanada, die Vereinigten Staaten und Dänemark (hier Grönland) als „Keine Mitglieder“ aufgeführt. Diese Länder liegen weder in Lateinamerika noch in der Karibik und wären daher auch nicht in dieser Gruppe wenn sie nicht anderen Gruppen angehören oder zugerechnet würden. --Redonebird (Diskussion) 08:51, 31. Mär. 2022 (CEST)Beantworten

Da keine Erklärung werde ich die betreffenden Staaten dort entfernen. --Redonebird (Diskussion) 10:53, 12. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Fehler unter "Keine Mitglieder"

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Die Aufzählungen in den Abschnitten "Keine Mitglieder" unter den Regionalgruppen sind unlogisch und teilweise fehlerhaft. Erstens werden Staaten, die keine Mitglieder der UNO sind, mit Mitgliedstaaten, die nicht Mitglieder der Regionalgruppe sind, mit Teilen des Staatsgebietes von Mitgliedstaaten und nicht selbstverwalteten Hoheitsgebieten von Mitgliedstaaten vermischt, und zweitens sind einige Einordnungen fehlerhaft:

  • Unter Afrika werden neben Hoheitsgebieten nichtafrikanischer Mitgliedstaaten auch Somaliland und die Westsahara als Nichtmitglieder der Regionalgruppe genannt. Somaliland ist jedoch kein UNO-Mitglied und nach allgemeiner Auffassung Hoheitsgebiet Somalias, das selbst Mitglied der Regionalgruppe ist, seine Aufführung ist somit redundant. Die Westsahara wiederum ist nach UNO-Klassifikation ein nicht selbstverwaltetes Gebiet, dessen Vertretung nach wie vor bei Spanien liegt. Dass es überwiegend von Marokko kontrolliert und von diesem beansprucht wird, ist dabei nicht relevant; würde die UNO Marokkos Anspruch anerkennen, wäre die gesonderte Aufführung ohnehin redundant, da Marokko Mitglied der Regionalgruppe ist.
  • Unter der asiatisch-pazifischen Regionalgruppe werden neben UNO-Mitgliedstaaten, die dieser Regionalgruppe nicht angehören, und einzelnen Hoheitsgebieten solcher UNO-Mitgliedstaaten auch Taiwan als "von der VR China beansprucht", Arzach als "Aserbaidschan angehörig", Hongkong und Macao als "der VR China angehörig", Abchasien und Südossetien als "Georgien angehörig", Palästina als "Israel angehörig" uns Nordzypern als "der Republik Zypern angehörig" genannt. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um de facto Regime, die alle nicht Mitglied der UNO sind und deshalb auch keiner Regionalgruppe angehören können; deren Vermischung mit UNO-Mitgliedern ist unsinnig. Im Falle Hongkongs und Macaos handelt es sich um Sonderverwaltungszonen der VR China, die im Regelfall durch diese vertreten werden; da die VR China sehr wohl Mitglied der Regionalgruppe ist, ist ihre Auflistung redundant. Im Falle Palästinas handelt es sich um ein Nichtmitglied, das jedoch Beobachterstatus hat; hier ist die Behauptung, es sei "Israel angehörig", falsch, da eine völkerrechtliche Vertretung oder dauerhafte legale Hoheitsgewalt Israels über das Westjordanland oder den Gaza-Streifen von der UNO nicht anerkannt werden.
  • In der Gruppe der osteuropäischen Staaten werden ausschliesslich de facto Regime genannt, die der UNO nicht angehören: erneut Arzach, Abchasien und Südossetien, die schon einmal unter Asien genannt wurden, sowie Transnistrien als "Moldawien angehörig" und das Kosovo ohne "Angehörigkeit". Da die UNO-Mitgliedstaaten, denen diese de facto Regime laut Artikel "angehörig" sind, alle zur osteuropäischen Regionalgruppe gehören, ist ihre Auflistung redundant, es sei denn, man will nicht der UNO angehörende de facto Regime aufzählen, dann wiederum ist jedoch der Begriff "angehörig" missverständlich, da damit sowohl de facto Regime, die von der UNO nicht als unabhängige Staaten anerkannt werden, als auch überseeische Hoheitsgebiete von UNO-Mitgliedern charakterisiert werden, die durch einen Mitgliedstaat legal vertreten werden, der einer anderen Regionalgruppe angehört, jedoch niemals eine völkerrechtliche Unabhängigkeit erklärt haben. Schließlich ist es auch unlogisch, den "Angehörigkeits"-Begriff dann trotzdem nicht auf das Kosovo anzuwenden, da dieses ebenso vom UNO-Mitglied Serbien als Teil seines Hoheitsgebietes beansprucht (aber nicht kontrolliert) wird wie Abchasien und Südossetien vom UNO-Mitglied Georgien. Der Unterschied ist lediglich, dass die Anzahl der UNO-Mitgliedstaaten, die das Kosovo als unabhängigen Staat anerkennen, erheblich größer ist als im Falle der anderen de facto Staaten. (Im Falle Palästinas ist dies allerdings auch der Fall, und es wurde trotzdem als "Israel angehörig" gekennzeichnet, obwohl eine völkerrechtliche Zugehörigkeit der besetzten palästinensischen Gebiete zu Israel von niemandem anerkannt wird, während eine völkerrechtliche Zugehörigkeit des Kosovo zu Serbien nach wie vor von zahlreichen UNO-Mitgliedern sehr wohl anerkannt wird.)
  • Unter der lateinamerikanisch-karibischen Gruppe wird neben Hoheitsgebieten Frankreichs, Großbritanniens, der Niederlande und der Vereinigten Staaten, die in dieser Region liegen, auch Saint Pierre und Miquelon genannt. Dieses französische Hoheitsgebiet gehört jedoch geographisch eindeutig zu Nordamerika und liegt damit geographisch außerhalb des Bereichs der Regionalgruppe.
  • Unter der Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten werden als Nichtmitglieder die Vatikanstadt, die Färöer als Dänemark angehörig sowie Gibraltar, Guernsey, die Isle of Man und Jersey als Großbritannien angehörig genannt. Der Vatikan ist jedoch sowieso kein UNO-Mitglied und wird nur durch den Heiligen Stuhl als Beobachter vertreten, während Dänemark und Großbritannien, denen die übrigen Nichtmitglieder der Regionalgruppe "angehören", sehr wohl Mitglieder der Regionalgruppe sind, so dass deren Nennung hier unsinnig ist.

Imho sollten die unterschiedlichen Kategorien der Nichtmitglieder der Regionalgruppen (UNO-Mitgliedstaaten, Hoheitsgebiete von UNO-Mitgliedstaaten und Nichtmitglieder der UNO) differenziert, überflüssige Nennungen von unbestrittenen Hoheitsgebieten von Mitgliedern derselben Gruppe (wie bei britischen und dänischen Gebieten in Europa oder Gebieten der VR China in Asien) gelöscht sowie bei de facto Regimen nur solche aufgeführt werden, die zumindest von einem Teil der UNO-Mitgliedstaaten als unabhängig anerkannt werden. --2A02:3032:A:E491:904F:BE0C:4A90:FFDB 01:52, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten