Diskussion:Regulierter Markt
Mitantragsteller keine Kreditinstitute
BearbeitenAuch müssen Mitantragsteller keine Kreditinstitute sein. Es genügt, wenn sie fachlich geeignet und in der Lage sind, die Zuverlässigkeit des Emittenten nachzuweisen. Bei einer Recherche bin ich auch auf die Definition von "Geregelter Markt" der Wertpapierbörse Frankfurt gestoßen: Zusammen mit mindestens einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleister oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs. 1, Satz 1 oder § 53b Abs. 1, Satz 1 des Gesetzes über Kreditwesen tätig ist, muss er einen Antrag bei der Zulassungsstelle der jeweiligen Börse einreichen. [1] Die gleiche Formulierung ist auch in der Definition von "amtlicher Markt" zu finden. Daraus entnehme ich, dass es sich in diesem Fall um die gleichen Voraussetzungen zur Antragsstellung handelt - also auch beim geregelten Markt ist ein Kreditinstitut als Mitantragsteller erforderlich. Des weiteren wird in dem Wikipedia-Beitrag gesagt, dass Verpflichtung zur Veröffentlichung von Prospekten nicht besteht. Aussage der Börse Frankfurt: Die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung sind im Börsengesetz, in der Börsenordnung der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse und in der Verkaufsprospekt-Verordnung geregelt. Hat die Wertpapierbörse Frankfurt möglicherweise Zulassungsbestimmungen, die von der bundesweitern Regelung abweichen? Wenn ja, fände ich einen Hinweis sinnvoll, dass es sich hierbei um die gesetzlichen Mindestvorgaben handelt, die sich je nach Börse weiter ausgebaut werden können.
- Mittlerweile hat sich einiges geändert daher weiß ich nicht wie aktuelle eine Antwort auf die alte Frage sein kann. Fakt ist, dass Antragssteller ein FWB Handelsteilnehmer sein muss, was fast immer ein Kreditinstitut ist. Zur genannten Verordnung siehe vielleicht auch Wertpapierprospekt. Ansonsten bitte zunächst nach den aktuellen Infos schauen und dann konkretere Frage stellen. Besten Gruß Bahnemann 12:03, 30. Jan. 2008 (CET)
Artikelüberarbeitung
BearbeitenNach einigen Recherchen und Artikelüberarbeitungen sowie nach den Änderungen am 1. November 2007 habe ich einiges aktualisiert und überarbeitet. Wichtig zu bemerken ist, dass auch die Internetseiten der Deutschen Börse noch nicht überall hinreichend aktuell sind. Da der General Standard quasi genau die Umsetzung des regulierten Markets an der FWB ist, habe ich versucht dieses vernünftig hier zu integrieren und den General Standard hierher weitergeleitet, damit keine Redundanzen erwachsen. Vielleicht ist es sinnvoll die Umsatzung der regulierten Märgte in anderen Ländern noch deutlicher herauszuarbeiten, doch zunächste ist es so auf jeden Fall etwas präzieser, übersichtlicher und vorallem aktueller. Gruß Bahnemann 12:03, 30. Jan. 2008 (CET)
In diesem Artikel gingen die zwei Themen Regulierter Markt und General Standard kunterbunt durcheinander. Das sind zwei verschiedene Dinge: Der Regulierte Markt ist ein allgemeines gesetzliches Börsensegment, der General Standard dagegen eine Privatveranstaltung der Deutschen Börse AG.
Ich habe das mal voneinander abgegrenzt. --217.87.181.63 23:34, 6. Apr. 2008 (CEST)
Außerdem gingen hier das historische Thema Geregelter Markt und das aktuelle Thema regulierter Markt durcheinander. Aus diese beiden habe ich nun sauber getrennt. --217.87.181.63 23:43, 6. Apr. 2008 (CEST)
Weblink zur Recherche
BearbeitenIch würde mir bei diesem Artikel einen Weblink wünschen, der zu einer Übersicht und/oder einem Suchtool führt, um im Regulierten Markt gelistete Unternehmen identifizieren zu können. Der vorhandene Weblink ist m. E. nicht hilfreich. Oder bin ich doof?
Danke und Gruß--F.Blaubiget (Diskussion) 11:31, 26. Apr. 2015 (CEST)
Definition des regulierten Marktes
BearbeitenEin Markt gilt als reguliert, wenn behördliche Eingriffe etwa in Form von Fest-, Höchst- oder Mindestpreisen vorliegen. Der Börsenhandel ist aber doch dadurch gekennzeichnet, dass die Marktteilnehmer ihre Aktionsparameter (insbesondere Marktpreis, Menge, Produktqualität) frei aushandeln können. Bin ich blöd, blind, oder verstehe ich etwas verkehrt? Gibt es an der Börse Mindestpreise oder Höchstpreise? Dass die vertretenen Unternehmen gewisse Transparenzstandards einhalten müssen, berührt ja nicht den Handel mit Anteilen. Ich bitte um Aufklärung. --Slartibartfass (Diskussion) 20:34, 18. Mär. 2022 (CET)
- Hallo @Slartibartfass: Die Fest-, Höchst- oder Mindestpreise gelten allgemein für einen Markt, der hierdurch als „regulierter Markt“ bezeichnet werden kann. Das geht aus der Formulierung im Artikel eindeutig hervor. Wertpapierbörsen kennen dagegen keine Fest-, Höchst- oder Mindestpreise, die Marktregulierung erfolgt anstatt dessen durch den „Marktzutritt für Marktteilnehmer und Handelsobjekte und ist hohen gesetzlichen Markteintrittsbarrieren ausgesetzt, die letztlich dem Anlegerschutz dienen.“ Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 11:29, 1. Aug. 2023 (CEST)