Diskussion:Reglementierter Beruf
irreführende Weiterleitung
BearbeitenDie "Reglementierung von Berufen", wie sie im Artikel Beruf verstanden wird, hat nichts zu tun mit dem feststehenden Begriff "reglementierter Beruf" i.S. der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Deshalb sollte die Weiterleitung zu "Beruf" entfallen, bis ein neuer Artikel zu "Reglementierter Beruf" erstellt wurde bzw. bis im Artikel "Beruf" ein entsprechender, die korrekte Verwendung des Begriffs erläuternder Abschnitt eingefügt ist.
Zitat:
Gemäß der Definition der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG) wird als reglementierter Beruf eine berufliche Tätigkeit bezeichnet, „bei der die Aufnahme oder Ausübung oder eine der Arten der Ausübung direkt oder indirekt durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist“. In Deutschland zählen beispielsweise Altenpfleger, Gerüstbauer und Rechtsanwälte zu den reglementierten Berufen. Eine Liste der reglementierten Berufe in Deutschland finden Sie hier.
In diesen reglementierten Berufen darf nur tätig werden, wer die geforderte Berufsqualifikation hat. Nur mit ihr wird der Berufszugang ermöglicht. Diese Beschränkungen dienen dem Allgemeinwohl und schützen etwa Patienten, Gesundheit oder Verbraucher vor nicht ausreichend qualifizierten Dienstleistern. Alle anderen Berufe und damit die Mehrheit der deutschen Berufe zählen zu den nicht-reglementierten Berufen.
Quelle: https://www.bq-portal.de/de/seiten/reglementierte-berufe abgerufen am 30.11.2012