Diskussion:Rentamt Berchtesgaden

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von HerrZog in Abschnitt Releveanz?

Releveanz?

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Anders als die älteren bayerischen Rentämter, handelt es sich hier lediglich um eine Unterbehörde (Vorgänger der heutigen Finanzämter). Da besteht nach den einschlägigen Wikiregeln für Behörden keine (automatische) Relevanz. Besonderheiten in dem Maße, die eine spezielle Relevanz rechtfertigen würden, sind nicht festzustellen, so war die Selbstsändigkeit von Teilen des Zuständigkeitsgebietes bereits vorbei, als das Amt gegründet wurde. --Bmstr (Diskussion) 19:01, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Interessant, was dir in der WP so alles ins Auge springt ...
Angesichts der Zuständigkeit für zwei Landgerichte sehe ich das mit der Relevanz anders - so oder so erläutere das bitte im Wortlaut mit den "einschlägigen Wikiregeln für Behörden", da heißt es lediglich, "Behörden und Ämter auf nationaler Ebene (Bundesebene) sind grundsätzlich relevant.", da steht aber nirgends, dass historische Behörden wie so ein Rentamt nicht relevant seien; zudem geht es hier ja auch u.a. um Gebäude des denkmalgeschützten Schlossplatzes wie den "Rentamtbogen", der bis heute noch so genannt wird. Da Gomera-b den ersten Rotlink dazu gesetzt und damit ja auch ein gewisse Relevanz unterstrichen hat, stelle meinethalben einen LA und lege dich dann ggf. auch mit ihm an ... --HerrZog (Diskussion) 23:18, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten