Diskussion:Reizstoffsprühgerät

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Verzettelung in Abschnitt Modelle

Namensänderung

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Bei dem aufgeführten Führungs- und Einsatzmittel handelt es sich um ein Reizstoffsprühgerät und nicht um ein Reizgassprühgerät. Ich habe im Text soweit alles geändert, bekomme aber die Überschrift nicht geändert. Vielleicht kann dabei jemand anders behilflich sein.195.145.160.203Thomas195.145.160.203

Habs gemacht. Die Funktion heißt "Verschieben" und steht nur angemeldeten Benutzern (außer ganz neu angemeldeten) zur Verfügung. Melde dich doch auch an :-) Gruß --Saibo (Δ) 21:15, 9. Aug 2006 (CEST)

Könnte man das noch irgendwie mit aufnehmen (ab 14 darf man bereits RSG wie Pfefferspray etc benutzen): WaffG Abschnitt 1 §3.2: Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben. 84.148.42.113 12:07, 4. Sep 2006 (CEST)

Zeitangabe

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Derzeit ist das RSG-3 und das RSG-4 im Gebrauch. - kann jemand fachkundiges "derzeit" durch eine Jahresangabe ersetzen? --3268zauber 22:35, 13. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Modelle

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Bei den Modellbezeichnungen scheint im Artikel einiges um Argen zu liegen. Der Satz "Von verschiedenen polizeilichen Ausführungen existieren ähnlich gebaute zivile Versionen unter abweichenden Bezeichnungen (bspw. RSG 4 und 6 ähnlich der polizeilichen Ausführung RSG 3 sowie RSG 8 statt des polizeilichen RSG 4)" zum Beispiel ergibt so keinen Sinn, da er das RSG 4 einmal als zivile Variante des polizeilichen RSG 3 und einmal als polizeiliche Variante des zivilen RSG 8 bezeichnet. Hinzu kommt, dass ich im polizeilichen Gebrauch noch nie etwas vom RSG 4 gehört habe. Das RSG 8 hingegen wird polizeilich genutzt, hierbei handelt es sich um das "große" RSG zum Einsatz gegen Menschenmengen Cyberhopser (Diskussion) 19:10, 31. Okt. 2018 (CET)Beantworten

Siehe TR-RSG (hier S. 9 und 15; PDF) und bspw. Abwehr.de (Carl Hoernecke Chemische Fabrik) mit den Polizei- und entsprechenden Zivilbezeichnungen. Vgl. BT-Drs. 17/13040 (hier S. 5; PDF). Frdl. Grüße --Verzettelung (Diskussion) 00:56, 1. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Deine Links ändern aber nichts daran, dass der oben zitierte Satz sich selbst widerspricht. Und es steht fest, dass im tatsächlichen polizeilichen Sprachgebrauch (also außerhalb der TR) ein "RSG 4" nicht existiert. --Cyberhopser (Diskussion) 15:48, 16. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Schön, dass du weder den behaupteten Widerspruch konkret ausführst noch Belege für deine sonstigen "Feststellungen" beibringst. Dann brauchen wir wenigstens nicht über eine konsensuale Änderung der Passage diskutieren. WP:Keine Theoriefindung und WP:Belege sollten ja bekannt sein. --Verzettelung (Diskussion) 16:27, 16. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Erg.: Die polizeiinterne Umgangssprache ist hier - unabhängig von der Belegfrage - nicht erheblich, da auf Standard- bzw. hier sogar Fachsprache abzustellen ist. Daher sind die amtlichen Gerätebezeichnungen zu verwenden, demnach RSG 4 für das "große RSG". Und das sogar, obwohl die tatsächlich in der polizeilichen Praxis eingesetzten Sprühgeräte, die unter der offiziellen gerätespezifischen Bezeichnung RSG 4 beschafft und geführt werden, mit den (zivilen) Frontaufdrucken RSG 8 oder TW1000 (Pepper-Gel oder Pepper-Fog) geliefert werden. Zumindest solange, wie keine verlässlichen Informationsquellen dies thematisieren und hier somit abgebildet werden können.
Was den angeblichen Widerspruch angeht, so hilft ggf. nochmaliges Lesen. Meine Formulierung muss nicht der Weisheit letzter Schluss sein, wenn sich einer etwaigen Missverständlichkeit sprachlich begegnen lässt, bin ich der letzte, der an der aktuellen Formulierung festhält. Inhaltlich ist die Zuordnung der marktüblichen zivilen zu den amtlichen polizeilichen Bezeichnungen jedoch nicht zu beanstanden, wie belegt: Ziv-RSG-4 und Ziv-RSG-6 = Pol-RSG-3; Ziv.-RSG-8 = Pol.-RSG-4. Allerdings nehme ich die gesamten zivilen Gerätebezeichnungen nun raus, da sie lediglich einen kleinen Marktausschnitt abbilden und der Mehrwert für Leser wohl recht gering sein dürfte. Wohlgemerkt hatte meine diesbezgl. Ergänzung ihren Ursprung in den vorherigen Falschbezeichnungen polizeilicher RSG. Damit betrachte ich diese Diskussion als erledigt (oder ist etwas anhand verlässlicher Quellen zu diskutieren?). --Verzettelung (Diskussion) 15:01, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten