Diskussion:Registrant

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von FordPrefect42 in Abschnitt Begriff „Registrant“

Begriff „Registrant“

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Der Begriff „Registrant“ ist wenigstens historisch nicht eindeutig. Er konnte auch für einen Mitarbeiter in einer Registratur stehen, also für den Gehilfen eines Registrators (Archivars), siehe Deutsches Rechtswörterbuch. --FordPrefect42 (Diskussion) 17:04, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten