Diskussion:Reichsregierung
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Was denn, bitte, ist eine "Gubernative"? Oder soll das Guvernative heißen? Den Artikel gibt es aber auch noch nicht ... -- Jaybee 22:52, 21. Sep 2004 (CEST)
- den begriff gibt es im deutschen nicht, soll wohl schlicht 'Regierung heissen--80.133.120.70 21:00, 24. Sep 2004 (CEST)
- Es müsste, wenn schon, Gouvernative heißen... also, um das ganze jetzt aufzuklären: das lateinische Wort "gubernare" bedeutet lenken, steuern... --Dumbthingy 20:38, 28. Jan 2005 (CET)
- Oh doch! Gubernative gibt es. Pelagus 21:05, 27. Nov. 2007 (CET)
- Ja, aber erst seit dem 21. Okt. 2004, also einen Monat nach obenstehendem Beitrag. --141.53.209.148 21:11, 27. Nov. 2007 (CET)
- Aber das Wort gab es doch vorher schon. Hatte ich auch schon 2001/2002 gehört. Pelagus 21:15, 27. Nov. 2007 (CET)
- Ja, aber erst seit dem 21. Okt. 2004, also einen Monat nach obenstehendem Beitrag. --141.53.209.148 21:11, 27. Nov. 2007 (CET)
Kommissarische Reichsregierung
BearbeitenIch glaube auch, dass diese unter "Siehe auch" gehört, und erst recht mit den Anführungszeichen kann es hier nicht schaden.--Ziko 18:08, 2. Okt. 2009 (CEST)
Zwischenüberschriften bei WR
BearbeitenHallo, die Zw. erscheinen mir bei einem recht kurzen Abschnitt nicht nötig. Außerdem ist die Einteilung nicht ganz korrekt und die Novemberrevolution schwierig abzugrenzen. Die Bezeichnung "Reichskanzler" gab es auch wieder mit der WRVerf und nicht erst seit der ersten Reichstagswahl. "Reichstage 1920-1933" finde ich als Epochenabschnitt eher ungewöhnlich.Z. (Diskussion) 22:02, 6. Apr. 2014 (CEST)
- Ich halte die Zwischenüberschriften für zweckmäßig, weil es eine wirkliche Reichsregierung, die diese Bezeichnung verdient, nur zur Weimarer Zeit gab, was, wie ich finde, diese Überschriften gerade bei einem Abschnitt, der diese Periode der Geschichte Deutschlands zum Gegenstand hat, rechtfertigt und gegenüber der Kürze des Abschnitts überwiegt. Ich halte die zweite Zwischenüberschrift durchaus für passend, da der ihr folgende Satz mit ebendieser Bezeichnung „Nationalversammlung“ beginnt. Kannst du deinen dritten Satz bitte konkretisieren, inwiefern dieser ein Hinderungsgrund für das Einbringen der Überschriften wäre? Warum hältst du „Reichstage (1920–1933)“ als Zwischenüberschrift (die keine Epochenüberschrift sein muss) für ungewöhnlich? Benatrevqre …?! 23:55, 6. Apr. 2014 (CEST)
- "Reichstage" wäre gemeint als "Zeit der Reichstage"? Die Bezeichnungen und Befugnisse entstammen doch der Verfassung vom Sommer 1919, warum sollte dann die erste Reichstagswahl der Einschnitt sein? Sofern die Länge das erforderlich macht, wären die Perioden doch (z.B.) "Übergangszeit 1918/1919" mit Rat der V. und Gesetz über die vorl. Reichsgewalt, und dann "Weimarer Verfassung"? Z. (Diskussion) 18:12, 7. Apr. 2014 (CEST)
- Aber die Reichstage als demokratische Institution gab es doch erst mit der ersten Reichstagswahl. Deinen letzten Satz verstehe ich leider nicht. Benatrevqre …?! 20:53, 7. Apr. 2014 (CEST)
- Es geht hier doch um die Reichsregierung. Die gab es seit Februar 1919 mit den Bezeichnungen Reichsministerpräsident und Ministern. Seit August 1919 gab es die Weimarer Verfassung, und die erste Bezeichnung änderte sich in Reichskanzler, ferner gab es noch einige verfassungsrechtliche Bestimmungen. In Bezug auf die Geschichte der Reichsregierung als solcher ist also die Verfassung der wichtige Einschnitt, nicht die erste Reichstagswahl von 1920. Das Parlament interessiert in dem Sinne hier nicht, auch nicht als Epochenscheide. Da hätte man übrigens die Diskussion, wann genau die Weimarer Republik begonnen hat. Z. (Diskussion) 21:34, 7. Apr. 2014 (CEST)
