Diskussion:Reisescheck

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 80.147.166.60 in Abschnitt AMEX stellt Verkauf ein

AMEX stellt Verkauf ein

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https://www.test.de/Reiseschecks-Amex-stellt-Verkauf-von-Reiseschecks-zum-Jahresende-ein-4810545-0/ American Express (Amex) wird nur noch bis Ende 2015 Reise­schecks in Deutsch­land vertreiben. Das teilte eine Sprecherin des Unter­nehmens mit. Bereits gekaufte Amex-Reise­schecks blieben aber gültig und könnten auch nach 2015 welt­weit bei Banken einge­löst oder in Geschäften, Restaurants und Hotels wie Bargeld einge­setzt werden.80.147.166.60 14:28, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Kritik

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seltsam unkonkret so aussagen wie "immer mehr ausgabestellen verzichten darauf" ich weiß leider auch nicht so recht, wie man das ändern könnte--Jones von stone 23:28, 6. Mai 2007 (CEST)Beantworten

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Der Link führte zu "Barscheck", einem Abschnitt im Kapitel "Scheck". Da es dort auch den Abschnitt "Reiseschecks (Traveler Check)" gibt, frage ich mich, ob man für die Begriffe verschiedene Seiten braucht.

Gibt man "Reisescheck" in die Artikelsuche ein, wird man übrigens zum Artikel "Scheck" weitergeleitet, wenn auch nicht zum Abschnitt. (nicht signierter Beitrag von 141.44.226.37 (Diskussion) 23:40, 3. Jun. 2007 (CEST))Beantworten

Nachdem ich heute diesen Artikel nach "Reisescheck" verschoben habe (vorher unter "Travelers Cheques" zu finden), hat sich das Verknüpfungsproblem in Luft aufgelöst.
Ich finde eigentlich nicht, dass etwas gegen einen eigenen Artikel über Reiseschecks spricht. Bevor dieser Artikel hier entstanden ist, gab es übrigens schon einmal einen Artikel über das Thema – siehe dazu die Versionsgeschichte von Travellerscheck. -- Sprachpfleger 20:10, 6. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Fehlende Infos

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  1. Gibt es ein Emittentenrisiko?
  2. Warum ist der Scheck kein Scheck, sondern eine Versicherung? (nicht signierter Beitrag von 85.177.233.225 (Diskussion | Beiträge) 06:40, 26. Nov. 2009 (CET)) Beantworten
  3. Wieso ist der Scheck ein "Geldaufbewahrungsmittel"? Wird das Geld beim Ausstellen der Schecks irgendwo eingezahlt? Wo? (nicht signierter Beitrag von 94.79.132.42 (Diskussion | Beiträge) 19:02, 21. Mär. 2010 (CET)) Beantworten
Der TC ist in der Tat kein Scheck, denn er ist nicht etwa ein (nicht abgesicherter) Schuldschein, der vom Aussteller auf (s)eine Bank gezogen wird. Der Bezogene eines TC ist nicht mal zwingend eine Bank; Thomas Cook etwa ist ein Reiseveranstalter. «Geldaufbewahrungsmittel» ist fachlich nicht korrekt, eher ein spezielles Wertpapier, das keine Zinsen oder Dividenden abwirft. Wer einen TC kauft, bezahlt seinen Nennwert + Provi für den Verkäufer (der aber hier ein Agent ist, kein Händler!), und der Nennbetrag wird an den Anbieter des TCs weitergereicht. Die Zahlungsströme bei der Einlösung sind spiegelbildlich zu verstehen. --Jacek79 14:12, 7. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Wichtige Anmerkung

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Nicht für alle Länder sind Reisechecks nützlich. In Indien z.B. nehmen Banken generell keine Reisechecks an. Reisechecks können in Indien nur in großen Reisebüros wie Thomas Cook wieder zu Geld umgetauscht werden. (nicht signierter Beitrag von 141.84.9.33 (Diskussion) 13:01, 2. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Widerspruch: "Weltweit akzeptiertes Zahlungsmittel"

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Der erste Absatz leitet den Artikel damit ein, dass Reiseschecks "ein weltweit akzeptiertes Zahlungsmittel" seien. Das suggeriert, man könne problemlos überall damit bezahlen. Das steht jedoch im Widerspruch zu den später folgenden Informationen, dass "Reiseschecks in Banken, Wechselstuben oder auch in großen Hotels" erst umgetauscht werden müssen, und erst recht steht es im Widerspruch zu der Information, dass es Länder gibt, in denen Banken die Reiseschecks nicht einlösen.

Denentsprechend sollte der Einleitungsabsatz wohl umformuliert werden. Das sollte aber jemand mit mehr Sprachgefühl machen als ich – ich hab gerade keine Idee, wie man das möglichst unkompliziert formulieren könnte.

--Karl,137.226.171.244 20:46, 4. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Kapitel "Nutzung" nach vorne ziehen?

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Ich habe den Artikel aufgerufen, um mich zunächst zum konkreten Procedere der Reisescheck-Nutzung zu informieren. Wenn es einigen anderen so ähnlich geht, wäre es vielleicht gut, das Kapitel "Nutzung" vor die detaillierten Kapitel zur Geschichte und der Rechtsnatur-/fragen zu ziehen, da vor allem letztere zumindest für mich erst verständlich wurden, als ich das Grundprinzip verstanden hatte. --krshna (Diskussion) 12:01, 1. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Da bin ich auch drüber gestolpert und habs mal geändert. --DF5GO23:50, 17. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Wareneinkauf bei Nutzung

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Müsste es im ersten Abschnitt von "Nutzung" im Satz "Stimmen die Unterschriften überein, kann der Annehmende den Gegenwert des Reiseschecks auszahlen oder die Gegenleistung anderweitig erbringen (Warenverkauf)." nicht "Wareneinkauf" in der Klammer lauten? (nicht signierter Beitrag von 84.182.49.228 (Diskussion) 08:11, 14. Mai 2013 (CEST))Beantworten