Nach der Poln. Verfassung (Art. 57.7) ist das Sammeln der Angaben über Konfessionsangehörigkeit von offiziellen Verwaltungseinheiten verboten. Es stellt sich die Frage, woher die im Artikel genannten Zahlen eigentlich kommen. Shaqspeare 13:23, 4. Dez 2005 (CET)
- Ich habe das gerade überprüft. Von einem Verbot des Sammelns von Angaben über Konfessionsangehörigket von offiziellen Verwaltungseinheiten ist nicht verboten. In Frankreich ja, aber nicht in Polen.. zum Glück! anonym 00:48, 2. Jan 2012 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 62.218.135.34 (Diskussion) )
- Der genannte Artikel 57.7 der polnischen Verfassung lautet (in deutscher Übersetzung): "Niemand darf durch die öffentliche Gewalt verpflichtet werden, seine Weltanschauung, seine religiösen Anschauungen oder seine Konfession zu offenbaren." Dadurch wird die Möglichkeit einer freiwilligen und anonymen Erfassung der Daten nicht eingeschränkt. Muss Shaqspeare also auch widersprechen. -- Volker1308 (Diskussion) 04:02, 17. Mai 2012 (CEST)
- Nicht erlaubt ist amtliches personenbezogenes Sammeln der Angaben über Konfessionsangehörigkeit (wie z.B. in DE), bei der Volkszählung gibt es aber Frage zur Konfessionsangehörigkeit, die Antwort darauf darf aber abgelehnt werden. -- Alan ffm (Diskussion) 14:57, 17. Mai 2012 (CEST)
- Dem kann ich überhaupt nicht zustimmen. Der Artikel der Verfassung verbietet der öffentlichen Verwaltung die Aufforderung zur Abgabe solcher Daten, ungeachtet dessen anonymen oder nicht anonymen Verarbeitung. Ganz abgesehen davon, basieren die im Artikel angegebenen Zahlen auf Mutmassungen bzw. ggf. ursprünglich auf voreingenommenen Quellen. In Polen gibt nämlich es keine "öffentliche" Kartei der Mitglieder der religiösen Vereine, diese erfassen ihre Mitglieder selbst. Dabei werden die Kriterien der Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft von betroffenen Personen alleine durch diese Vereine intern festgelegt. Gleichzeitig gehen öffentliche Forschungs-(jedoch nicht Efassungs-)-ergebnisse von einer Zahl von 33,69 Mio. Katoliken (2008) in Polen, d.h. ca. 88% der Bevölkerung aus (GUS: Wyznania religijne, Warschau 2010, S. 36), ohne dass dort die Methodik bzw. Zurechnungsgrundlage angegeben wird. Shaqspeare (Diskussion) 16:36, 1. Okt. 2012 (CEST)
- Der genannte Artikel 57.7 der polnischen Verfassung lautet (in deutscher Übersetzung): "Niemand darf durch die öffentliche Gewalt verpflichtet werden, seine Weltanschauung, seine religiösen Anschauungen oder seine Konfession zu offenbaren." Dadurch wird die Möglichkeit einer freiwilligen und anonymen Erfassung der Daten nicht eingeschränkt. Muss Shaqspeare also auch widersprechen. -- Volker1308 (Diskussion) 04:02, 17. Mai 2012 (CEST)
Ich finde die Sätze Deshalb kam es zum Teil auch zu Ablehnung gegen den Beitritt zur EU 2004. Umso höher wird auch von jungen Polen die als neutral empfundene Stellung der katholischen Kirche während dieser Entwicklung anerkannt. als teilweise falsch und teilweise irreführend. Als die Ergebnisse des EU-Beitrittsreferendum überall positiv waren, es ist irreführend die partielle Ablehnung der EU zu unterzeichnen. Die Rolle, die die Katholische Kirche bei dem Beitritt spielte, kann eher als EU-freundlich bezeichnet werden. Der Papst machte zum Beispiel eine Parallele zwischen der EU und Polnen-Litauen, um die Polen für den EU-Beitritt zu begeistern. Kameal (Diskussion) 14:43, 21. Jul. 2015 (CEST)