Diskussion:Religionsfreiheit in der Schweiz

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Zehnfinger in Abschnitt Schutzobjekt (Kultussteuern)

Dieser Artikel wurde aus dem Artikel Religionsfreiheit der deutschen Wikipedia ausgelagert. Hauptautor des ausgelagerten Abschnittes ist Zehnfinger -- Zehnfinger 15:43, 23. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Minarettverbot

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Warum wird die Sache nicht unter dem Punkt Einschränkungen erwähnt, sondern nur bei Geschichte? Wenn selbst die Kirchensteuerpflicht und das Schächten von Tieren beim Abschnitt Einschränkungen erwähnt werden, ist der das Minarettverbot unbedingt auch einzuordnen. --Cubefox 00:39, 7. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Schutzobjekt (Kultussteuern)

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In der Verfassung heisst es "Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen." Dies wird unter Verfassungsmässige Grundlage auch so erwähnt. Unter Schutzobjekt steht: "Demnach darf der Staat niemanden [...] zum Bezahlen von Kultussteuern für eine religiöse Gemeinschaft, der er nicht angehört, verpflichten..." Dieser konkrete Bezug auf die Kultussteuern erscheint mir auf den ersten Blick eine Interpretation zu sein. Wie wird dieser "Zusatz" begründet? Wird hier das Bezahlen einer solchen Steuer als religiöse Handlung gesehen oder der Angehörigkeit zugerechnet und wäre dies legitim? Wenn dieser Satz nicht konkret untermauert werden kann, so müsste man wohl seine Formulierung ändern. Denn beispielsweise im Kanton Wallis muss gemäss Artikel 13 Abs. 2 des Gesetzes über das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat im Kanton Wallis grundsätzlich jeder das Defizit "seiner" Pfarrei über die Gemeindesteuern mittragen, wenn er nicht nachweist, dass er kein Mitglied einer der anerkannten Kirchen ist und überdies jedes Jahr ein Rückforderungsgesuch an die Gemeinde richtet und damit seinen Anteil zurückfordert. Wäre der erwähnte Satz tatsächlich in dieser Form gesetzlich verankert, könnte man diese Praxis unter Umständen anprangern, da per Gesetz keiner gezwungen werden darf, solche Steuern überhaupt zu bezahlen. --Denkfigur 02:09, 3. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Erstmals herzlich willkommen bei Wikipedia und viel Freude bei der Mitarbeit! Zuerst zur Quelle des Satzes: Er gehört zur herrschenden Rechtslehre und ist der am Artikelende zitierten Literatur entnommen. Von daher ist der Satz untermauert, dass heisst belegt (näheres findest du unter WP:Quellen). Nun wird aber im Kapitel Schutzobjekt nur dargelegt, was durch die Religionsfreiheit alles geschützt wird. Es gibt aber Ausnahmen, dieses sind im nächsten Kapitel "Einschränkungen" dargelegt. Da findest du auch Ausführungen zum Fall der Kirchensteuer. Man kann darüber nachdenken, ob man dort die Situation im Wallis noch exemplarisch aufführen will. Am besten aber mit Sekundärliteratur und nicht allein mit dem Gesetzesartikel. Vielleicht hast du da noch mehr Material? -- Zehnfinger 17:51, 7. Dez. 2011 (CET)Beantworten