Diskussion:Reichswehr

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Koschi73 in Abschnitt Gebräuchliche Bezeichnung Reichswehr ?
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Jurisdiktion

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Im Abschnitt „Unpolitischer“ Waffenträger oder demokratieferner „Staat im Staate“ ist die "reichswehrinterne Jurisdiktion" angesprochen. An der Spitze dieser Jurisdiktion stand meines Wissens der Reichpräsident (Oberbefehlshaber!), was erwähnenswert wäre und dem Begriff "reichswehrintern" zuwider läuft oder ihn zumindest relativiert.--Güwy (Diskussion) 22:02, 22. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Aufrüstung

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Hier fehlt alles zu den Aufrüstungsplänen vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten! - https://www.vorwaerts.de/artikel/grosse-plan-generale

Siehe auch

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Die Sinn der Aufzählung von "Militär" oder Bestandteilen davon (Landwehr, k. u. k. Armee, Bundeswehr - ? usw.) und dessen Zusammenhang mit der Reichswehr erschließt sich nicht. --2001:A61:2B95:2301:98EA:3537:1A93:EE36 09:08, 27. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Edit-War

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Dass die Reichswehr in sieben Wehrkreisen organisiert war ist tatsächlich Basiswissen. Wer es nicht glaubt sollte mal google books bemühen da gibst die Info für umsonst : Samuel W Mitcham : The Rise of the Wehrmacht - The German Forces and World War II. London, 2008, S.11 -- Nasir Wos? 12:40, 27. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

und warum wurde die zweifellos ebenso zutreffende Information, dass die entmilitarisierte Zone im Rheinland von der Wehrkreiseinteilung ausgenommen war, wieder entfernt (ist ja eigentlich logisch, man vgl. z. B. die noch im Reichsgesetzblatt 1935, Teil I, S. 1584-1590 enthaltene Übersicht (link) Die Bildung der Wehrkreise und deren ursprünglicher Zuschnitt (vor 1935) ist überhaupt noch etwas unklar bzw. wurde gar nicht angesprochen, vgl. Diskussion bei Wehrkreis --2001:A61:2B95:2301:40A3:5AA3:32F3:A440 16:18, 27. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Das mit dem Zuschnitt steht bei Mitcham nicht und müsstest du separat belegen (und zwar anders als mit Gesetzestexten von 1935). --Prüm  04:25, 28. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
bitte genauer aufpassen. Benutzer Nasir wollte nur die Tatsache des Bestehens der 7 Wehrkreise zur Zeit der Rw. feststellen. Wo spricht er vom "Zuschnitt" ? Und der Hinweis auf die Fundstelle im RGBl. 1935 erfolgte nur zur Verdeutlichung, dass die entmilitarisierte Zone noch bis 1936 von der Einteilung ausgenommen war, sozusagen der VV 1919 diesbezüglich noch "berücksichtigt" wurde (was erst ab 7.3.1936 vorbei war) (ein Beleg, in dem man die exakte Einteilung ersieht, wie sie 1919-35 galt, ist eben das, was hier noch fehlt !) --2001:A61:2B95:2301:D804:FDDD:A6EF:1EBD 08:24, 28. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Truppenbezeichnungen ab 1933 (NS-Machtübernahme)

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Die Truppenbezeichnungen des Heeres der Reichswehr enthielten ja diverse Zusatzbezeichnungen (wie "preußisches", "bayerisches", "badisches" usw. Regiment etc.). Was wurde mit denen, galten die denn noch nach 1933 ? Auf dem Weg zur Wehrmacht waren sie ja wohl nicht mehr gefragt, von wegen Reichs-Einheitlichkeit. Weiß man, wie lange diese Zusatzbezeichungen noch galten ? --129.187.244.19 15:22, 4. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Dienstzeiten