- Selbstverständlich geht es um die Reichsregierung, schließlich ist sie Gegenstand dieses Artikels. Doch der Reichstag war das Verfassungsorgan, dem aufgetragen war, die Regierung zu kontrollieren, was nicht vernachlässigt werden sollte. Benatrevqre …?! 21:57, 7. Apr. 2014 (CEST)
- Das ist für die Einteilung aber irrelevant. Da könnte man sich sonst noch andere Einteilungen überlegen (RP, außenpolitische Lage usw.) Z. (Diskussion) 19:15, 8. Apr. 2014 (CEST)
- Eine Zwischenüberschrift, die schlicht „Weimarer Verfassung“ o.Ä. lautet, hielte ich aber für abstrakt und sie wäre dann in der Tat auch nicht eindeutig. Was schlägst du also vor? Benatrevqre …?! 21:58, 8. Apr. 2014 (CEST)
- Es geht hier doch um die Reichsregierung. Die gab es seit Februar 1919 mit den Bezeichnungen Reichsministerpräsident und Ministern. Seit August 1919 gab es die Weimarer Verfassung, und die erste Bezeichnung änderte sich in Reichskanzler, ferner gab es noch einige verfassungsrechtliche Bestimmungen. In Bezug auf die Geschichte der Reichsregierung als solcher ist also die Verfassung der wichtige Einschnitt, nicht die erste Reichstagswahl von 1920. Das Parlament interessiert in dem Sinne hier nicht, auch nicht als Epochenscheide. Da hätte man übrigens die Diskussion, wann genau die Weimarer Republik begonnen hat. Z. (Diskussion) 21:34, 7. Apr. 2014 (CEST)
- Aber die Reichstage als demokratische Institution gab es doch erst mit der ersten Reichstagswahl. Deinen letzten Satz verstehe ich leider nicht. Benatrevqre …?! 20:53, 7. Apr. 2014 (CEST)
- "Reichstage" wäre gemeint als "Zeit der Reichstage"? Die Bezeichnungen und Befugnisse entstammen doch der Verfassung vom Sommer 1919, warum sollte dann die erste Reichstagswahl der Einschnitt sein? Sofern die Länge das erforderlich macht, wären die Perioden doch (z.B.) "Übergangszeit 1918/1919" mit Rat der V. und Gesetz über die vorl. Reichsgewalt, und dann "Weimarer Verfassung"? Z. (Diskussion) 18:12, 7. Apr. 2014 (CEST)
- Ich stimme Ziko zu. Die erste Reichstagswahl war überhaupt kein Einschnitt. Die Nationalversammlung hatte ja ab Inkrafttreten der Verfassung die Funktion des Reichstags und das stand explizit in der Verfassung (Art. 180). Das Inkrafttreten der Verfassung war aber auch kein echter Einschnitt. Besser lässt man die Zwischenüberschriften komplett weg.--FfD (Diskussion) 23:06, 10. Apr. 2014 (CEST)
- Meinetwegen kann man die Zwischenüberschrift „Reichstage (1920–1933)“ entfernen; bei den anderen hielte ich eine Entfernung aus den gegebenen Gründen jedoch für ungerechtfertigt. Benatrevqre …?! 13:51, 11. Apr. 2014 (CEST)
Ja, weglassen. Z. (Diskussion) 21:50, 11. Apr. 2014 (CEST)
Inkompatibilitäten
BearbeitenIch jabe kein Verständnis dafür, wenn ich offensichtlichen Unsinn korrigiere und das rückgängig gemacht wird, zumal der folgende Satz („Ein Reichstagsabgeordneter, der in die Regierung eintrat und in der Regel dann auch preußischer Vertreter im Bundesrat wurde, verlor sein Mandat.“) überhaupt keinen Sinn ergibt, wenn man fälschlicherweise behauptet, Reichskanzler und Staatsekretäre hätten dem Bundesrat nicht angehören dürfen. Staatssekretäre wurden in der Verfassung überhaupt nicht erwähnt und aus Art 15 ergibt sich, dass der Reichskanzler dem Bundesrat angehören musste.--FfD (Diskussion) 10:07, 18. Apr. 2014 (CEST)
- Ich denke, dieser Einwand ist mittlerweile überholt, d. h. die zugrunde gelegte Aussage wurde beseitigt. An der eingangs zitierten Formulierung sehe aber nichts auszusetzen. --Benatrevqre …?! 12:53, 7. Nov. 2022 (CET)
- Hallo, ich habe den Fall nicht gesehen, aber kleiner Hinweis: Der RK musste dem BR nicht angehören, er hat nur den Vorsitz innegehabt. Ziko (Diskussion) 20:28, 9. Nov. 2022 (CET)