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Das ist ja alles ganz nett. Aber ich finde Null zu irgendwelchen Dienstzeiten. Nach meinem Verständnis war die Reichswehr wohl eine Berufsarmee. Zu was konnte man sich denn da verpflichten? Wo stand man bspw. Nach 10 Jahren als Mannschaftsdienstgrad oder Offizier, wo wurden Offiziere ausgebildet? --scif (Diskussion) 10:08, 12. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Service: Im Unterabschnitt Gliederung steht 12 Jahre für Mannschaften, 25 Jahre für Offiziere. Gruß -- Nasir Wos? 12:13, 14. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Lächel. Also erstmal vermutet man das natürlich unter dem Abschnitt Gliederung.... Zweitens kann ich mir kaum vorstellen, das es nur diese zwei Dienstzeiten gab. Belegt sind diese Zahlen auch nicht, und als Allgemeinwissen kann man das wohl kaum voraussetzen. Nachtrag: im Wehrgesetz von 1921 wird dann tatsächlich davon gesprochen. Interessant nebenher, das ab Abschnitt III des Gesetzes wieder von Wehrmacht geredet wird.--scif (Diskussion) 11:18, 16. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Bereits § 1 lautet: Die Wehrmacht der Deutschen Republik ist die Reichswehr. --Koschi73 (Diskussion) 12:02, 16. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Wilhelm II. dankte erst am 28. November 1918 ab

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der Abschnitt '''Entstehung''' beginnt aber mit dem Satz

Am 9. November 1918 erfolgte während der Novemberrevolution die Ausrufung der Republik sowie die Abdankung Wilhelms II., worauf der Deutsche Kaiser in die Niederlande flüchtete.

Besser wäre:

Am Mittag des 9. November 1918 übergab Max von Baden das Kanzleramt an Friedrich Ebert und gab bekannt, Kaiser Wilhelm II. habe abgedankt. (oder: hätte abgedankt)
Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Philipp Scheidemann erfuhr, dass Karl Liebknecht eine sozialistische Republik ausrufen wollte. Er trat auf einen Balkon des Reichstagsgebäudes und rief dort die Republik aus.

--178.202.73.183 13:18, 12. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Das ist für den Artikel Reichswehr zu weitschweifig, doch sollte die zeitliche Reihenfolge der Ereignisse berücksichtigt werden.
Ich schlage vor:
Am 9. November 1918 folgte in der Novemberrevolution auf die Abdankung Wilhelms II. die Ausrufung der Republik in Deutschland, worauf der Kaiser in die Niederlande floh.
Wilhelm II. hat am 9. November seiner allgemein gewünschten Abdankung zugestimmt, was sofort bekanntgegeben wurde. Er war nun abgesetzt und auch kein Nachfolger konnte zum Zuge kommen. Dass Wilhelm erst später und dann im Ausland eine Abdankungsurkunde unterzeichnet hatte, war für den Verlauf der Dinge in Deutschland, auch in Bezug auf die Reichswehr, ab dem 9. November 1918 unwichtig.--Gloser (Diskussion) 14:53, 12. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Gebräuchliche Bezeichnung Reichswehr ?

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Nein, es war schon die offizielle - wenn man sich mal das Wehrgesetz von 1921, § 1, ansieht. Wenn auch damals vielfach nicht angenommen. Der Begriff "Wehrmacht" wurde seinerzeit sowohl als Oberbegriff verwendet, wie es heute "Streitkräfte" ist (auch wenn ein analoger Satz "Die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sind (bzw. ist) die Bundeswehr" schief klingt), oder eben auch als Spezialbegriff für die Streitkräfte der WR. Bekanntlich waren die deutschen 'Streitkräfte' oder Wehrmächte früher noch nicht derart gelabelt (vgl. stehende Begriffe Bundeswehr, oder auch schon NVA), da nehme man nur das fehlende Label der "alten Armee" bis 1918, die ebenfalls schon von den Zeitgenossen als "Wehrmacht" bezeichnet wurde, auch als "Reichsheer", oder schlicht "Armee", "bewaffnete Macht" firmierte. Eine offizielle Festlegung "die Wehrmacht des Deutschen Kaiserreiches heißt Deutsches Heer" gab es ohnehin nicht, auch wenn der Begriff in den Art. 60 ff. RV 1871 auftaucht. --2001:A61:4D7:1301:8536:3343:4960:77B7 18:13, 17. Nov. 2023 (CET)Beantworten

„Offizielle Bezeichnung“ stimmt nicht. In der Weimarer Reichsverfassung kommt das Wort „Reichswehr“ nicht vor. Sie kennt nur die „Wehrmacht“ (Art. 47 und 50). Das Wehrgesetz vom 23. März 1921 meint in § 1 mit „Reichswehr“ die [vorläufige] Reichswehr, die bis dahin bestehende Wehrmacht. Das wird im folgenden Gesetzestext klar. Er beginnt mit „Sie [die Wehrmacht] wird gebildet …“ und dann ist nur noch von der „Wehrmacht“ die Rede. Das Wort „Reichswehr“ kommt nur noch einmal im § 41 vor. Dort wird bestimmt, dass „die Angehörigen … der vorläufigen Reichswehr und vorläufigen Reichsmarine … bis zum Abschluß der Bildung der Wehrmacht in diese eingestellt werden.“
Das Gesetz über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr vom 6. März 1919, das „bis zur Schaffung der neuen reichsgesetzlich zu ordnenden Wehrmacht“ gelten sollte, trat auf Grund eines Verlängerungsgesetzes vom 31. März 1920 zugunsten des Wehrgesetzes am 23. März 1921 außer Kraft. Bis dahin hatte sich das Wort „Reichswehr“ allerdings als Bezeichnung der deutschen Streitkräfte eingebürgert.--Gloser (Diskussion) 03:09, 18. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Wie kommen Sie darauf, dass der Satz Die Wehrmacht der Deutschen Republik ist die Reichswehr nur (bzw. noch) die "Vorläufige Reichswehr" meint ? Ihre ganze Prämisse ist doch irrig. Für jeden verständigen Leser enthält der § 1 sozusagen die "Legaldefinition" der dann bestehenden, endgültigen Reichswehr (auch wenn das vielfach ignoriert wurde, und eine, zugegeben schwankende Begriffsverwendung zu konstatieren ist. Vgl. auch die Unsicherheit bei der bayerischen Schutzpolizei dieser Zeit, die bis zum Ende üblicherweise als Landespolizei bezeichnet wurde. § 41 z. B. bestätigt nur dieses Schwanken bereits im Gesetzestext (!), aber man kann doch nicht deswegen, sozusagen umgekehrt, gleich den Nebenbegriff "Wehrmacht" zum offiziellen erklären). --2001:A61:4D7:1301:3CFA:40F5:967:BD67 08:56, 18. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Ja. Man könnte nun weiterhin diskutieren, wie Verfassungs- und Gesetzestexte formal-semantisch hier und im Allgemeinen im Hinblick auf „offizielle Bezeichnungen“ oder „Nebenbegriffe“ zu verstehen sind. Nun war die Reichswehr etwas anderes als eine „Bezeichnung“. Was sie war, findet man im Wehrgesetz und in der Literatur. Ich schreibe den Satz jetzt mit Beleg um.--Gloser (Diskussion) 17:51, 18. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Ich habe diese Diskussion (die es nach meiner Erinnerung bereits an anderer Stelle bereits vor einiger Zeit gab, die ich aber leider nicht wiederfinden konnte) mit Interesse verfolgt, mich aber daran nicht beteiligt, weil ich zunächst die einschlägige Forschungsliteratur (Wohlfeil, Keller, Heinemann) sichten wollte, was ich heute getan habe. Die Überarbeitung von Gloser empfinde ich als gelungen und habe sie deshalb gesichtet. --Koschi73 (Diskussion) 19:38, 18. Nov. 2023 (CET)Beantworten